Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Weiß keiner mehr was ich nun tun kann? :(
Wenn es dich beruhigt , würde ich eine E-mail oder ein Fax schicken.
Würde mitteilen, dass der Vertrag nicht nur widerrufen wurde. Das der Vertrag auch am ................ angefochten wurde.
Sollten sie weiter das Geld anfordern wird Anzeige erstattet.

Du hast zuerst ein Schreiben vom Anwalt bekommen.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-222.html#post33611

Also überlege doch noch einmal .......
Ein Inkasso hat nicht die selben Rechte wie ein Anwalt.
Zum Beispiel: Ein Inkasso kann nur dann klagen, wenn sie einen Anwalt mit im Ihrer Firma haben. Wenn es hier bei dem Inkasso so wäre, warum hast du dann erst von einen Anwalt ein Schreiben bekommen. Wieso gibt der Anwalt es an die PVZ zurück? Warum klagt der Anwalt nicht.?
Nun versucht die PVZ über ein Inkasso doch noch an das Geld zu bekommen.
Wollte die PVZ klagen, müsste sie sich wieder einen Anwalt nehmen.

Ich habe in den 20 Jahren der Abzocke noch kein Urteil gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Warnungen: Verbraucherzentrale Niedersachsen zu Vorsicht-Falle,

29.11.2013
Oldenburg: 100 Euro Reisegutschein erst nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements
Ein Verbraucherin aus Oldenburg teilte unserer Beraterin Sabine Schröder mit, sie habe Anfang November einen Anruf der Gemeinschaft von Verlagen erhalten. Sie sei eine von fünf Gewinnern. Für die Aushändigung des Gewinns müsse sie ein Zeitschriftenabonnement abschließen. Die Daten der Verbraucherin lagen dem Anrufer bereits vor. Kurz darauf erhielt sie ein Willkommensschreiben von BCC M. Akkas - H. Koca inklusive des Reisgutscheins. Bestreiten und widerrufen Sie den Vertrag! Zur Beratung per Telefon, E-Mail oder vor Ort..........
 

Felidae84

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hallo...

ich bekam nun ein brief vom inkassobüro das der gerichtliche Mahnbescheid eingeleitet wurde.
und falls ich nicht zahle Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden (Lohnpfändung, Pfändung des Kontos usw)
und das halt nur verhindern kann wenn ich den austehenden betrag sofort überweise.

wie nun weiter ?
 

Niclas

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Wenn tatsächlich ein Mahnbescheid käme (was ich stark bezweifle) kann man dem ohne jede Begründung widersprechen. Damit müßten sie klagen, was sie soweit bekannt noch nie getan haben. Außerdem hätten sie dabei 23€ in den Sand gesetzt, denn soviel kostet ein Mahnbescheid den Antragsteller.
 

werv

New member
hallo...

ich bekam nun ein brief vom inkassobüro das der gerichtliche Mahnbescheid eingeleitet wurde.
und falls ich nicht zahle Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden (Lohnpfändung, Pfändung des Kontos usw)
und das halt nur verhindern kann wenn ich den austehenden betrag sofort überweise.

wie nun weiter ?
Wenn ich als Inkasso eine Forderung die "rechtens" ist habe, dann würde ich
nicht 1000 mal mit gerichtlichen Mahnbescheid drohen, sondern einfach einen
schicken. Die Kosten wird nämlich bei einer berechtigten Forderung letzendlich
der Schuldner tragen müssen.

Würde ich allerdings glauben, dass ich mit gerichtlichen Verfahren nicht
durchkomme, dann würde ich tausende Briefe schicken, wo ich immer wieder
die Summe erhöhe, Gerichturteile(die nichts mit der Sache zu tun haben) zitiere, Schufa einbeziehe etc.
 

time

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Guten Morgen Community,
auch ich habe ein Problem mit der VSR GmbH.

Letzte Woche erhielt ich eine Mahnung von der VSR GmbH über ein 3 Monate ABO der ComputerBild+DVD. Mein erster Schritt bestand darin bei dem Unternehmen anzurufen.
Die mies launige Frau erzählte mir das keine Zeitungen bei mir angekommen sind, da die Adresse falsch angegeben war (6 statt 5) und Sie mir den Vertrag zur Unterschriftenkontrolle zusenden wird.

Daraufhin erhielt ich den Service Auftrag (mit meiner Unterschrift) und die Liefervereinbarung + Widerrufsrecht (ohne Unterschrift).


Was kann ich machen damit ich aus den Vertrag raus komme, bzw keine Kosten tragen muss - hab ja schließlich auch keinerlei Leistung bekommen.


Beste Grüße
Sebastian
 

werv

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@time:

Verstehe ich das richtig:

Die Zeitung ist nicht geliefert worden, da sie an die Nummer 6 gegangen ist und
dann sofort zurück an Absender, dafür ist die Mahnung ohne Probleme an deine
richtige Adresse (Nummer 5) angekommen ?


Nach ein paar Fragen:

- Wann hast du den Serviceauftrag unterschireben ?
- Wie ist es zu dem Auftrag am Anfang überhaupt gekommen (wo und wie
wurdest du geworben) ?
- Wurde dir schon damals eine Widerrufserklärung in Schiftform gegeben ?
- Verlängert sich dein Abo automatisch weiter ?
 

time

New member
Genau, in der Mahnung taucht noch eine Gebühr von ~10€ für die Informationsgewinnung vom Meldeamt auf.

Der Service Auftrag wurde am 29.8.13 Unterschrieben - und die Hausnummer erkennt man jedenfalls.
Ich wurde vor einen Supermarkt geworben, der Vermittler versicherte mir das kein Abo abgeschlossen wird (hab ja auch keine Kontodaten angegeben) und die Zeitung sich nach 3 Monaten quasi selbst Kündigt.
Nein eine Widerrufserklärung wurde mir nicht ausgehändigt, hab nur meine Daten gesagt - geschrieben hat der Mann vom Vertrieb.

Es ist ein 3 Monate Vertrag, ich denke nicht das sich dieser automatisch verlängert. Doch in den Liefervereinbarungen steht das sich der Verlag um 1 Jahr verlängert sobald man nicht 3 Monate vor Ablauf Kündigt.

Hoffentlich habt Ihr jetzt genügend Überblick.


Beste Grüße
 

Helmi98

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Nein eine Widerrufserklärung wurde mir nicht ausgehändigt
Wenn Du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst Du immer noch widerrufen!

Und Du hast dann bestimmt auch keinen schriftlichen Vertrag bekommen. Aber was meinst Du mit den Liefervereinbahrungen? Also doch etwas Schriftliches bekommen?
 

Annienym

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Hallo kruemeltee und Harald 67,

seid zuerst einmal von Neueinsteigerin herzlich gegrüßt!

Ich habe mich letzte Woche von einer Anruferin der Leser Auslosung dazu bequatschen lassen, leider!, die Tina im Anspruch des anfangs netten unverfänglichen Gesprächs zu abonnieren.

Zum Zwecke eines eventuellen Gewinns habe ich die Zeitschrift Tina als Sponsor der Gewinnausschüttung angegeben und meine Kontonummer zur Identifizierung meiner Person.

Wie konnte ich mal wieder so blöd sein nach Jahren meiner Intelligenz-Nachweise?! Am 23.12. soll ich nun die erste Zeitschrift im Postkasten haben mit Hinweis auf die Zahlung durch PVZ Stockelsdorf. Meine Schwiegermutter, inzwischen 1 Jahr tot, hat zu Lebzeiten ihre Funkuhr und das Neue Blatt per normaler Überweisung dort bezahlt. Nun war ich heute bei der Bank, weil ich schon so was von im Urin hatte, und siehe da: 39 Euro eingezogen aufgrund einer angeblich erteilten Einzugsermächtigung, die meines Wissens so nicht stattgefunden hat. Natürlich gleich vom Konto des Burda SenatorVerlags zurückbuchen lassen. Die kriegen auch gleich im Anschluss eine fristlose Kündigung von mir vor den Latz geknallt, denn so war das nicht vereinbart!!! Meinetwegen können die ihre an sich gute Zeitung sich sonst wohin stecken. Sollte am Montag trotzdem die erste Zeitschrift bei mir im Kasten stecken, werde ich mir den Adressaufkleber fotografieren zur Dokumentation.

Gebt bloß nie am Telefon eure Kontonummern für sonstwie angeblich harmlose und unverfängliche Zwecke bekannt, dann kommt sowas wie bei mir dabei heraus. Gott sei Dank ist mein Girokonto nun für solche Zugriffe gesperrt bzw. durch Rückbuchungs-Option geschützt. Andere setzen sich vielleicht mit dem bis dahin ergaunerten Geld ins Ausland ab!

Hallo Harald67,

ich muss zunächst erst einmal sagen, Respekt wie Du reagiert hast. Ich glaube nicht, daß Du Dir groß Sorgen machen musst. Leg die Zeitschrift einfach in die Ecke (und wirf sie nicht gleich weg) und verweigere fleißig weiter die Zahlung. Wenn Du noch einen Nachweis hast, dass eine der 1500 mails angekommen ist, dann bist Du vollends aus dem Schneider. Und solange wartest Du einfach, bis vom Gericht ein Schreiben ins Haus flattert. Um gänzlichst auf der sicheren Seite zu sein kannst Du, bei jeder neuen Instanz (Inkasso und Anwalt, später beim Gericht musst Du das sogar) einen Widerspruch einschicken (so kostengünstig wie möglich). Theoretisch dürfen die bei Dir keine Folgekosten aufrechnen, wenn Du einmal der Rechnung ordnungsgemäß widersprochen hast.

Trotzdem: Respekt ... find ich fast Klasse ;-)

Gruß Martin
 
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werv

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Der Service Auftrag wurde am 29.8.13 Unterschrieben - und die Hausnummer erkennt man jedenfalls.
Nein eine Widerrufserklärung wurde mir nicht ausgehändigt, hab nur meine Daten gesagt - geschrieben hat der Mann vom Vertrieb.

Beste Grüße
Also hast du die Adresse nicht geschrieben, sondern der Werber - somit ist
das Problem mit der Adresse nicht deine sondern seine Schuld. Damit ist
auch nicht dein Verschulden, dass du weder die Zeitung, noch die Widerrufserklärung erhalten hast.

Damit würde ich als Laie es auch so ähnlich in dem Widerruf schildern.
Denk daran den Widerruf unter Zeugen (z.B Nachbarn) und als Einschreiben
aufzugeben.

Warte aber noch ab, was die anderen hier davon halten.



Es ist ein 3 Monate Vertrag, ich denke nicht das sich dieser automatisch verlängert. Doch in den Liefervereinbarungen steht das sich der Verlag um 1 Jahr verlängert sobald man nicht 3 Monate vor Ablauf Kündigt.


Beste Grüße

Es verlängert sich also doch automatisch. Aber wenn du widerrufen hast, dann hast du überhaupt kein Vertrag, also kann es sich auch nicht verlängern.
 

schnippewippe

New member
der Vermittler versicherte mir das kein Abo abgeschlossen wird (hab ja auch keine Kontodaten angegeben) und die Zeitung sich nach 3 Monaten quasi selbst Kündigt.
Welchen Grund hat dir denn der Werber für das angebliche Gratisangebot mitgeteilt ?
Was ich als Laie schreiben würde.
Ich würde wie @ werv dir schon geschrieben hat, mitteilen, dass es nicht deine Schuld ist, wenn der Werber eine falsche Hausnummer einträgt. Da der Werber beim unterschreiben den Zettel in der Hand hatte, war es nicht möglich diesen dir in Ruhe durchzulesen. Dann wären seine Lügen zu erkennen gewesen.
Der Vermittler versicherte mir, dass kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird und ich darum auch keine Kontodaten angeben brauch. Außerdem teilte er mir mit, dass die Zeitung sich nach 3 Monaten quasi selbst kündigt. Wenn ich zufrieden bin ,könnte ich es dann ja kostenpflichtig verlängern.
Unterlagen habe ich vom Werber keine erhalten. Wäre ich über ein Widerrufsrecht aufgeklärt worden, wäre mir der Schwindel sofort aufgefallen.Warum sollte man etwas was Gratis ist widerrufen. Da ich die Widerrufsbelehrung erst durch Ihre Zusendung des Vertrages zwecks Unterschriftenkontrolle erhalten habe, beginnt erst jetzt nach erhalten der Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist zu laufen. Somit widerrufe ich fristgerecht den Vertrag ( Vertragsnummer) .Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen der Lügen des Werbers nach § 123 BGB wegen Täuschung an.Da es somit für mich gratis war, fechte ich den Vertrag auch noch hilfsweise nach § 119 BGB wegen Irrtum an.

So nun mache was daraus. Nicht vergessen für dich eine Kopie davon zu machen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die kriegen auch gleich im Anschluss eine fristlose Kündigung von mir vor den Latz geknallt, denn so war das nicht vereinbart!!!
Jetzt machst du wieder einen Fehler.
Kündigen kann man nur bestehende Verträge.

Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Neuerdings wird ein Gewinnspiel-Vertrag [Leserauslosung},den man am Telefon abgeschlossen hat,erst nach einer schriftlichen Bestätigung rechtens.
Ausserdem hat man ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
 

schnippewippe

New member
Hallo kruemeltee und Harald 67,

seid zuerst einmal von Neueinsteigerin herzlich gegrüßt!

Ich habe mich letzte Woche von einer Anruferin der Leser Auslosung dazu bequatschen lassen, leider!, die Tina im Anspruch des anfangs netten unverfänglichen Gesprächs zu abonnieren.

Zum Zwecke eines eventuellen Gewinns habe ich die Zeitschrift Tina als Sponsor der Gewinnausschüttung angegeben und meine Kontonummer zur Identifizierung meiner Person.
Wenn du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst du auch noch widerrufen.

Am Telefon abgeschlossene Verträge

Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Sie in der Regel nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens vierzehn Tage. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und Sie in Textform (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder schriftlich mit der Rechnung) ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Häufig ist die Widerrufsfrist jedoch auch länger........................
Oh......@ De kleine Eisbeer war schneller. :)
 
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Barsoi

New member
Neuerdings wird ein Gewinnspiel-Vertrag [Leserauslosung},den man am Telefon abgeschlossen hat,erst nach einer schriftlichen Bestätigung rechtens.
Die Unterschriftenlösung gilt vorerst nur für Gewinnspieleintragungsdienste.
Und hier geht es ja um einen "angeblichen" Gewinn, der eigentliche Zweck dieser Anrufe ist der Verkauf von Zeitschriftenabos.
 

werv

New member
@Schwippewippe:

probeabo war kostenverbunden
"Ich wurde vor einen Supermarkt geworben, der Vermittler versicherte mir das kein Abo abgeschlossen wird" - es steht nichts davon dass es umsonst ist, nur dass es kein Abo ist

@time

Ich habe nochmal die Geschichte durchgedacht:

- Der Zeitschrift erscheint alle 14 Tage - es hätte also der
Firma spätestens nach 2 Ausgaben auffallen müssen, dass die
Zeitschriften zurückkommen und dass du für Probeabo nicht gazahlt hast.
- Die Firma hätte dich auch googeln können und mit 99% Sicherheit
die richtige Adresse rausfinden können. Oder auch Telefonnummer. Da du
schon "Kunde" bist und es in deinem ausdrücklichen Interesse wäre, deine
Anschrift zu bestätigen hätten sie dich anrufen dürfen. (kein Cold Call in
diesem Fall)
- Dafür lässt dich die Firma von Meldeamt raussuchen - damit hat sie Beweis
dass deine Adresse falsch war.
- Und die Firma meldet sich erst, nachdem die 3 Monate vergangen sind, also
wenn sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert. Es sind 6
Ausgaben die bei denen zurückgekommen sind, obwohl dir kein Beweis vorliegt, dass man versucht hat es zuzstellen!!!

Wer da böses denkt...


Da könnte man einiges versuchen. Folgende
Sachen wäre allgemein denkbar ohne der Firma irgendetwas zu unterstellen.

- man kann versuchen den Widerspruch nicht anzuerkennen
- man kann versuchen dir trotz dem Widerspruch das Abo-jahr aufzubrummen
- und dann kann man versuchen diverse mahnungen zu schicken und inkassos zu involvieren

Mach es sofort wie @Schwippewippe geschrieben hat. Einschreiben und
Zeugen sind wichtig, damit du Beweise hast. Mit nichtigen Vertrag ist auch
die Verlängerung nichtig. Vieleicht kennst du auch jemanden, der sich mit Recht auskennt und dir helfen kann. Es geht inzwischen wegen dem Jahresabo um über 100 euro.

Ich hoffe damit wird es getan sein, doch ich denke, wir werden uns noch
länger schreiben.
 
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