Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

New member
Gibt es noch irgendeinen Rat von Euch? Oder soll ich doch einfach zahlen?

LG Aerpe
Kam der Brief vom Anwalt per Post ?
Hast du bis jetzt nur über E-mail mit denen geschrieben. Dann kann ich mir gut vorstellen das der Anwalt schreibt. Warum ? Das kommt später am Ende des Post.
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Was ich machen würde.
Zuerst würde ich der Forderung widersprechen.
Musst es vielleicht noch ein wenig ändern. Habe für den Text ,Stellen aus deinen Postings hier im Forum verwendet.

Ich würde mitteilen,
das Werbegespräch vom…………wurde im Beisein von Zeugen geführt. Diese sind auch jeder Zeit bereit zu bezeugen, dass mir ein kostenloses Angebot von Probehefte des Playboy angeboten wurde. Das ich keine Vertragsunterlagen erhalten habe. Somit habe ich auch keine Widerrufsbelehrung erhalten . Was ja bei einem kostenlosen Angebot auch kein Problem ist.

Nach der Rechnung vom 18.01.2011 habe ich sofort darauf aufmerksam gemacht , dass mir versichert wurde, dass es kostenlos wäre und das ich den Playboy unter diesen jetzigen Bedingung nicht haben möchte.

Als Antwort daraufhin folgte ein Schreiben mit dem Betreff: Abonnement: Playboy.
Das sie mit Bedauern meine Kündigung erhalten haben und die zu dem genannten Termin nicht annehmen können. "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zur Heft-Nr 04 2012 Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist."

Da ich laut Werber keinen Vertrag unter den jetzt angegebenen Bedingungen abgeschlossen habe , konnte ich diesen auch nicht kündigen und habe dem Antwortschreiben widersprochen.

hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigungsbestätigung (Schreiben vom 25.01.2011), da ich unter falschen Angaben des Werbers ihrerseits unterschrieben habe.
Ich fechte diesen kostenpflichten Vertrag an, da ich nie etwas kostenpflichtiges unterschrieben habe
Laut § 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB liegt eine arglistige Täuschung vor und somit ist dieser Vertrag nichtig.

Der Vertrag wurde nun von mir im Schreiben vom 25.01.2011 auch wegen arglistiger Täuschung angefochten. und der abgeschlossene Vertrag wird nun als von Anfang an als nicht existent behandelt.

Danach bekam ich aber weitere Zahlungserinnerungen und ich habe aus Angst die erste Rechnung doch zahlen zu müssen das Geld überwiesen.
Wie ich aber erst jetzt weiss hätte ich diese Zahlung gar nicht tätigen müssen.

Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt” .

Da ich immer wieder belästigt werde ,habe ich am ………. Juni 2011 um Zusendung des Vertrages ( Kopie) gebeten . Erst am …….07.2011 bekam ich die Widerrufbelehrung zugeschickt. Somit waren alle vorhergehenden Versuche den Vertrag nichtig zu machen, noch in der dafür vorgeschriebenen Frist gewesen.

Da mit dem heutigen Schreiben auch Ihnen bekannt ist ,dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mehr habe, werde ich bei weiteren Belästigungen Anzeige erstatten.

Ende.

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Wenn uns in den 20 Jahren auch noch kein Urteil gegen Kunden bekannt geworden ist , werde ich es hier trotzdem einmal schreiben.
Ob E-mails bei Gericht als Beweis anerkannt werden, liegt ganz alleine beim Richter. Die meisten Richter erkennen sie nicht an.

Also die haben den unterschriebenen Vertrag und da würde ich einmal per Einschreiben mit Rückantwort reagieren.
Kunden die alles über E-mais machen wären gute Opfer um eine Drohkulisse aufzubauen.

Durch die Berichte in den Medien und das Internet werden die Einnahmen stark zurück gehen. Könnte sein , dass sie auf die Idee kommen es wie die Abobetreiber der Webseiten zu machen.
Man kann ja gar nicht so schräg denken wie es in der heutigen Zeit oft läuft.

Suchen sich dann Kunden raus, die ihrer Meinung nach verlieren würden.Mit diesen gewonnenen Urteilen drohen sie dann andere Kunden.
So nun muss jeder für sich sehen was er macht.

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Zuletzt bearbeitet:

Aerpse87

New member
hi, vielen Dank für diese schnelle und wie immer super Antwort ;)

Also nachdem ich den vertrag und somit auch die Widerrufsbelehrung bekam, habe ich per Einschreiben mit Rückschein meinen Widerruf an die in der Belehrung angegebene Adresse geschickt(Irgendwo in München). Da kam allerdings nach einer Woche die Antwort, dass die nicht für mich zuständig seien, ich solle mich an diejenigen richten, von denen ich auch die Rechnung bekomme. Dann habe ich auch an PVZ nochmal einen Widerruf per Einschreiben geschickt. Daraufhin kam nur, dass denen kein Widerruf vorliegt und ich denen das bitte nochmal mit genauen Daten und Adressen schicken soll, wann und bei wem ich das widerrufen habe. Dabei habe ich denen doch den 2. Widerruf geschickt gehabt :(

Muss ich denn jetzt weiterhin per Einschreiben? Oder geht jetzt auch wieder per Mail?

Lg Aerpse
 
Zuletzt bearbeitet:

Aerpse87

New member
So ich habe das jetzt mal zu Papier gebracht und werde es morgen abschicken. Mal schauen, was dann kommt...
Hätte nicht gedacht, dass mich das ma so viele Nerven kosten wird :(
ich werde nie nie nie nie nie nie wieder etwas unterschreiben ohne mir das 500 mal durchzulesen vorher :D
 

schnippewippe

New member
Kommt ganz darauf an wer dich anschreibt. :D Dann würde ich es aber über E-mail oder Fax machen. Sonst könnte man ja auch die Zeitung gleich bezahlen. :ermm:
 

schnippewippe

New member
Du hast Post vom Anwalt bekommen. Dann würde ich es auch mit Einwurf Einschreiben dahin schicken.
Woher willst du wissen was die PVZ dem Anwalt mitteilt. Die wolle ja das Geld haben.

Nicht am falschen Ende sparen.
 

Hexe

New member
Hi,

ich hatte schon länger geschrieben das mein Freund auch Zeitschriften erhalten haben und er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.

Wir sind nun raus aus der Sache. Wir haben den nicht abgeschlossenen Vertrag angefochten.

Danke für die Hilfe.
 

Eisbär15

New member
Hallo,

ich bin leider auf die gleiche Abzocke rein gefallen Mich hat auch eine ziemliche nette Frau auf der Straße angesprochen und nach meinen Daten gefragt...ich hab dann auch dummerweiße unterschrieben was ich hätte nicht tun dürfen. Nun ist es aber so und ich habe einen Brief bekommen wo drinne seht dass ich angeblich eine Zeitung abonniert habe was ich aber gar nicht habe. Die Frau wollte auch einen Ausweiß von mir sehen den ich ihr aber nicht gezeigt habe, sie meinte dann das es dann eh nicht geht und davon bin ich dann auch ausgegangen. Nun habe ich das aber leider doch an der "Backe". Ich bin auch noch gar keine 18 und dürfte sowas noch gar nicht unterschreiben oder abschließen. Ich will das unbedingt wieder Kündigen.
Was soll ich denn jetzt tun? Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bitte um Antwort.

lg Eisbär
 

schnippewippe

New member
Erst einmal ,auf keinen Fall kündigen. Du kannst da gar nichts machen.
Da du minderjährig bist müssten deine Eltern mitteilen ,dass sie diesen Vertrag nicht zustimmen. Ich würde auch mitteilen, dass die Werberin bei Übergabe des Ausweiss feststellte , dass es für mich nicht in Frage kommt.
Damit war die Sache für dich beendet. Hast du denn unterschrieben.

Einschreiben mit Rückantwort.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich würde auch mitteilen, dass die Werberin bei Übergabe des Ausweiss feststellte , dass es für mich nicht in Frage kommt.

Die Frau wollte auch einen Ausweiß von mir sehen den ich ihr aber nicht gezeigt habe,
Zeitschriften kann man zwar als Minderjáhriger kaufen.(Taschengeld)

Hier geht es aber um ein Dauerschuldverháltnis,und dazu ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig..
 

Eisbär15

New member
Ja ich habe auch etwas unterschrieben nur bin ich mir nicht mehr sicher was genau das war.
Also soll ich dort keine Kündigung hin schicken? Wollte so einen Widerruf schreiben und den dort hin schicken, weil meine Eltern meinten das man auf jeden fall was machen sollte.

lg
 

schnippewippe

New member
Noch einmal ganz einfach.

Du bist minderjährig. Nach deinen Nick zu urteilen bist du 15 :) Du schreibst auf keinen Fall.
Lasse es deine Eltern machen !!!!!!!!!!!
Da du 15 bist, ist der Vertrag nur schwebend gültig. Das bedeutet, dass deine Eltern den Vertrag erst zustimmen müssen. Erst dann ist der Vertrag abgeschlossen gültig. Da der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, kannst du ihn auch nicht kündigen.

Deine Eltern brauchen doch nur mitteilen, dass du minderjährig bist und sie dem Vertrag nicht zustimmen.
Ich würde auch noch mitteilen das die Werberin ja auf Grund deines Alters dir mitteilte ,das für dich der Vertrag gar nicht in Frage kommt.
 
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