Hallo,
auch ich bin auf die PVZ hereingefallen.
Folgendes hat sich zugetragen:
ich wurde in der Dresdener Innenstadt von zwei jungen Männern überrumpelt, sie boten mir einen Gutschein an welchen sie mir gleich wieder aus der Hand zogen. Anschließend habe ich eine kostenlose Zeitschrift angebiten bekommen. Ich sollte meine Adresse angeben und würde laut ihren Aussagen dann eine Ausgabe dieser Zeitung bekommen und einen "Gutschein zum Glück". Alles lief ähnlich wie in den hier bereits gechilderten Fällen ab.
Nun habe ich diese Woche einen Brief bekommen indem ich zu meinem ABO der In Touch beglückwünscht werde. Erst jetzt ist mir der Betrug in den ich geraten bin klar geworden.
Die erste Zeitschrift soll mir am 01.03.2012 zugestellt werden.
Hier nun die Dinge die mir aufgefallen sind, die hilfreich (und hinderlich) sein könnten:
- Mir wurde (wenn auch nur mündlich) versprochen, eine einzige Ausgabe einer Zeitschrift zu erhalten, ich habe nicht einmal einen Wunsch dazu geäußert.
- Natürlich ist auf dem Zettel die Rede von einem Abo, ALLERDINGS WURDE ALS AUSWAHL "Anderer Wunschititel" angekreuzt und es wurde kein Preis eingetragen. Ich habe Quasi ein Abo für ___ € . Erst jetzt in dem Brief der PVZ ist von 2,15 € pro Ausgabe die Rede, immernoch habe ich keine Rechnung und keinen Gesamtbetrag. Kann ich dies für einen Wiederruf nutzen? Müssten die mir nicht eigentlich sogar 52 Ausgaben kostenlos zusenden?
- Ich habe eine Wiederrufsbelehrung unterschrieben, diese ist auf der Rückseite des Zettels und auf eben dieser Rückseite habe ich auch unterschrieben. (Zwei unterschriften also) Ich habe damit auch unterschrieben das ich einen Durchdruck besitze.
- Ich habe noch kein Exemplar der Zeitschrft erhalten.
Ich suche nach einer guten Vorlage, damit ich jetzt so schnell wie möglich meinen Wiederruf per Einschreiben abschicken kann. Habt ihr da irgendwas für mich?
Hier noch mein Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 14. Februar 2012 begrüßen Sie mich als neuen Leser der In Touch und informieren mich über den Beginn eines Abonnements.
Im Gespräch mit Ihrem Vertreter wurde mir ein Gutschein versprochen, wenn ich mir eine einzige Ausgabe einer Zeitschrift zusenden lasse. Unter großem Druck unterschrieb ich dann einen Zettel, welchen ich nicht einmal selbst ausgefüllt hatte.
Auf diesem Zettel ist auch kein Preis für den Wunschtitel In Touch angeben, womit mir suggeriert wurde, das ich hiermit ein kostenloses Angebot wahrnehme. Dieser Eindruck wurde noch dadurch untermauert, das mir Ihre Vertreter mehrmals ausdrücklich versicherten, dass es sich um kein Abonnement handelt. Es wurden zudem keine Bankverbindungsdaten verlangt. Über den von mir nun verlangten Heftpreis von 2,15 € pro Ausgabe hatte ich keine Kenntnis und akzeptiere ich nicht.
Ich nehme dieses Abonnement nicht an und weise darauf hin, dass mir zu diesem Produkt und Konditionen kein rechtskräftiger Vertrag vorliegt. Sollten sie den vorliegenden Zettel dennoch (und gegen mein Einverständnis) als „Vertrag“ ansehen, wiederrufe ich diesen hiermit hilfsweise und berufe mich dabei auf:
§119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
und nach:
§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Bitte senden sie mir keine Ausgaben des Heftes zu und stornieren sie dieses Abonnement.
Ich fordere Sie hiermit auf mir die Stornierung dieses Abonnements (und gegebenenfalls des „Vertrags“) innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen!
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Viele Grüße und vorauseilenden Dank, Muxl!