Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

katmebe

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Dem nachfolgenden Schreiben ist folgender Sachverhalt vorausgegangen:

Wie bei fast allen hier ist eine Unterschrift durch Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen worden. Eine Bankverbindung wurde nicht angegeben weswegen PVZ eine Rechnung geschickt hat. In dieser Rechnung stand lediglich, dass ein Abo abgeschlossen sei und per Vorkasse gezahlt werden müsse und PVZ im Auftrag handelt.

Darauf wurde wie folgt geantwortet:

_
Pressevertriebszentrale für
Abonnenten GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf
Datum


Ihre Zeichen: _Kundennummer einfügen_
Abonnement Stern
Vertrag unbekannt


Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verwunderung habe ich am .......... Ihre oben genannte Rechnung erhalten.

Ein, die Kostennote begründendes Vertragsverhältnis, ist zu keinem Zeitpunkt mit Ihnen oder einem Dritten geschlossen worden.

Bitte teilen Sie mir den vermeintlichen Vertragspartner zum im Betreff genannten Abonnement zur Veranlassung weiterer Schritte mit.

Sollten Ihnen Unterlagen vorliegen, die den Anschein eines anderen Sachverhaltes vermuten lassen, bitte ich Sie mir diese in Kopie zur Verfügung zu stellen.

In Ermangelung eines Rechtsgrundes betrachte ich Ihre Kostennote als gegenstandslos und übersende Ihnen diese zu meiner Entlastung in der Anlage im Original.

Mit freundlichen Grüßen
_

(Bei Bekanntgabe der Bankverbindung muss der Brief etwas umgestellt werden.)

Der Brief wurde sowohl gefaxt als auch per Mail (mit eigens dafür eingerichteter Adresse) versandt um Kosten für Einschreiben Rückschein zu sparen. Normale Post ist dann ausreichend. Als Antwort auf dieses Schreiben folgt eine Kopie des vermeintlichen Vertrages, der selbstverständlich gefälscht ist. Der Geschädigte hat mit dieser Kopie eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges aufgegeben.

Fortsetzung folgt bei Bedarf!
 

schnippewippe

New member
Der Brief wurde sowohl gefaxt als auch per Mail (mit eigens dafür eingerichteter Adresse) versandt um Kosten für Einschreiben Rückschein zu sparen. Normale Post ist dann ausreichend.

Fortsetzung folgt bei Bedarf!
Da weder eine E-mail noch ein Fax wie wir es verschicken als Beweis vor Gericht anerkannt wird, würden wir im Ernstfall dumm dastehen.
Beweis für ein Schreiben - Fax, Mail, Brief? - Meldung - Stiftung Warentest
Als Antwort auf dieses Schreiben folgt eine Kopie des vermeintlichen Vertrages, der selbstverständlich gefälscht ist.
Also 99% der User hier haben ja den Vertrag unterschrieben !!! Also von einer Fälschung kann da keine Rede sein.
Das die Werber das Blaue vom Himmel gelogen haben ,ist eine andere Sache.
Man könnte aber auch fragen, wieso unterschreibt man einen Vertrag ohne es vorher durchzulesen.

Also wieso -
selbstverständlich gefälscht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mammut

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Hallo,

mich hats auch erwischt...
es sind ja hier jetzt schon Tausende antworten verfasst, allerdings bin ich mir - auch wenn ich nun schon einige Seiten gelesen habe (zugegebenermaßen nicht alle)- in meinem Fall nicht ganz sicher, wie ich vorgehen soll. Ich bin mir nur sicher, dass die kein Geld von mir kriegen werden, falls es irgend einen Ausweg gibt.

Zum Vorfall:
Im Kaufland standen zwei junge Männer, freundlich, haben mich angesprochen, ob ich an einer Umfrage zum Leseverhalten teilnehmen wolle. Die jungen Leute würden ja nur noch am Computer sitzen... Erst kams mir komisch vor, dann dachte ich, dass das schon seine Richtigkeit haben muss, wenn die in nem Laden wie dem Kaufland öffentlich tätig sind....
Jedenfalls hab ich dann meine Adresse angegeben und Unterschrieben. Ich fragte vorher, ob das irgendeine "Verarsche" ist, wo ich dann ein Abo kriege oder ob die meine Daten verkaufen oder ähnliches. Daraufhin hat der freundliche Herr versichert, dass er meine Adresse brauche, um mir den Fragebogen zuschicken zu können und die Unterschrift sei dafür da, dass meine Daten vertraulich behandelt werden. Somit war für mich alles sicher, er hat mir ja alles nochmal vorgelesen und ich selbst konnte auch keine anderen Angaben auf dem Zettel finden.
Nach etwa 2 Monaten kam dann ein Brief, dass ich ein Abo der Welt am Sonntag bestellt habe. Daraufhin schribe ich ne mail, dass ich kein Abo abgeschlossen habe. Heut kam ein Brief "zur Klärung des Sachverhalts".
Anbei ein Vertrag über ein Abo mit meinen Daten und Unterschrift... Ein komplett anderer Zettel, wie der, den ich unterschrieben habe. Das Textfeld stimmt halt überein.
"Ja, ich möchte den angekreuzten Titel als Vorteilsabo 24 mit 25% Ersparnis für 24 Monatebeziehen".
Welt am Sonntag ist angekreut. Drunter meine Adresse und Unterschrift.
Kontonummer hab ich keine Angegeben, die wollte er auch nicht. Das Textfeld hierfür ist leer.
Auf einer weiteren Seite befindet sich als "weiterer Bonus" ein Reisegutschein im Wert von 100 Euro. Drunter steht eine Widerrufsbelehrung, auf diesem Zettel ist allerdings keine Unterschrift oder ähnliches.

Jetzt hab ich hier ja einiges gelesen. Einerseits, dass man den Vertrag anfechten soll. Aber auch Sachen, dass die Widerrufsbelehrung nicht stattgefunden hat o.ä.
Wie verhält sich das in meinem Fall?
Kann ich eine Vorlage -wie zB meines Vorredners- benutzen?
Ich bin leider total Unwissend auf dem Gebiet und wär über ne Info echt dankbar...
und sorry für den langen Text...

Viele Grüße
Christian
 

schnippewippe

New member
Da du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast , hättest du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen müssen.
Zum Vorfall:
Im Kaufland standen zwei junge Männer, freundlich, haben mich angesprochen, ob ich an einer Umfrage zum Leseverhalten teilnehmen wolle. Die jungen Leute würden ja nur noch am Computer sitzen..
Der freundliche Herr versichert, dass er meine Adresse brauche, um mir den Fragebogen zuschicken zu können und die Unterschrift sei dafür da, dass meine Daten vertraulich behandelt werden.
Zum Beweis dafür das es nichts kostet , hatte er das Feld für die Bankdaten frei gelassen. Diese würde er nur dann ausfüllen, wenn es ein Abo wäre.
Also widerspreche ich der Mitteilung einen Vertrag zu haben und fechte diesen wegen Irrtun und wegen Täuschung an.
Denn ohne dieser täuschung gäbe es auch nicht den Irrtum von mir.
Mein Irrtum bestand darin, zu glauchen, das der Werber ehrlich ist.

Anbei ein Vertrag über ein Abo mit meinen Daten und Unterschrift... Ein komplett anderer Zettel, wie der, den ich unterschrieben habe. Das Textfeld stimmt halt überein.
"Ja, ich möchte den angekreuzten Titel als Vorteilsabo 24 mit 25% Ersparnis für 24 Monatebeziehen".
Kannst du beweisen das es ein anderer Zettel ist ?
 
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Eri7ck

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hab mal was geschrieben. würd mich interesieren ob das so im großen und ganzen passt. eine frage hab ich noch wie viel zeit muss ich der pvz gewären bis ich eine Rückantwort erwarte, soll heißen was für ein datum soll ich eintragen im brief bis wann die zeit haben sich zu melden?


Sehr geehrte Damen und Herren,



mit der Post vom 18.01.2012 erhielt ich einen Brief von ihnen in dem sie mir mitteilten, dass ich ein angebliches Abonnement der Zeitschrift Welt am Sonntag beantragt hätte.

Dies ist aber schlichtweg falsch! Ich wurde von ihrem Mitarbeiter bezüglich einer Umfrage über das Leseverhalten angesprochen. Da er mir für das Ausfüllen der Umfrage entweder ein Reisegutschein im Wert von 150€ oder die Überweisung von 100€ anbot, erklärte ich mich zur Teilnahme bereit. Ich hinterließ für meine Teilnahme an der Umfragen mein Kontaktdaten (Name, Anschrift…) und zusätzlich meine Kontodaten, dass die versprochenen 100€ für die Teilnahme an der Umfrage von ihnen überwiesen werden können. Die Kontodaten waren keinesfalls für Bezahlung eines Abos gedacht! Ich vergewisserte mich bei ihrem Mitarbeiter, dass für mich keinerlei Kosten durch die Teilnahme an diese Umfrage, in jedweder Form, sei es durch ein Abo oder sonstiges entstehen. Ihr Mitarbeiter versicherte mir mehrere Male, dass durch die Teilnahme an der Umfrage KEINE KOSTEN für mich entstehen! Desweiteren erhielt ich keine Widerrufsbelehrung seitens ihres Vertreters noch wurde mir der Durchschlag des Vertrags ausgehändigt, auf dem ich über meine Widerrufsrecht belehrt werde.
Ich wurde von ihrem Vertreter durch dessen Lügen getäuscht! Ich habe weder wissentlich noch willentlich ein kostenpflichtiges Abonnement mit ihrem Vertrieb abgeschlossen. Das ist Betrug nach § 263 StGB („Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“). Weiterhin möchte ich auf § 123 BGB („Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung […] bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“) hinweisen.
Außerdem hatte ich wegen der Nichtaushändigung des Durchschlages keine Möglichkeit zu einem (meines Wissens nach zum Zeitpunkt meiner Unterschrift auch nicht nötigen) früheren Widerruf oder einer Stornierung.
Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass ich KEINE Widerrufsbelehrung im Sinne des § 355 Abs. 3 BGB und § 312 Abs. 1 BGB erhalten habe und somit zu keiner Zeit von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufrechtes wusste.
Ich sehe daher als Beginn meines Widerrufsrechts den Erhalt Ihres Schreibens am 18.01.2012 an, da ich erst zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Adresse erhalten habe.
Ich storniere hiermit fristgerecht und ohne Angabe von Gründen das Abonnement der Welt am Sonnatg unter der Kundennummer xxx. Außerdem verlange ich die sofortige Löschung meiner gesamten Daten aus Ihrem Bestand und ich untersage hiermit jegliche weitere Nutzung oder Weitergabe an Dritte.
Falls sie meinen Widerruf nicht anerkennen, fechte ich den Vertrag nach § 123 wegen arglistiger Täuschung an.
Desweiteren widerrufe ich die Genehmigung zur Lastschrift.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Stornierung bis zum 8. Februar 2012.
 

Mammut

New member
Da du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast , hättest du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen müssen.

Zum Beweis dafür das es nichts kostet , hatte er das Feld für die Bankdaten frei gelassen. Diese würde er nur dann ausfüllen, wenn es ein Abo wäre.
Also widerspreche ich der Mitteilung einen Vertrag zu haben und fechte diesen wegen Irrtun und wegen Täuschung an.
Denn ohne dieser täuschung gäbe es auch nicht den Irrtum von mir.
Mein Irrtum bestand darin, zu glauchen, das der Werber ehrlich ist.


Kannst du beweisen das es ein anderer Zettel ist ?
widerrufen konnte ich ja nicht so schnell, da die Post erst nach 2 Monaten kam, richtig?
Beweisen, dass es ein anderer Zettel ist, kann ich natürlich nicht...
also fechte ich wegen Irrtum und Täuschung an. Hoffe, das hilft :-/
bringt es was, sich das Original schicken zu lassen?
und soll man die zusätzlich anzeigen?

und danke für die Antwort :)
 
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schnippewippe

New member
@Eri7ck

Die Werber sind nicht Mitarbeiter der PVZ.

Die Werber sind bei den Drückerbossen (als Sklaven ) angestellt.

Aber die Frist zum 8. Februar 2012. pst ok.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
widerrufen konnte ich ja nicht so schnell, da die Post erst nach 2 Monaten kam, richtig?
Beweisen, dass es ein anderer Zettel ist, kann ich natürlich nicht...
also fechte ich wegen Irrtum und Täuschung an. Hoffe, das hilft :-/
bringt es was, sich das Original schicken zu lassen?
und soll man die zusätzlich anzeigen?

und danke für die Antwort :)
Würde anfechten. Damit habe ich von meiner Seite aus den Vertrag ungültig gemacht. Wenn die anderer Meinung sind und auf den Vertrag bestehen, müssten sie schon klagen. Was in den 20 jahren der Abzocke nicht geschehen ist.
und soll man die zusätzlich anzeigen?
Früher war ich noch der Meinung es bringt was. Aber das wird dauern. Trotzdem bin ich der Meinung man sollte es machen. Vielleicht wachen die da oben mal auf. Es kann doch echt alles nicht sein.
Die Hoffnung stirb zuletzt.
 

katmebe

New member
@schnippewippe: gefälscht ist der vermeintliche Vertrag deshalb, weil dieses Dokument nicht unterschrieben wurde.

Natürlich muss klar unterschieden werden, ob tatsächlich ein Vertrag für ein Abonnement unterzeichnet wurde oder aber ein ganz anderer Zettel von dem gedacht wurde, dass er die Bestätigung ist an einer Umfrage oder ähnlich teilgenommen zu haben. Nach meiner Erfahrung (sowohl mein Sohn als auch mehrere seiner Kumpels, alle zwischen 18 und 22 Jahre) unterschreiben viele für letzteres. In diesem Fall ist eben kein Vertrag zustande gekommen. Deine 99% sind da echt zweifelhaft.

Ich kann nur aus meinem Erfahrungsschatz schöpfen, jeder muss am Ende für sich selbst entscheiden. Auf jeden Fall habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Post an PVZ egal auf welchem Weg unkompliziert ist, zumal für jede verschickte Mail von dort eine Empfangsbestätigung versendet wird, wodurch teure Einschreiben mit Rückschein erspart geblieben sind. PVZ hat jeweils geantwortet und darauf hingewiesen, dass die nicht eigentlicher Vertragspartner sind und um Klärung gebeten.

Jeder auf seine Weise, aber die Unsicherheit gerade junger Leute sollte nicht noch erhöht werden, indem sie gesagt bekommen, dass sie trotz Unwissenheit Verträge abgeschlossen haben. Dies sieht das deutsche Gesetz zum Glück nicht vor. Meine Empfehlung also nach wie vor - PVZ anschreiben, wie vor beschrieben, den dann vermeintlichen Vertrag anfechten und auf den Straftatbestand hinweisen. Zumindest in meinem Bekanntenkreis muss niemand für ein Abo bezahlen, welches nicht bewusst abgeschlossen wurde.
 

schnippewippe

New member
@katmebe
Der Brief wurde sowohl gefaxt als auch per Mail (mit eigens dafür eingerichteter Adresse) versandt um Kosten für Einschreiben Rückschein zu sparen. Normale Post ist dann ausreichend. Als Antwort auf dieses Schreiben folgt eine Kopie des vermeintlichen Vertrages, der selbstverständlich gefälscht ist. Der Geschädigte hat mit dieser Kopie eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges aufgegeben.
Ich
Also 99% der User hier haben ja den Vertrag unterschrieben !!! Also von einer Fälschung kann da keine Rede sein.
Das die Werber das Blaue vom Himmel gelogen haben ,ist eine andere Sache.
Man könnte aber auch fragen, wieso unterschreibt man einen Vertrag ohne es vorher durchzulesen.

Also wieso -
gefälscht

@katmebe
gefälscht ist der vermeintliche Vertrag deshalb, weil dieses Dokument nicht unterschrieben wurde.
Das ihr/du nicht unterschrieben habt/hast muss ich wohl übersehen haben.
http://www.echte-abzocke.de/24249-post1261.html
@katmebe
Wie bei fast allen hier ist eine Unterschrift durch Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen worden. Eine Bankverbindung wurde nicht angegeben weswegen PVZ eine Rechnung geschickt hat. In dieser Rechnung stand lediglich, dass ein Abo abgeschlossen sei und per Vorkasse gezahlt werden müsse und PVZ im Auftrag handelt.
Dann kam das von dir.
Jeder auf seine Weise, aber die Unsicherheit gerade junger Leute sollte nicht noch erhöht werden, indem sie gesagt bekommen, dass sie trotz Unwissenheit Verträge abgeschlossen haben.
Was macht der Unwissende, wenn der Richter die Frage stellt, wieso haben sie sich nicht die Zeit genommen und den Vertrag durchgelesen.
Es bringt nichts, immer zu sagen, ihr habt auf das was die Werber sagten gehört und unterschrieben.
Auch wenn im Vertrag was anderes steht, habt ihr keinen gültigen Vertrag abgeschlossen.
So lernen sie nie, sich das was man unterschreibt ,auch vorher durchzulesen
Denn was geschrieben steht ist zu beweisen.
Die Worte der Werber aber nicht. Die meisten User haben nicht einmal einen Zeugen.

Wir haben hier einen Fall gehabt wo die Userin nicht raus kam. Siehe unten unter ""Nur mal so zur Information""

Nun gut- Wenn die vor Gericht gehen würden , könnte es mit Sicherheit zur Folge haben, dass veboten wird, dass Zeitungsabos auf diese Art beworben werden.

Verbraucherzentrale
"Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)"
informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. In der Öffentlichkeit soll jeder weitgehend von lästigen Werbern verschont werden.
Sie machen trotzdem weiter und es passiert nichts.
Link:
Wer bereits einen Abo-Vertrag auf der Straße abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung rückgängig machen. Meist wird diese Belehrung aber nicht ausgehändigt. Dann haben Verbraucher unbegrenzt Zeit, den Vertrag zu widerrufen. "Allerdings kann die Firma die Widerrufsbelehrung nachschieben und dann bleiben nur 4 Wochen ab Aushändigung dieser Belehrung zum Widerruf, wenn diese ansonsten rechtmäßig ist", mahnt Schmidt.

Deshalb sollte man derartigen Werbern mit Skepsis begegnen, Zurückhaltung üben und keinesfalls seine Daten auf der Straße preisgeben und Unterschriften leisten.
@katmebe
Das was oft als Bestätigung für irgendwas unterschrieben wird, hat nichts mit einem Abo zu tun. Heißt folglich, dass kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde und das, was als vermeintlicher Vertrag am Ende vorgelegt wird, nichtig ist. Den Widerruf kann man sich folglich sparen, er wird höchstens so gewertet als erkenne man an, dass man einen Vertrag geschlossen hat und nun wieder raus möchte.
Warum sollten User die noch in der Widerrufsfrist liegen,den nicht schicken. Dann wären sie ja raus aus den Vertrag. Dann brauchen sie auch nicht hilfsweise anfechten.

@katmebe
Meine Empfehlung also nach wie vor - PVZ anschreiben, wie vor beschrieben, den dann vermeintlichen Vertrag anfechten und auf den Straftatbestand hinweisen.
Nur mal so zur Information. Wo man noch reinfallen kann.

Wir hatten hier einen Fall gehabt, da war eine Userin auf der Suche in einer Zeitschrift nach Heimarbeit reingefallen. Sie sollte Produkte testen. Die Aufnahmegebühr sollte 204€ kosten. Diese konnte sie aber mit Abschluss eines Abos bezahlen.
Produkte zum testen bekam sie aber nicht. Der Vertrag wurde zurück genommen.

Der Abovertrag war aber trotzdem gültig. Es waren zwei verschiedene Verträge gewesen. Da man die Abzocke nicht beweisen kann , kommt man da auch kaum wieder raus. So die Aussage der Verbraucherzentrale.
Also Vorsicht. bei der Arbeitssuche.

Zeitungen und Zeitschriften: Abo-Widerruf mit Haken
Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Verbraucher nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte widerrufen. Sie können das Abonnement ebenfalls widerrufen, wenn Sie den Vertrag telefonisch vereinbart haben. Abonnieren Sie die Zeitung oder Zeitschrift allerdings per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte, gibt es in der Regel kein Zurück mehr.

Denn in diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet. Diese Grenze wird aber eher selten erreicht, da die Lieferung der meisten Massenblätter zwischen 50 und 100 Euro jährlich kostet. Widerrufen können Sie zudem auch dann nicht, wenn es sich um ein- oder mehrmonatige Probeabonnements und im Voraus bezahlte Jahresabonnements handelt.

Abo per Internet

Für Zeitschriftenabos, die Sie per Internet abschließen, ist übrigens kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Schließlich können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vertragsbestimmungen online abrufen, speichern und ausdrucken.

Das elektronische Bestellformular muss allerdings eine Lösch- und Berichtigungsfunktion enthalten, falls Sie sich vertippen. Sie können außerdem verlangen, dass Ihre Abobestellung auf elektronischem Weg unverzüglich bestätigt wird.

Auch wenn Sie Illustrierte via Telefon abonnieren, haben Sie keinen Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag - es sei denn, die 200-Euro-Grenze wird überschritten. Ein fernmündlich abgeschlossenes Abo in dieser Höhe ist nur wirksam, wenn Ihnen der Vertragstext zur Unterschrift übersandt wird. .................weiter im link
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Aber auch Sachen, dass die Widerrufsbelehrung nicht stattgefunden hat o.ä.
Du hast kein Widerrufsrecht.
Siehe:
Im Kaufland standen zwei junge Männer
Auf einer weiteren Seite befindet sich als "weiterer Bonus" ein Reisegutschein im Wert von 100 Euro. Drunter steht eine Widerrufsbelehrung, auf diesem Zettel ist allerdings keine Unterschrift oder ähnliches.
Muß auch nicht unterschrieben werden.

Nachtrag:
Beschwer dich bei der Geschäftsleitung vom Kaufland
 
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katmebe

New member
@Schnippewippe:

Vorab eine Frage - bist du selbst Opfer einer Abofalle geworden? Nach dem was du schreibst, mag ich es nicht glauben. Mit meinen Infos spreche ich ausschließlich die an, und das ist denke ich der überwiegende Teil der Betroffenen, die zwar ihre Unterschrift gegeben haben, aber nicht auf dem Papier welches im Nachhinein als Vertrag vorgelegt wird. Auch wird in diesen Fällen keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt - warum auch, der Betroffene soll ja glauben er hätte an einer Umfrage oder Hilfe für verlorene Jugendliche oder sonstwas teilgenommen. Sämtliche Fälle die mir direkt bekannt sind, sind in diesem Schema entstanden und nach dem was hier zu lesen ist, geht es auch hier den meisten so. Warum sollen die, die in dieser Weise hinters Licht geführt worden sind, versuchen einen Widerruf abzusetzen. Mit dem Widerruf eines Vertrages wird eingeräumt einen Vertrag geschlossen zu haben. In den meisten Fällen wird zudem dann ersteinmal darüber gestritten ob überhaupt die Frist eingehalten ist. Dafür gibt es natürlich auch wieder gesetzliche Vorschriften. Diesen Prozess kann sich jeder sparen, der einen Vertrag nicht geschlossen hat.

Mit meinen Ausführungen nehme ich den betroffenen Leuten nicht die Verantwortung besser zu lesen was unterschrieben wird, sondern möchte Hoffnung geben, dass wir immer noch in einem Rechtsstaat leben.
Wer wissend ein Abo abschließt, ist aus diesem Personenkreis ausgenommen.

Selbstverständlich gibt es für diese Leute, sollten sie es sich anders überlegen und doch kein Abo laufen lassen, gesetzliche Fristen die einzuhalten angeraten wird.

Ansonsten sehe ich es weniger kompliziert. Allen ernsthaft betroffenen muss klar gemacht werden, das sie sich wirksam wehren können. Einem Schwindel aufgesessen zu sein ist schon anstrengend genug, zumal der Weg zum Recht mühsam und meines Erachtens zwangsmäßig mit einer Strafanzeige verbunden ist. Am Ende steht für jeden die Erkenntnis, sich auf der Straße nichts erzählen zu lassen und ggf. die Bankverbindung hübsch brav im eigenen Köpfchen und nicht auf fremden Papier zu lassen.

Mich würde brennend interessieren, in welchen Fällen Opfer unterlegen waren. Aus meiner Erfahrung gibt es nur zwei Gründe - entweder das vermeintliche Opfer hat tatsächlich einen Vertrag geschlossen oder aber hat sich in seiner Argumentation schlecht beraten lassen.
 

Eri7ck

New member
eine letzte frage noch:
an wen soll ich den Wideruf/Anfechtung schicken. Oben links ist als absender VSR Verlag Service GmbH genannt, oben rechts ist von Vorteilsabo24(R) aber ohne anschrift genannt und im Brief wird darauf hingewiesen, dass die Daten zur betreuung an die PVZ übergeben wurde?
 

schnippewippe

New member
Zitate von @katmebe
Vorab eine Frage - bist du selbst Opfer einer Abofalle geworden? Nach dem was du schreibst, mag ich es nicht glauben.
Soviel wie ich mit den Abofallen ( Abzockern) zu tun habe wirst du wohl nie zu tun haben. Ich habe mich mich schon oft wo bewusst angemeldet um zu sehen wie es da läuft.
Wenn die Bevölkerung nicht lernt aufzupassen, wird die Abzocke ewig so weiter gehen. Lernen können sie aber nur dann, wenn man ihnen ihre Fehler auch mal deutlich sagt. Auch wenn es Ihnen nicht gefällt!
Aber so ist es ja immer , wenn man den Usern ihre Fehler vor Augen hält, hat man eben keine Ahnung oder was auch immer wieder vorkommt, man wird beschuldigt selber zu den Abzockern zu gehören.



@Schnippewippe:

Mit meinen Infos spreche ich ausschließlich die an, und das ist denke ich der überwiegende Teil der Betroffenen, die zwar ihre Unterschrift gegeben haben, aber nicht auf dem Papier welches im Nachhinein als Vertrag vorgelegt wird.
.
Mit dieser Aussage wäre ich ein wenig vorsichtiger. Denn hiermit sagst du klar aus, dass es zwei verschiedene Vertragsdokumente gibt und man somit Betrug begeht. Weiter teilst du mit ,dass die Unterschrift dann in dem Vertrag ,der bei der PVZ ist, gefälscht ist. Ich hoffe du kannst das auch beweisen das es so üblich ist , wenn der Admin hier Post vom Anwalt bekommt.

Woher willst du wissen , das die Verträge die diese User hier auf der Strasse bekommen haben anders aussehen ,als die Verträge die der PVZ vorgelegt wurden.
Wenn das so wäre , wieso haben es dann die wenigen User die sich ihren Vertrag von der PVZ noch eimal haben zuschicken lassen , hier nicht mitgeteilt , dass der Inhalt der Verträge unterschiedlich ist?
Vielleicht ist es bei Dir so gewesen ? Kann ich nicht beurteilen. Denn den Beweis dafür bringst du nicht.

Die meisten User haben sich diesen Vertrag beim unterzeichnen gar nicht vorher durchgelesen. Sie haben dem Werber geglaubt. Erst nachdem Geld vom Konto abgebucht wurde haben sie sich den Vertrag durchgelesen und festgestellt , dass der Vertrag was anderes aussagt als das was der Werber ihnen erzählt hat.
Somit liegt die Abzocke nicht in einer Fälschung des unterzeichneten Vertrages, sondern in den Lügen der Werber.

Auch wird in diesen Fällen keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt - warum auch, der Betroffene soll ja glauben er hätte an einer Umfrage oder Hilfe für verlorene Jugendliche oder sonstwas teilgenommen.
Am Anfang wurde hier öfters nachgefragt ob auf den Zettel den sie erhalten haben eine Widerrufsbelehrung steht. Was bestätigt wurde. Die meisten User hier haben diesen Zettel( Vertrag) mit einer Widerrufsbelehrung erhalten.



Auch wird in diesen Fällen keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt - warum auch, der Betroffene soll ja glauben er hätte an einer Umfrage oder Hilfe für verlorene Jugendliche oder sonstwas teilgenommen
Dazu teilen wir dann mit, dass die Widerrufsfrist erst nach erhalt dieser beginnt zu laufen.

Ansonsten sehe ich es weniger kompliziert. Allen ernsthaft betroffenen muss klar gemacht werden, das sie sich wirksam wehren können. Einem Schwindel aufgesessen zu sein ist schon anstrengend genug,
Der Schwindel liegt in den Lügen der Werber und darum teilen wir immer mit , dass der Vertrag angefochten werden kann.

zumal der Weg zum Recht mühsam und meines Erachtens zwangsmäßig mit einer Strafanzeige verbunden ist
Ich selber bin auch dafür Anzeige zu erstatten damit die da oben mal aufwachen. Nur weiss ich aus Erfahrung wie sinnlos es ist. Selbst dann wenn die Unterschift gefälscht wurde. Da hatte meine Schwester bei Tele2 das Vergnügen gehabt.
Am Ende bleibt alles am Werber hängen und nicht an denen die die Werber auf die Strasse schicken. Dann tauscht man eben die Werber aus. Es gibt ja genug arme Schlucker die in die Fänge der Drückerbosse geraten.
Wer da erst einmal drinne ist kommt kaum wieder raus.
Drücker König " Wolfgang Kl**k ... Er kam in die Schlagzeilen als er einem anderen die Ohren abschneiden lies.

Drückerkolonnen

Man könnte es auch mit den Sekten vergleichen.

Aber das braucht uns keine Angst zu machen. Zeigt aber wie hart es bei denen untereinander zugeht.
.
 
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schnippewippe

New member
eine letzte frage noch:
an wen soll ich den Wideruf/Anfechtung schicken. Oben links ist als absender VSR Verlag Service GmbH genannt, oben rechts ist von Vorteilsabo24(R) aber ohne anschrift genannt und im Brief wird darauf hingewiesen, dass die Daten zur betreuung an die PVZ übergeben wurde?
Ich würde zuerst an die VSR schreiben. Wenn Post von der PVZ kommt würde ich da widersprechen.
 

katmebe

New member
schnippewippe Mit dieser Aussage wäre ich ein wenig vorsichtiger. Denn hiermit sagst du klar aus schrieb:
Genau das habe ich gemeint in den mir bekannten Fällen, hier teilen ebenfalls viele mit, dass der sog. Vertrag anders aussieht wie der Zettel der unterschrieben wurde und erst vor kurzem kam im TV ein Bericht mit zwei betroffenen jungen Frauen mit der selben Aussage. Ich baue keine Luftschlösser sondern kann bei Bedarf selbstverständlich beweisen was ich hier schreibe. Strafanzeigen bringen zwar nicht wirklich die Täter zur Strecke, helfen aber das eigene Recht durchzusetzen, wenn Unrecht geschehen ist. Im Übrigen habe ich vor Anwälten keine Ehrfurcht, habe ein paar Jahre beim Anwalt gearbeitet und weiß, dass viel geschrieben wird um Unwissende einzuschüchtern.
 

schnippewippe

New member
Verbraucherzentrale zu dieser Abzocke,
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beit...trag/video/1402588/Was-tun-gegen-Abo-Abzocke?
Solltet ihr euch mal ansehen.


Genau das habe ich gemeint in den mir bekannten Fällen, hier teilen ebenfalls viele mit, dass der sog. Vertrag anders aussieht wie der Zettel der unterschrieben wurde und erst vor kurzem kam im TV ein Bericht mit zwei betroffenen jungen Frauen mit der selben Aussage. Ich baue keine Luftschlösser sondern kann bei Bedarf selbstverständlich beweisen was ich hier schreibe. Strafanzeigen bringen zwar nicht wirklich die Täter zur Strecke, helfen aber das eigene Recht durchzusetzen, wenn Unrecht geschehen ist. Im Übrigen habe ich vor Anwälten keine Ehrfurcht, habe ein paar Jahre beim Anwalt gearbeitet und weiß, dass viel geschrieben wird um Unwissende einzuschüchtern.
Wenn du es in deinen Fall beweisen kannst ! OK.
Aber du hast es verallgemeinert. Bei mir kam es beim lesen so an ,als ob es bei allen Usern die an einer Umfrage teilgenommen haben, es zwei verschiedene Vertragsformulare gibt und der Vertrag der bei der PVZ liegt eine gefälschte Unterschrift hat.

Vertrag anders aussieht wie der Zettel der unterschrieben wurde und erst vor kurzem kam im TV ein Bericht mit zwei betroffenen jungen Frauen mit der selben Aussage.
Wäre schön wenn du das Video dazu hättest. Interessiert ja jeden User. Das letzte was ich gesehen habe , da wurden Zeitungsabo mit einem Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Im Übrigen habe ich vor Anwälten keine Ehrfurcht, habe ein paar Jahre beim Anwalt gearbeitet und weiß, dass viel geschrieben wird um Unwissende einzuschüchtern.
Und das hast du ein paar Jahre mit gemacht. Sorry, ich könnte das dann nicht.

Meine Aussage bezog sich auf ein Schreiben des Anwalts das vielleicht der Admin bekommt.
Mit dieser Aussage wäre ich ein wenig vorsichtiger. Denn hiermit sagst du klar aus, dass es zwei verschiedene Vertragsdokumente gibt und man somit Betrug begeht. Weiter teilst du mit ,dass die Unterschrift dann in dem Vertrag ,der bei der PVZ ist, gefälscht ist. Ich hoffe du kannst das auch beweisen das es so üblich ist , wenn der Admin hier Post vom Anwalt bekommt.
Im Forum steht.
Als Antwort auf dieses Schreiben folgt eine Kopie des vermeintlichen Vertrages, der selbstverständlich gefälscht ist. Der Geschädigte hat mit dieser Kopie eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges aufgegeben.
..................
Mit meinen Infos spreche ich ausschließlich die an, und das ist denke ich der überwiegende Teil der Betroffenen, die zwar ihre Unterschrift gegeben haben, aber nicht auf dem Papier welches im Nachhinein als Vertrag vorgelegt wird. Auch wird in diesen Fällen keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt - warum auch, der Betroffene soll ja glauben er hätte an einer Umfrage oder Hilfe für verlorene Jugendliche oder sonstwas teilgenommen. Sämtliche Fälle die mir direkt bekannt sind, sind in diesem Schema entstanden und nach dem was hier zu lesen ist, geht es auch hier den meisten so

hier teilen ebenfalls viele mit, dass der sog. Vertrag anders aussieht wie der Zettel der unterschrieben wurde
selbstverständlich - bedeutet für mich wenn ich es lese , dass es immer so ist.

Dann werde ich mal bitten, dass alle User die beweisen können, dass der Inhalt im Vertrag den die PVZ hat, nicht mit dem Inhalt des Vertrages den man selber hat, übereinstimmt und wo die Unterschrift gefälscht ist ,eine Anzeige machen.
Noch besser wäre es, wenn die User die eine Rechtschutzversicherung haben ,gegen den Werber klagen würden. So man den findet!?



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schnippewippe

New member
Habe gerade ein Schreiben vom Inkasso aus dem Jahr 2009 gefunden.

http://www.evz.de/mediabig/1831A.pdf

Kein Wunder wenn da wieder viele aus Angst zahlen.

Was die Inkassobüros für Lügen verbreiten
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/was-die-inkassobueros-fuer-luegen-verbreiten


Sendung vom ZDF

Verbraucherzentrale klagt gegen eine Vertriebsfirma. Das Urteil scheint es aber noch nicht zu geben.
Der Text dazu Abo-Abzocke im neuen Gewand - ZDF.de

Hier ein anderes Urteil ,für die User die es hier nicht gefunden haben.
Zeitschriftenvertrieb haftet auch für Subunternehmer
Pressemitteilung vom Mittwoch, 26. Oktober 2011

...............................

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale wird im Zeitschriftenvertrieb oft versucht, die Verantwortung für rechtswidrige Werbung durch ein mehrstufiges Vertriebssystem auf angeblich unabhängige, selbstständig tätige Unterfirmen zu schieben.

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Das Abwälzen der Verantwortung für rechtswidrige Abowerbung funktioniert nun nicht mehr. Weder für die Vertriebsfirmen, noch für deren Auftraggeber, die Verlage, die endlich für faire Werbung sorgen müssen", sagt Edda ........, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Urteil ist zu finden unter www.vzhh.de
Was sagt mir das? Immer schön die Verlage anschreiben. :laugh:

.
 
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katmebe

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Fall vorerst abgeschlossen!!!

Gestern hat die PVZ mitgeteilt, dass der „Vertrag“ storniert ist und sie keine Rechte aus dem vorliegenden Bestellvertrag herleiten wollen. Zugesandte Hefte seien Kostenlos und als Werbeexemplare zu sehen, auf deren Rücksendung ausdrücklich verzichtet wird. Eventuell noch eingehende Rechnungen oder Mahnungen wären als gegenstandslos zu betrachten.

Dieser Mitteilung ist per Fax, Mail und einfacher Post folgendes Schreiben voraus gegangen:

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Ihr Schreiben vom 19.01.2011

Sehr geehrte Frau .....,
mit Dank habe ich Ihr oben genanntes Schreiben erhalten.

Die von Ihnen übersandte Liefervereinbarung ist mir völlig unbekannt und eine Fälschung.

>Hier steht der tatsächliche Sachverhalt, innerhalb dessen eine Unterschrift gegeben wurde, detailliert mit Tag, Ort und Gesprächsinhalt beschrieben.<

Das nunmehr von Ihnen vorgelegte Schriftstück ist von mir nicht unterzeichnet worden. Mit Fälschung meiner Unterschrift versuchen Ihre Auftraggeber offensichtlich, mich in einen von mir zu keinem Zeitpunkt gewünschten Vertrag zu nötigen. Auf Grund dieses Betruges habe ich bereits bei der für meinen Wohnort zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige wegen Betruges gemäß § 263 StGB unter der Tgb.-Nr. ST/........./2012 erstattet.

Sollten Sie mir noch nähere Angaben zu Ihrem Auftraggeber mitteilen können, wäre dies für die weitere Strafverfolgung sehr hilfreich. Andernfalls verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
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Interessant an der Mitteilung von PVZ ist, dass sie lediglich Auftragnehmer des eigentlichen sogenannten Vertragspartners sind, also einen Vertrag ob nun echt oder falsch gar nicht stornieren, sondern nur seine weitere Bearbeitung einstellen können. Der eigentliche „Vertragspartner“ wurde aber nicht benannt, wird aber wohl bekannt für seine Vertriebsdienstleistung sein. Bleibt abzuwarten, ob nach einiger verstrichener Zeit noch Post von Eintreibern wie Inkasso oder RA kommt, die meinen von dem eigentlichen Vertriebsdienst beauftragt worden zu sein sind. Allein ich zweifle daran, weil mit der Strafanzeige sehr deutlich gemacht wurde, dass hier kein Spaß verstanden wird.

Und was hat der Betroffene daraus gelernt, niemals eben mal schnell auf der Straße oder Wohnungstür seine Unterschrift auf Papier bringen.
 
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