Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

MacTavish

New member
Hallo,

da ich auch in dieser Sache fest hänge, wollte ich fragen ob jemand klage gegen diese Abzocke einreicht? Wenn ja bin ich dicke dabei.....

Mfg Rob
 

Niclas

Active member
wollte ich fragen ob jemand klage gegen diese Abzocke einreicht? Wenn ja bin ich dicke dabei.....
Falls damit eine Sammelklage gemeint ist: Gibt es nicht in Deutschland.
Sammelklage ? Wikipedia
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
 

Browning

New member
Ich versuche hier mal einige Sachen aufzuarbeiten, die geschrieben wurden und hoffe so besseres Verständnis in die Sache zu bringen.

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1. "Auf dem Zettel, den ich unterschrieben habe, stand etwas anderes als jetzt drauf stehen soll!"

-klarer Fall von Betrug, wie "katmebe" vor ein paar Beiträgen geschrieben hat. Verhalten absolut korrekt. Damit meine ich, die Anzeige bei der Polizei und Mitteilung darüber, bei dem "Verwalter" (Bsp.: PVZ), dass der Vertrag so nie geschlossen wurde.

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2. "Wie muss eine Widerrufsbelehrung gestaltet sein?"

- dazu könnte man sich jetzt stundenlang in aller ausführlichkeit über den Satz unterhalten: " Eine Widerrufsbelehrung muss ordnungsgemäßen erteilt werden". Hierzu gibt es einige Entscheide von verschiedenen Gerichten, was "ordnungsgemäß" ist. Sie muss sich deutlich vom anderen Text hervorheben, es muss deutlich darauf hingewiesen, usw. (Ich bin jetzt auch etwas zu faul, mir da Entscheide zusammenzusuchen, mach ich die Tage vll)
Ich denke ihr werdet, wenn es nicht wie in Punkt 1. ist, bei eurer Unterschrift auf eine Widerrufsfrist hingewiesen. Also wurde euch diese Belehrung ziemlich sicher erteilt.

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3. "Ein Widerruf ist ein Zugeständnis zu einem Vertrag"

- Was hälst !du! (Ja du, die Person die das gerade ließt!), davon das wir uns Scheiden lassen? Außerdem fechte ich noch den Kaufvertrag über ein Boot an, den ich gestern mit dir geschlossen habe!

Ich hoffe jedem ist hier etwas klar geworden...ich bin weder mit irgendjemanden verheiratet, noch habe ich mit irgendjemanden gestern einen Kaufvertrag über ein Boot geschlossen.

Bloß weil ich etwas tu, heißt es nicht, dass irgendein Vertrag da war.

Widerruft, Fechtet an oder macht sonstwas, dass is keinerlei Zugeständnis, dass da ein Vertrag existiert.

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So und bevor ich hier jetzt eine um die Ohren gehauen bekomme.
Lest euch Punkt 1. nochmal durch. Ist dort ein Widerruf sinnvoll? Nein! Also macht man es auch nicht!

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Ich möchte auch auf einen anderen Post von mir verweisen, in dem mein expliziter Fall nochmal etwas dargelegt wird:
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...yd-handelsonderneming-gmbh-120.html#post24341
 
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schnippewippe

New member
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So und bevor ich hier jetzt eine um die Ohren gehauen bekomme.
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Ich denke ich weiss worauf du anspielst.
Da ging es aber darum, dass man beim lesen des Postings des Users den Eindruck hatte, dass das fälschen der Unterschriften an der Tagesordnung ist.
Das die Verträge die der PVZ vorgelegt werden alle einen anderen Inhalt haben ,als in den Zettel den man mitbekommt.

Solches Verallgemeinern könnte hier zum Problem werden.

Ich hoffe echt , dass hier mal was bei rauskommt.
Höchste Zeit für Sammelklagen in Deutschland und Europa
http://www.vzbv.de/6073.htm
 
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Shana

New member
@Forum

Danke für eure Hilfe. Nach dem ich die Informationen in zur Briefform brachte und dies dann an PVZ & direktvorteil versendet hatte, kam gestern die Kündigungsbestätigung.

@de kleene

Ich hatte dies an PVZ geschickt, müsstest du ggf. an deine Situationanpassen. Dieser war vor einigen Sieten schon einmal vorhanden:

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Widerruf bzw. hilfsweise Anfechtung des Vertrages
Kundennummer XXXXXXXXXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich - obwohl aus meiner Sicht kein Vertrag vorliegt - dem von Ihnen irrtümlich behaupteten Vertrag mit der Kundennummer 8534391761.

Darüber hinaus fechte ich den Vertrag hilfsweise wegen Irrtums gemäß § 119 BGB

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

sowie wegen Täuschung gemäß § 123

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

an.

Am XX.XX.XXXX wurde ich am XXX von einem Mann angesprochen und gefragt, ob ich Interesse hätte, kostenlos an einer Umfrage über den Fußballverein der Stadt teilzunehmen. Meine Frage, ob mir infolge einer Unterschrift künftig weitere Sachen zugeschickt werden würden oder ob sich daraus gar für mich irgendwelche Verpflichtungen ergeben würden, wurde verneint. In der Annahme, dass sich daraus für mich keine Nachteile ergeben würden, habe ich bei dem Mann unterschrieben.

Nichts desto Trotz erhielt ich einen Brief, in dem ich als Abonnent der "Auto Motor Sport" begrüßt wurde. Den Durchschlag irgendeines Vertrages inklusive einer Belehrung des Widerrufsrechts habe ich nicht erhalten.

Mein Widerruf ist somit fristgerecht.

Die hilfsweise Anfechtung ist darüber hinaus wirksam, weil ich bei Tätigung meiner Unterschrift und Abgabe meiner Willenserklärung "über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte" (vgl. § 119 BGB) sowie auf Nachfrage von dem Empfänger meiner Willenserklärung angelogen wurde (vgl. § 123 BGB).

Ich fordere Sie hiermit auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren und mir keine Zeitschrift zu schicken.

Ich erwarte umgehend eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie die Löschung meiner Daten aus ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Sie meine Daten weitergemeldet haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich empfehle dies per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Und vorallem mit Hilfe eines Zeugens. Siehe paar Beiträge weiter oben...

Danke noch mal ans Forum :)
 
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Zolo

New member
Hey Leute,

weiteres zu meinem Fall:

Inkasso: Der Vertrag ist aus unserer Sicht nicht strittig, hier der Beleg!
Zahl jetzt,...
"...Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids mit anschließender Vollstreckung
(Pfändung incl. Kontopfändung bei dem für Sie zuständigen Mahngericht."

So...dann mal schauen, obs Sie es wirklich machen...

So long,
Zolo ;)
 

Niclas

Active member
"...Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids mit anschließender Vollstreckung
(Pfändung incl. Kontopfändung bei dem für Sie zuständigen Mahngericht."
Quatsch mit Sauce: Natürlich könnten sie einen Mahnbescheid beantragen aber der kostet 23€ und die sind bei Widerspruch der aus einem simplen Kreuz auf dem Antwortbogen an der richtigen Stelle besteht im Eimer.
Danach müßten sie klagen und das tun sie bekanntermaßen nie.

mal wieder übliche schwachsinnige Drohkasperletheater
 

Browning

New member
Was ich mich bei solchen Sachen immer frage, ist, ob sich eine negative Feststellungsklage lohnen würde. Klar Anwaltskosten etc. sind nicht ohne, aber vll übernimmt es eine Rechtssschutzversicherung.

Aber ich denke es wäre effektiv um sie aus der Reserve zu locken.
 

Niclas

Active member
Was ich mich bei solchen Sachen immer frage, ist, ob sich eine negative Feststellungsklage lohnen würde.
Jein.
Einerseits wäre es eine Gelegenheit den Laden vorzuführen ( Die Beweislast liegt nämlich beim dem Fordernden)
Andererseits ist es auch nur eine Einzelentscheidung und kein Grundsatzurteil.
 

katmebe

New member
@Browning:
Ich wünschte mir auch, dass jemand genug Freizeit hat um sich mit einer Feststellungsklage auseinander zu setzen. Dies wäre zwar tatsächlich eine Einzelfallentscheidung und nicht bindend für anderer Gerichte, aber immerhin ein kleiner Schritt den Abzockern durch Veröffentlichung entgegen zu treten. Leider nur ist es in deutschen Gerichten so eine Sache mit Recht haben und Recht bekommen. Der Richter wägt am Ende ab, welchem Vortrag er mehr Glauben schenkt, heißt selbst wenn du dir 100 % sicher bist im Recht zu sein, musst du es noch lange nicht zugesprochen bekommen. Ein Anwalt wäre bei einer Klage noch nicht einmal notwendig, aber für den Vortrag sicher von Vorteil.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
@Browning:
Ich wünschte mir auch, dass jemand genug Freizeit hat um sich mit einer Feststellungsklage auseinander zu setzen.
Was ich mich bei solchen Sachen immer frage, ist, ob sich eine negative Feststellungsklage lohnen würde.
Wen willst du verklagen? Bei diesem Geschäft gilt,"den letzten bissen die Hunde" und das ist der Drücker.
Und sollte das Gericht dem Kläger positiv urteilen,dann hilft es auch nur dem Kläger.Fazit,jeder Betroffene müsste klagen.

Klagen muss man garnicht,es reicht ganz schlicht der Widerruf.
Woran die Firma nicht denkt und Betroffene auch nicht,Zeitungs-Abos fallen unter das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG). Und dort ist das Widerrufsrecht strenger geregelt.

Anwendung findet § 7 Absatz 2
[....]
(2) Wird der Verbraucher nicht entsprechend § 361a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie über den Wegfall des Widerrufsrechts nach Absatz 3 belehrt, so erlischt das Widerrufsrecht erst nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung, spätestens jedoch ein Jahr nach Abgabe der auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.

Und die Belehrung muss auf einem gesondertem Schriftstück geschehen und vom Verbraucher unterschrieben werden.

Fazit.
Neben dem Widerruf nach Haustürgeschäft könnt ihr euch auf den Widerruf nach VerbrKrG berufen.
 

katmebe

New member
Bei diesem Geschäft gilt,"den letzten bissen die Hunde" und das ist der Drücker.
.
Hat da etwa jemand Mitleid mit den armen bösen Jungs auf der Straße, die anstelle einer anständigen Arbeit nachzugehen lieber andere in die Pfanne hauen? Sorry mit denen habe ich überhaupt kein Mitleid. Klagegegener bei solch einer Feststellungsklage wäre der sogenannte Vertragspartner des vermeintlichen Abos in Vertretung des Geschäftsführers.
Auch wenn nur ein Einzelurteil so wäre ein positiver Ausgang doch Motivation für viele Betroffene. Die Gegenseite arbeitet schließlich auch damit einem sogenannte Urteile zur Einschüchterung unter die Nase zu reiben - siehe z. B. sogenannte Abos auf Onlineplattformen. Ich würde es gut finden im Internet mal zu lesen das ein Gericht entschieden hat - "Der Abovertrag, unter dubiosen Umständen auf der Straße bewirkt, ist Schrott".
 

schnippewippe

New member
Hat da etwa jemand Mitleid mit den armen bösen Jungs auf der Straße, die anstelle einer anständigen Arbeit nachzugehen lieber andere in die Pfanne hauen?
Ich finde die allgemeine Verurteilung dieser Randgruppe nicht ok. Wir wissen nicht wie sie in diese Lage gekommen sind. Das Schicksal kann oft hart zuschlagen.

Sie finden eine Anzeige in der Zeitung und bekommen einen Vertrag. Was sie wirklich machen müssen und wie es wirklich läuft bekommen sie erst später mit. Dann ist es für sie zu spät. Es ist wie bei den Sekten. Rein kommst du schnell aber raus kommen ist so gut wie unmöglich.
Sie haben keine Wohnung mehr. Ohne Wohnung bekommen sie wo anders aber keine Arbeit mehr. Ohne Wohnung auch keine Stütze.
Ohne Arbeit auch keine Wohnung. Also bleibt ihnen nur das Leben auf der Strasse.
Heute bekommen kaum noch Arbeitslose eine Stelle. Wer will dann einen Obdachlosen einstellen.

So nun könnt ihr wieder schreiben - "" Wer arbeiten will der findet Arbeit ""
All denen wünsche ich diesen Abstieg !

Arge versucht an Drückerkolonnen zu vermitteln --- Darüber gab es ja auch mal eine Sendung.
 
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katmebe

New member
Gerade eben verstehe ich die Welt nicht mehr, also geht es gar nicht darum, diesen Machenschaften samt ihren Drückerkolonen das Handwerk zu legen, sondern ehe die gutgläubigen Opfer, die die oft in der Absicht etwas Gutes zu tun zu in die Falle geraten, zu belehren damit sie besser aufzupassen?!
Das gehört gar nicht in dieses Thema hier, deshalb nur so viel - jeder, wirklich jeder Mensch egal wie schlecht oder gut es ihm geht ist für sein Handeln verantwortlich und muss unterscheiden können zwischen gut und böse. Mag sein, dass meine Sicht trotz meines Alters naiv ist, aber gibt schwere Kindheit, harter Schicksalsschlag oder sonst was das Recht andere zu belügen, zu betrügen oder gar sie zu bestehlen oder körperlich weh zu tun - nein.
Macht doch ein neues Thema auf, dann kann darüber ausführlich diskutiert werden.
 

schnippewippe

New member
@katmebe

Gerade eben verstehe ich die Welt nicht mehr, also geht es gar nicht darum, diesen Machenschaften samt ihren Drückerkolonen das Handwerk zu legen,
Es geht mir schon um die Drückerkolonnen wo die Werber lügen. . Aber nicht um die ,die durch Essenentzug oder Schläge und anderen Sachen am Laufen gehalten werden. Die würden gerne da wieder rauskommen. Aber wie. Sie stehen ja Tag und Nacht unter Kontrolle. Können keinen Schritt ohne diese Kontrolle machen.
Die Wut sollte sich nicht gegen diese Werber richten , sondern gegen deren Bosse.

„“““Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Ansprechens zu Werbezwecken im öffentlichen Raum ist davon abhängig, ob der Werber als solcher zu erkennen ist. Unzulässig ist die Werbung in der Öffentlichkeit, wenn der Angesprochene die ihn ansprechende Person als Werber nicht erkennen kann ““““

Bei uns sind die Werber als solche zu erkennen . Also schon mal nicht verboten.

@katmebe
sondern ehe die gutgläubigen Opfer, die die oft in der Absicht etwas Gutes zu tun zu in die Falle geraten, zu belehren damit sie besser aufzupassen?!
Das wird hier ja auch gemacht. Was ja auch sehr wichtig ist. Denn solange die Bürger weiter so leichtgläubig sind und ihre Daten so leicht weiter gegeben und unterschreiben , werden auch diese kleinen Werber weiter von den Bossen unter Druck gesetzt und an der kurzen Leine am Laufen gehalten.

@katmebe
Das gehört gar nicht in dieses Thema hier, deshalb nur so viel - jeder, wirklich jeder Mensch egal wie schlecht oder gut es ihm geht ist für sein Handeln verantwortlich und muss unterscheiden können zwischen gut und böse.
Glaube mir , dass wissen die auch. Aber die Angst vor harte Strafen am Abend wenn sie nicht genug Verträge haben ist grösser.

@katmebe
Mag sein, dass meine Sicht trotz meines Alters naiv ist, aber gibt schwere Kindheit, harter Schicksalsschlag oder sonst was das Recht andere zu belügen, zu betrügen oder gar sie zu bestehlen oder körperlich weh zu tun - nein.
Macht doch ein neues Thema auf, dann kann darüber ausführlich diskutiert werden.
Solange die Bürger nicht lernen , dass sie das was sie unterschreiben auch zu lesen haben und ihre Daten nicht jeden der ihnen was erzählt geben , werden die Bosse der Kolonnen auch weiter ihre Opfer finden. Die sie durch Druck und Angst am Laufen halten.

Die Schuld liegt auf beiden Seiten. Das ist nun mal meine Meinung .
Was mich aber nicht davon abhält den Leichtgläubigen zu helfen. Denn wenn keiner mehr leichtgläubig unterschreibt ,gibt es auch bald keine Werber dieser Art mehr.

Warum ein neues Thema ? Nur weil ich schreibe wie es meiner Meinung nach wirklich ist und man das hier nicht lesen will !Rüttelt vielleicht auch andere Leser die hier nur mal lesen wach. Immerhin läuft das schon über 20 Jahre so.

Bis jetzt hat hier noch jeder der Hilfe brauchte diese auch von mir bekommen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hat da etwa jemand Mitleid mit den armen bösen Jungs auf der Straße,
Du solltest mal auf deine Wortwahl achten.
die anstelle einer anständigen Arbeit nachzugehen lieber andere in die Pfanne hauen?
Promotor,das ist die offizielle Bezeichnung,ist eine anständige Arbeit.
Das einige entgleisen,oft auf Druck der Chefs,ist eine andere Sache.
Viele dieser Drücker haben,als sie sich beworben haben,geglaubt das es eine anständige Arbeit ist.

Glaubst du wirklich denen kümmert ein Urteil.Einige Firmen wurden erfolgreich abgemahnt,hat es geholfen?
Seit mehr als 60 Jahren funktioniert das System der falschen Versprechungen.
 

katmebe

New member
Ich erlaube mir dennoch den Luxus ausschließlich mit denen Mitleid zu haben, die aus Gutmütigkeit in die Falle geraten sind. Mein Sohn z. B. wurde auf der Straße bequatscht anderen bedauernswerten Jugendlichen dabei zu helfen einen Ausbildungsplatz und eine Perspektive für die Zukunft zu bekommen. Da es meinem Sohn gut ging und er seine Ausbildung hatte, dachte er, stolz wie ein Spanier überhaupt helfen zu können, er könne mit lediglich 5,00 EUR auch seinen Beitrag zur Hilfe leisten. Das Ergebnis ist bekannt - Abgabe der Kontonummer und Unterschrift auf einem "Bestätigungswisch" mit anschließendem Abo für gleich 2 Zeitschriften, Forderung mehr als 500,00 EUR Soll ich dem Jungen erzählen wie blöd er doch war? Es ist zwar nicht besonders helle seine Kontonummer auf offener Straße einem Fremden zu geben, aber im Grunde war sein Verhalten ehrenhaft - er wollte eben einen Beitrag an die Gesellschaft leisten. Die die ihn auf diese Weise gelinkt haben sind verabscheuungswürdig. Mitleid nicht mal im Ansatz. Wer sich wider besseren Wissens auf die Abzocke anderer Leute einlässt um damit seinen Bauch satt zu bekommen, muss mit dem Drückermilieu eben leben. Mit einem Bankräuber der während einem Überfall die Mutter zweier Kinder abschießt um Geld für sein eigenes vielleicht hungriges Kind zu haben, habe ich auch kein Mitleid, genausowenig wie für einen 6-fachen Familienvater der nicht mehr weiß wie er seine Familie ernähren soll und dafür seine beiden Nichten kaltblütig umbringt.
 

schnippewippe

New member
Wer was unterschreibt , sollte sich das auch vorher durchlesen und den Durchschlag geben lassen !!!!!!!!!!!!!
Massenhaft beschweren sich gegenwärtig Verbraucher, denen auf diese Art und Weise Zeitungs- und Zeitschriftabonnements untergeschoben wurden. Gutgläubig leisten Angesprochene Unterschriften, die wenigsten wissen jedoch wofür. Es wird von Gewinnen gesprochen, von kostenlosen Probelieferungen, von guten Zwecken für Mensch und Tier. Die meisten Betroffenen haben im Anschluss an diese Gespräche nichts in der Hand, können im Nachgang nicht nachlesen, wofür sie ihre Unterschrift geleistet haben.

Meist erschließt sich das Ganze erst dann, wenn die erste Rechnung eines Zeitschriftenverlages eintrifft, in der auf einen wirksamen Abo-Vertrag Bezug genommen wird. Viele Verbraucher sind selbst erstaunt, wenn sie nach Anforderung des angeblich geschlossenen Vertrages tatsächlich ihre Unterschrift genau auf einem solchen Liefervertrag erkennen. Die Lage ist aber auch dann nicht aussichtslos. Betroffene Verbraucher können derartige Verträge auch noch Wochen nach Unterschriftsleistung widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden ist.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät angesichts der ärgerlichen Folgen - die letztlich auch Zeit, Geld und Nerven kosten - genauestens zu überlegen, bevor eine Unterschrift geleistet wird. In jedem Fall sollte sich jeder Verbraucher eine Kopie des von ihm unterzeichneten Schriftstückes aushändigen lassen, um dieses zu Hause in Ruhe lesen zu können.
Quelle der Zitate - http://www.vzsa.de/UNIQ132801861011778/link918791A

Für die User die den Durchschlag bekommen haben aber es trotzdem nicht durchgelesen haben , bleibt unserer Meinung nach ,noch die Anfechtung des Vertrages.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html --- http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
 
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katmebe

New member
Du solltest mal auf deine Wortwahl achten.

Promotor,das ist die offizielle Bezeichnung,ist eine anständige Arbeit.
Das einige entgleisen,oft auf Druck der Chefs,ist eine andere Sache.
Viele dieser Drücker haben,als sie sich beworben haben,geglaubt das es eine anständige Arbeit ist.
Von einen Promoter wird man nicht abgezockt weil sein Berufsbild darin besteht Kunden über bestimmte Produkte zu beraten oder für Mitgliedschaften in bestimmten Organisationen zu werben. Sie werben Kunden, bieten Dienstleistungen an und stellen Produktneuheiten u. a. vor. In Beratungsgesprächen gehen sie routiniert auf die speziellen Kundenwünsche ein und empfehlen die passenden Produkte. Bei Bedarf klären sie über Wirkungsweise und Anwendung eines Artikels auf, z.B. bei Kosmetika. Nach erfolgreichen Verkaufsgesprächen kassieren sie die Beträge bzw. erstellen einen entsprechenden Vertrag. Auf Wunsch verpacken sie die Einkäufe als Geschenk. Der Kunde weiß von Beginn an worum es geht und entscheidet sich dafür oder dagegen. Hat mit dem was in diesem Forum geschildert wird nur nichts gemein.

Ich fand es eigentlich toll auf diese Seite gestoßen zu sein, mit deren Beiträgen Opfer unterstützt werden. Tatsächlich erfährt hier ja auch jeder Leser einen tiefen Einblick in die Möglichkeiten aus den Abzockfallen heraus zu kommen. Warum nur werden die, die auf der Straße Märchentante spielen und vielen den Ärger erst einbrocken hier nahezu überschwenglich verteidigt? Den seriösen Promoter möchte ich sehen, der hier mit Drückern auf eine Stufe gestellt wird.
 
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