Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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@Orhan

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Ihrem Schreiben/ Rechnung vom................
soll ich am ... ( wo) einen kostenpflichtigen Vertrag unterschrieben haben . Dieser Vertrag ist nur durch arglistige Täuschung der Werber zustande gekommen. Der Werber hat mir ...............kurz schreiben wie es war. Wenn man einen Zeugen hat ,würde ich es auch mitteilen.

Mir war mir nicht bewusst, dass ich mit meiner Unterschrift einen kostenpflichtigen Vertrag eingehe. Ich glaube auch, dass die Werber diesen Irrtum absichtlich herbeigeführt haben.

Ich fechte daher eine etwa in meiner Unterschrift zu sehende Willenserklärung im Vertrag nach § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums aber auch wegen arglistiger Täuschung § 123 an.

Ich bin unter keinen Umständen bereit, ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzuerkennen und fordere Sie auf, die Daten, die Sie irgendwo von mir bekommen haben, zu löschen.

Ich hoffe die Stichpunkte helfen dir weiter. Leider habe ich noch keinen Musterbrief für Zeitungsabo gefunden.
 

Orhan

New member
@Orhan

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Ihrem Schreiben/ Rechnung vom................
soll ich am ... ( wo) einen kostenpflichtigen Vertrag unterschrieben haben . Dieser Vertrag ist nur durch arglistige Täuschung der Werber zustande gekommen. Der Werber hat mir ...............kurz schreiben wie es war. Wenn man einen Zeugen hat ,würde ich es auch mitteilen.

Mir war mir nicht bewusst, dass ich mit meiner Unterschrift einen kostenpflichtigen Vertrag eingehe. Ich glaube auch, dass die Werber diesen Irrtum absichtlich herbeigeführt haben.

Ich fechte daher eine etwa in meiner Unterschrift zu sehende Willenserklärung im Vertrag nach § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums aber auch wegen arglistiger Täuschung § 123 an.

Ich bin unter keinen Umständen bereit, ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzuerkennen und fordere Sie auf, die Daten, die Sie irgendwo von mir bekommen haben, zu löschen.

Ich hoffe die Stichpunkte helfen dir weiter. Leider habe ich noch keinen Musterbrief für Zeitungsabo gefunden.
Ich danke dir ich werde es mal so versuchen, ich habe letztens versucht das abo zu wiederrufen wegen täuschung bla bla, und jetzt haben sie mir ne antwort geschickt wo drauf steht das auf dem vertrag nichts von nem probeabo stehe ... und das ihnen der Vertreter nicht bekannt ist mit dem ich den Vertrag abgeschlossen habe, sie handeln jediglich nach dem Vertrag... was kann ich da machen??
 

RedAngel182

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ich war die tage mit meiner tochter unterwegs und wurde von einem jungen mann angesprochen. der hat mir erzählt, dass die schüler testen, die diese zeitschriften verteilen. ich würde 8 wochen kostenlos diese zeitschrift bekommen und danach auch keine verpflichtungen weiter eingehen. jetzt habe ich hier so einiges gelesen.... sollte ich mir gedanken machen und diesen "test" kündigen, bevor ich eine zeitschrift zugeschickt bekomme?
 

schnippewippe

New member
Kündigen würde ich auf keinen Fall. Dann nehmen sie die Kündigung an und du kannst bezahlen.
Du hast doch bestimmt die AGB mit der Widerrufbelehrung bekommen.
Da wird ja die Adresse angegeben wo man seinen Widerruf hinschicken soll.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Würde den Brief per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Seih doch froh, dass du noch den Widerruf schicken kannst.
 

Orhan

New member
Was du machen Kannst habe ich ja schon mitgeteilt .

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Einseitige Willenserklärung, die zur Nichtigkeit eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts führt.
Sie beseitigt alle rechtlichen Wirkungen der früheren Willenserklärung.
Anfechtung von Willenserklärungen
ok danke dir nochmals und reicht es wenn ich eine e-mail schriebe oder sollte ich lieber per post und falls per post , gibts da etwas besonderes worauf ich achten muss?
 
B

Black-Lilith

Guest
ich würds mit der post machen.. einschreiben mit rückantwort.
dann haste was in der hand.
 

schnippewippe

New member
Da kommt ja auch für diese Sache Hoffnung auf.

Bundespolizei unterbindet Betrügereien im Bahnhof Osnabrück und Oldenburg
Vermeintliche Gewinner über Mobilfunkverträge getäuscht


An Promotion-Ständen werden vorwiegend junge Menschen zum Gewinnspiel gelockt. Eine Spielkarte wird gezogen und die Rückseite zeigt den Gewinn zweier Mobiltelefone. Anschließend müssen die ahnungslosen Reisenden ein Schriftstück unterzeichnen, damit ihnen der Gewinn zugeschickt werden kann. Hierzu mussten sie auch ihren Personalausweis und die Bankkarte vorlegen. "Besonders dreist dabei war, dass diese Dokumente dann auch noch abfotografiert wurden", so Thomas Webel, Leiter des Ermittlungsdienstes der zuständigen Bundespolizeiinspektion. Tatsächlich aber unterzeichneten die Geschädigten einen Handyvertrag.

Die Ermittlungsbeamten schlugen zum Schichtwechsel am Gewinnstand zu, um möglichst viele Mitarbeiter anzutreffen. Alle Verdächtigen wurden überprüft und erkennungsdienstlich behandelt. Fotoapparate und Verträge wurden beschlagnahmt und die Deutsche Bahn erteilte Hausverbote.

Bekannt wurden die Betrügereien durch mehrere Anzeigen geprellter Opfer. Demnach führt die Betreiberfirma aus Göttingen im gesamten Bundesgebiet derartige Gewinnspiele durch.

Gegen die Täter wird nun wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs ermittelt.

Betrugsopfer aus dem Raum Oldenburg-Osnabrück können sich unter der Rufnummer 0541 331280 an das Bundespolizeirevier Osnabrück wenden. ...........................aus dem link
 

R4D3X

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Hallo.

Hier ist noch so ein " blöder " der in die pvz falle geraten ist.

Mein Problem ist aber etwas anders.

1. Ich habe nie etwas unterschrieben
2. Ich habe nie irgendwelche Unterlagen erhalten
3. Ich bekomme inzwischen 3 verschiedene Zeitungen
4. ich habe ganz am anfang eine abbuchung nicht angefochten weil ich sie schlicht übersehen habe, habe also gezahlt.
5. Der Name ist falsch geschrieben eine lücke in dem angeblichen vertrag?


Wie bereits viele andere beschrieben haben kann man sich per Telefon lauter nette sachen bei der PVz anhören.
Das ging soweit das ich mir anhören musste " Wer zu blöd zum lesen ist sollte die schnauze halten " <- Wort Wörtlich so....
Als ich dann begann Briefe zu schicken das sie die Lieferung einstellen sollen da es keine entsprechende vereinbarung gibt... keine Antwort und wieder Zeitungen.

Am Angfang wars ja "nur" die Auto motor Sport , die ich aber nicht lese da ich nunnmal zwar gerne Autos ansehe und auch Fahre aber doch eher der PC Mensch bin der mit Automobiltechnick nix am hut hat.

nach den Netten Wortfetzen gegenseitig anschrei teleonaten bekamm ich dann plötzlich auch noch die " Hör zu " und die " TV Spielfilm " , ebenfals mit nem pvz etiket drauf.
Ich habe mal eine Rechnung der Auto Motor Sport gezahlt als sie es einfach abgebucht haben und ich es schlicht übersehen habe.

Es hieß mal das das zahlen gleichwertig mit einem Vertragsabschluss ist.

Inzwischen hab ich auch von dem allseitsbekannten pvz [edit] Anwalt Post bekommen.

Das lustige an dem ganzen Schrot ist aber, das mein Name falsch geschrieben ist, die pvz sich strikt weigert mir nen vertrag zu zeigen aber weiter mahnungen und anwaltspost zu senden.

Ich weiss nicht genau wie sich das verhält wenn der Name falsch ist.

Angeblich habe ich den Vertrag ja auch schon seit dem 01.01.2010.
Ich habe zu dem Zeitpunkt aber noch ganz woanders gewohnt und war an dem ort weder wohnhaft noch gemeldet zu dem ich die zeitung angeblich bestellt habe.


meine frage.

Da ich alle Zahlungen wie angekündigt anch mehr als 8 Brifen, darunter 3 unbeantwortete Einschreiben, nun tatsächlich eingestellt habe, nerven die jetzt natürlich.

All ihre Briefe und auch der vom Anwalt weisen aber genau wie die Zeitungen eigentlich auf einen anderen namen hin .

Wenn also Hr. Hans Meier ein ABO für sich abschliesst und Hr. Hans Mayer bekommt dann die Zeitung und die mahnungen und zahlt einmal, ist dann Hr. Meier raus und Hr. Mayer ist vertragspartner weil er ja zahlt oder ist der vertrag so wie ich mir das denke an die person und nicht an den zahlenden gebunden.

Die andere Frage die sich mir stellt, wie kommen die an meine private nicht öffentliche telefonnummer und an meine Kontodaten?
ich habe noch nie an umfragen oder gewinnspielen teilgenommen.


ja ich weiss is ne Menge rechtschreibtechnisch nicht einwandfreier text aber wenn ich schreibe denke ich nicht nach und wenn ich nicht nachdenke mache ich fehler beim schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

R4D3X

New member
naja der Anwalt hat ja bereits nen schreiben bekommen dass, er mir einen

" .. rechtlich fundierten und von mir schrifftlich bestätigten Vertrag zur Lieferung der Auto Motor Sport, Hört Zu und TV Spielfilm ... "

zusenden soll.
ich kann einen Betrag zurückbuchen der bereits über ein jahr zurückliegt?

edit :

kann ich nicht theoretisch ales ignorieren?
Meine Postfrau meint sie stellt das nur zu weil sie weiss das ich da wohne und mein name bis auf einen Buchstaben ( den man beim schreiben nicht vergessen kann ) genau gleich ist.
an sich hat die post die anweisung auch bei falschgeschriebenen empfängern an der zieladresse die sendung zurück zu schicken mit einem hinweis das os jemand dort nicht wohnt.
ich kann mich also getrost hinsetzen und sagen ich habe nie was von denen bekommen da die post ja nichts an mich ausstellen konnte.
dann wiederum ist die post in nachweispflicht das sie etwas geliefert haben aber das wäre sicher nur per gericht erwirkbar und vor gericht trauen die pvz´ler sich ja leider nicht , soviel man hört .
 
Zuletzt bearbeitet:

ercand

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hallo, wir wurden auch "übern tisch gezogen"
ich finde dass man auch rechtlich oder politisch/medial gegen die Zeitschriften wie die HÖRZU vorgehen sollte. letztendlich verdienen die daran mit und verweisen nur auf die PVZ.....
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
ich kann einen Betrag zurückbuchen der bereits über ein jahr zurückliegt?
Im prinzip ja.Wenn man keine Genehmigung erteilt hat.
Lass dich von deiner Bank,6 Wochen-Märchen nicht abwimmeln.
Meine Postfrau meint sie stellt das nur zu weil sie weiss das ich da wohne und mein name bis auf einen Buchstaben ( den man beim schreiben nicht vergessen kann ) genau gleich ist.
Ein Buchstabendreher oder wie du schreibst Meier oder Meyer ist kein Beschwerdepunkt.
ich kann mich also getrost hinsetzen und sagen ich habe nie was von denen bekommen da die post ja nichts an mich ausstellen konnte.
Im Prinzip ja,aber;kann der Absender beweisen das er einen Brief an dich geschrieben hat (Zeuge) gilt der Brief als zugestellt.
Fachlich heisst das,ein Brief gilt als zugestellt wenn er sich in deinem Machtbereich (Briekasten) befindet.
:whistle: Man geht davon aus das Tante Post 99,9999% der Briefe korrekt besorgt.
ich finde dass man auch rechtlich oder politisch/medial gegen die Zeitschriften wie die HÖRZU vorgehen sollte. letztendlich verdienen die daran mit und verweisen nur auf die PVZ.....
Welche Schuld hat der Verlag?
Selbst ich kann Abonnementen werben.
Der "Abonnement" hat keinen Vertrag mit dem Verlag,sondern mit der PVZ.
 

RedAngel182

New member
hallo

ich hatte ja schon mal geschrieben. ich hab ja das "glück" noch nen widerruf zu schreiben. allerdings weiß ich gar nich recht wie man das schreibt. mit sowas mußte ich mich bisher nich auseinander setzen. könnt ihr mir helfen?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
ich hab ja das "glück" noch nen widerruf zu schreiben. allerdings weiß ich gar nich recht wie man das schreibt.
Ein Widerrufsschreiben ist an keiner Form gebunden.
Man schreibt das man den Vertrag widerruft.

Etwa so:

hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und mein Abonnement innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.

Bitte senden Sie mir bis **.**. 2011 (Zeitraum 14 Tage) eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
 

R4D3X

New member
Was solls.

Ich hab mal meinen Anwalt gefragt als ich ihn heute beim einkaufen getrofen habe ob er mir nen unentgeldlichen Tip geben kann.

Er meint dazu dass ich ruhig erstmal weiter versuchen soll ne Kopie des angeblichen Vertrages zu bekommen denn ohne den haben sie nix in der Hand selbst wenn es eine Sprachaufzeichnung geben sollte wäre die folge das ich einen Vertrag zugeschickt bekommen würde den ich dann wiederum erst bestätigen müsste bevor es eine Rechtsverbindliche übereinkunft wird.

Also nix is mit wir haben ja nen telefonmitschnitt.

Es gab da wohl so sachen in denen andere , kleinere und unbekanntere reine betrugstypen Telefonate massiv bearbeitet bzw komplett gefälscht haben und irgend nen gericht hat wohl bestimmt das eine Sprachaufzeichnung zwar als Beweismaterial zulässig ist aber im alleingang keine wirkliche aussagekraft hat da man mehrfach kopierte tonspuen quasi nicht mehr als fälschungen zu 100% entlarven kann ohne ein wirkliches Spezialistenteam dran zu setzen was weder eine Rechtschutz noch eien Privatperson bezahlen möchte.


Fazit : Weiter den gegnerischen Anwalt bedrängen bis irgendwann mal ne lösung kommt aber auf keinen fall irgend eine zahlung oder zugeständnisse tätigen.

Gegen die barsche Art der pvz Hotline kann man aber wohl nichts tun da die Kundenbetreueung bzw das verhalten der kundenbetreuer zwr durch die geschäfte geregelt werden kann aber die können eben ihre betreuer auch anweisen jeden anrufer provisorisch als *****loch zu bezeichnen bevor man guten Tag sagt.
 

Aerpse87

New member
Ich habe mittlerweile auch Post von den Anwälten von PVZ :(
Mittlerweile sind sie echt kurz davor das zu erreichen, was sie wollen... Ich habe ja bereits schon alles versucht...nachdem ich den Vertrag endlich zugeschickt bekam, habe ich denen meinen Widerruf geschickt. Der wurde allerdings nicht anerkannt warum auch immer. Also so langsam bin ich mit den Nerven am Ende :( Nun wollen die Anwälte mittlerweile schon über 100 Euro von mir und das wird noch mehr, wenn ich innerhalb der nächsten 2 Wochen nicht zahle :(

Gibt es noch irgendeinen Rat von Euch? Oder soll ich doch einfach zahlen?

LG Aerpe
 
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