Gibt es noch irgendeinen Rat von Euch? Oder soll ich doch einfach zahlen?
LG Aerpe
Kam der Brief vom Anwalt per Post ?
Hast du bis jetzt nur über E-mail mit denen geschrieben. Dann kann ich mir gut vorstellen das der Anwalt schreibt. Warum ? Das kommt später am Ende des Post.
***********************************************************
Was ich machen würde.
Zuerst würde ich der Forderung widersprechen.
Musst es vielleicht noch ein wenig ändern. Habe für den Text ,Stellen aus deinen Postings hier im Forum verwendet.
Ich würde mitteilen,
das Werbegespräch vom…………wurde im Beisein von Zeugen geführt. Diese sind auch jeder Zeit bereit zu bezeugen, dass mir ein kostenloses Angebot von Probehefte des Playboy angeboten wurde. Das ich keine Vertragsunterlagen erhalten habe. Somit habe ich auch keine Widerrufsbelehrung erhalten . Was ja bei einem kostenlosen Angebot auch kein Problem ist.
Nach der Rechnung vom 18.01.2011 habe ich sofort darauf aufmerksam gemacht , dass mir versichert wurde, dass es kostenlos wäre und das ich den Playboy unter diesen jetzigen Bedingung nicht haben möchte.
Als Antwort daraufhin folgte ein Schreiben mit dem Betreff: Abonnement: Playboy.
Das sie mit Bedauern meine Kündigung erhalten haben und die zu dem genannten Termin nicht annehmen können. "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zur Heft-Nr 04 2012 Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist."
Da ich laut Werber keinen Vertrag unter den jetzt angegebenen Bedingungen abgeschlossen habe , konnte ich diesen auch nicht kündigen und habe dem Antwortschreiben widersprochen.
hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigungsbestätigung (Schreiben vom 25.01.2011), da ich unter falschen Angaben des Werbers ihrerseits unterschrieben habe.
Ich fechte diesen kostenpflichten Vertrag an, da ich nie etwas kostenpflichtiges unterschrieben habe
Laut § 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB liegt eine arglistige Täuschung vor und somit ist dieser Vertrag nichtig.
Der Vertrag wurde nun von mir im Schreiben vom 25.01.2011 auch wegen arglistiger Täuschung angefochten. und der abgeschlossene Vertrag wird nun als von Anfang an als nicht existent behandelt.
Danach bekam ich aber weitere Zahlungserinnerungen und ich habe aus Angst die erste Rechnung doch zahlen zu müssen das Geld überwiesen.
Wie ich aber erst jetzt weiss hätte ich diese Zahlung gar nicht tätigen müssen.
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt” .
Da ich immer wieder belästigt werde ,habe ich am ………. Juni 2011 um Zusendung des Vertrages ( Kopie) gebeten . Erst am …….07.2011 bekam ich die Widerrufbelehrung zugeschickt. Somit waren alle vorhergehenden Versuche den Vertrag nichtig zu machen, noch in der dafür vorgeschriebenen Frist gewesen.
Da mit dem heutigen Schreiben auch Ihnen bekannt ist ,dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mehr habe, werde ich bei weiteren Belästigungen Anzeige erstatten.
Ende.
********************************************************
Wenn uns in den 20 Jahren auch noch kein Urteil gegen Kunden bekannt geworden ist , werde ich es hier trotzdem einmal schreiben.
Ob E-mails bei Gericht als Beweis anerkannt werden, liegt ganz alleine beim Richter. Die meisten Richter erkennen sie nicht an.
Also die haben den unterschriebenen Vertrag und da würde ich einmal per Einschreiben mit Rückantwort reagieren.
Kunden die alles über E-mais machen wären gute Opfer um eine Drohkulisse aufzubauen.
Durch die Berichte in den Medien und das Internet werden die Einnahmen stark zurück gehen. Könnte sein , dass sie auf die Idee kommen es wie die Abobetreiber der Webseiten zu machen.
Man kann ja gar nicht so schräg denken wie es in der heutigen Zeit oft läuft.
Suchen sich dann Kunden raus, die ihrer Meinung nach verlieren würden.Mit diesen gewonnenen Urteilen drohen sie dann andere Kunden.
So nun muss jeder für sich sehen was er macht.
*********************************************************