Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schokokrümel

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Hey, ich bins wieder, dachte eigentlich, alles überstanden zu haben. Vorletzte Woche kam aber dann ein Brief von einem anderen Inkassounternehmen, das jetzt wohl auch von einer gewissen "Wolfgang Klenk GmbH" beauftragt wurde. Firmensitz angeblich in Meudt.

Ist sowas noch jemandem passiert? Hab dem neuen Inkassounternehmen auch mal den Brief geschickt, dass der Vertrag sowohl fristgerecht widerrufen als auch angefochten wurde und ich ihn hilfsweise jetzt nochmal anfechte.

Freue mich über jede Hilfe und Tipps, studiere zwar Jura, aber die neue Firma und das neue Inkassounternehmen hat mich jetzt echt überrascht...

Liebe Grüße
Schokokrümel

Edit: Hab mal gegoogelt, die neue Firma scheint auch so ne Drückerbande zu sein. - sorry, falls ich sowas nicht schreiben darf mit namentlicher nennung, löscht es dann bitte raus.
 
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schnippewippe

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Ich würde mal so sagen. Die Abo- Abzocker wollen ja an das Geld kommen.

Mahnungen brachten keinen Erfolg. Also musste ein Anwalt her. Auch keinen Erfolg gehabt . Weiter geht es mit der Inkasso. Da bekommen ja leider doch immer noch viele Angst und zahlen. Ein gutes Inkasso fordert bei strittigen Verträgen kein Geld weiter ein !!!!! Also was nun ??? Hmmmmm
Ganz einfach ! Es muss eben ein neues Inkasso her,dass dann solange weiter mahnt , bis es auch da ständig neue Widersprüche eintrudeln .
Dann hat man meistens Ruhe. Bei 24 Monaten geht es oft im 2 Jahr noch einmal kurz los.

Wieso solche Umwege ??????? wo man doch gleich klagen könnte ????
Aber darüber das die in den 20 Jahren Abzocke mal vor Gericht gingen ist nichts zu finden.

Es sind ja doch schon viele User hier aus den Vertrag rausgekommen.

GLEICHES RECHT FÜR ALLE !!!!Was würden sie wohl vor Gericht dazu erklären,dass ein Teil der Kunden raus kommen andere Kunden aber nicht.


.
 
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ElBombo

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auch bei mir: ich schilde kurz meinen Fall: vor einigen Wochen sprachen mich in der Innenstadt 2 Mädels an, ob ich gern 1x kostenlos einen Lottotip einer neuen Spielgemeinschaft testen will - sie würden für die Promotion machen. Ich solle einfach 6 Zahlen auswählen, das los würde mir an meine Adresse zugeschickt (also gab ich sie an). Dann sollte ich schnell noch die nötige Datenschutzerklärung unterschreiben... die ganze Zeit haben die mich lustig "angespaßt" und meine Frage nach einem evt. Abo verneint (hätten keine Kontodaten, da könnten sie ja nichts von mir holen)... Ich habe von den Mädels nichts bekommen (im Sinne eines Vertrages oder einer Widerrufsbelehrung weder mdl. noch schriftl.)

Ich hatte das ganze schon wieder abgehakt, komme gestern wieder nach Hause und da liegt folg. im Briefkasten:

"Abonnement: Hörzu
Kundennummer: xxx

Sehr geehrter ...,

wir freuen uns, Sie als neuen Leser der Zeitschrift usw. ...

Mit Betreuung Ihres Zeitschriftenabonnements wurde die PVZ usw beauftragt."

Das ganze kam von der direktvorteil ltd. Also, wie bei allen anderen hier, ich habe nicht erhalten, weiß nichts von einem Abo und will auch keines!

In welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor. Deren Hotline möchte gänzlich umgehen (bringt ja nichts).

Wer von Euch hat den nun eigentlich Erfolg ggü. diesen miesen Betrügern gehabt?

DANKE für Eure Hilfe!!!
 

schnippewippe

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Die User die schon Erfolg hatten , wirst du hier kaum noch antreffen.
Aber es sind doch schon eine ganze Menge. Abocke - gleicher Ablauf- somit gleiches Recht für die anderen User auch.

Würde der Nachricht widersprechen.

Mit Betreuung Ihres Zeitschriftenabonnements wurde die PVZ usw beauftragt."
Da es schon bei der PVZ ist , würde ich dahin schreiben.

Wenn du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast , kannst du den Vertrag noch widerrufen. Teile denen mit , dass du weder Vertragsunterlagen noch eine Widerrufsbelehrung erhalten hast und dass die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Hilfsweise würde ich den angeblichen Vertrag wegen Täuschung und Irrrtum anfechten. Denn es wurde versichert das es kein Abo ist . Man fragte ob du gern 1x kostenlos einen Lottotip einer neuen Spielgemeinschaft testen willst . Für dich gibt es keinen kostenpflichtigen Vertrag. Den hättest du auch gar nicht abgeschlossen.
 

Mainfram

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Hallo,
habe heute auch ein nettes Schreiben bekommen das ich angeblich ein ABO abgeschlossen habe...

Hab mich hier ein wenig belesen und möchte Montag gleich ein einschreiben los schicken!

Bitte um Tips ob mein Schreiben so ok ist:

Hier mein Schreiben:

**** den, 02.06.2012

AN:
????
????
????


Betrifft: Widerrufung vom ABO

Sehr geehrter **** ****,
Habe heute am 02.06.2012 überraschend Post bekommen das ich angeblich ein ABO abgeschlossen haben so. Mir wurde versichert das es kein Abo ist . Man fragte mich ob ich gern 2x kostenlos Zeitschriften vom Playboy testen möchte. Für mich gibt es keinen kostenpflichtigen Vertrag. Den hättest ich auch gar nicht abgeschlossen.


Hier mit Widerrufe ich dieses ABO (Kundennummer: ?????????) für den Playboy!

Da ich weder Vertragsunterlagen noch eine Widerrufsbelehrung erhalten habe, liegt dieses Schreiben noch in der Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beginnt ja erst dann zu laufen, wenn ich eine Widerrufsbelehrung erhalte. Bestätigen sie mir umgehend das sie diesen Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag storniert haben. Der ja für mich eh nie bestanden hat. Denn der Werber hat immer wieder versichert das es gratis ist . Was sollen diese Lügen der Werber.
Ausserden fechte ich wegen der Lügen der Werber den Vertrag wegen Täuschung an.
Da ich dadurch der Meinung war das es gratis ist, fechte ich den Vertrag auch wegen Irrtum an.


Bürgerliches Gesetzbuch:

Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)
Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Mit Freundlichen Grüßen
****
 

schnippewippe

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Ich würde sagen Ok.

Aber bei der Überschrift würde ich die Anfechtung auch schreiben.

Betrifft: Widerruf und hilfsweise Anfechtung des angeblichen Vertrages wegen Täuschung .

Denn den Widerruf erkennen die eh nicht an und die Anfechtung übersehen die gerne. :ermm:
 

schokokrümel

New member
Endlich mal ne gute nachricht von mir, das neue Inkassounternehmen hat auf mein letztes Schreiben geanwortet und lässt sämtliche Forderungen gegen mich fallen und gibt auch den Inkassoauftrag zurück, sollten weitere Schreiben eintreffen, so sind diese gegenstandslos.

Jetzt hoff ich nur, dass sich das auch auf die PVZ bzw. diese neue Wolfgang K. da ausdehnt.

Liebe Grüße und danke für immer all die Ratschläge :laugh:



Anm.Mod
Du bist lange genug hier um zu wissen das Klarnamen hier nicht erwünscht sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo! Mir ist auch sowas passiert. Ich war gerade volljährig und noch Schülerin, da wurde ich in der Innenstadt von Hannover von einem netten, jungen Mann angesprochen. Er erz mir, dass er ein bisschen Promotion macht und ich mir eine Zeitung aussuchen könnte die ich einmalig zum probelesen bekommen würde. Er scherzte ein bisschen mit mir rum und ich entschied mich für die Cosmopoliton. Ich sollte noch kurz was unterschreiben für die AGBs. Ich habe erst gezögert aber dann versicherte er mir ich sollte mir keine Sorgen machen, ich könnte damit nichts falsch machen. Die Cosmopoliton habe ich nie erhalten! Ich bekam stattdessen ein paar Wochen später die HÖRZU. Ich war gerade mal 18 jahre alt, Schülerin und habe noch bei meinen Eltern gewohnt und habe dann fortan jeden Monat eine Fernsehzeitung bekommen. Ich konnte rein garnichts dagegen machen dachte ich zumindest. Ich habs also so hingenommen! Jetzt arbeite ich aber in einer Rechtsanwaltskanzlei und gehe mit solchen Dingen anders um :) also dachte ich mir ich nehme das nicht länger so hin und nach einigen bösen Telefonaten mit dem Kundendienst und angeblicher nicht erhaltener Kündigungen habe ich jetzt nocheinmal eine Kündigung auf den Weg geschickt. Und bekomme eine Mail zurück die mich fassungslos gemacht hat. Meine Kündigung vom 30.05.2012 wird bestätigt für AUGUST 2013! Wahnsinn das wird ein Nachspiel haben und Schriftsätze von meinem Anwalt regnen lassen ;)... Lasst euch nicht unter kriegen!
 

schnippewippe

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Hi da sollte es auch dein Anwalt machen. Denn du hast den laufenden Vertrag gekündigt. Klar das sie die Kündigung zum Ende der Laufzeit anerkennen.
 

nicolein

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Hallo,

tut mir leid ich bin gerade so nervös, dass ich mir nicht alle Beiträge durchlesen kann um eventuell eine Lösung für mich zu finden.
Ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich sitze schon ganz schön tief in der Tinte, glaub ich, bzw. werd ich mir immer unsicherer.

Ich habe ausersehen einen Vertrag mit PVZ im Herbst letzten Jahres abgeschlossen. Mit der Masche, dass ich damit Jugendlichen helfe und dass ich angerufen werde, ob das klappt, aber dass mich das nichts kosten wird.
Bankdaten habe ich nicht angebenden.
Bezahlt habe ich deswegen auch nie was und die Mahnung von PVZ selbst habe ich ignoriert, die der Inkassofirma auch.

Einmal habe ich PVZ per Email kontaktiert und gesagt, dass ich keinen Vertrag bei denen Unterschieben habe. Daraufhin kam ein Schreiben, mit der Kopie des Vertrags und einer Aufforderung zu begründen, dass das nicht meine Unterschrift ist. Darauf habe ich nicht reagiert (hätte ich das besser tun sollen? war zu der Zeit im privaten stress.. alle haben mir geraten alles zu ignorieren, die würden schon irgendwann aufhören..)


Heute hat mich ein Mann aus der Inkassofirma angerufen und gefragt, ob ich noch bezahle. Ich habe verneint. War aber auch echt hilflos, wollte aber auch nichts falsches sagen, da das Gespräch aufgezeichnet wurde.

Er meinte, dass der Fall jetzt weiter zum Gericht geht.
Was bedeutet das für mich?
Noch mehr Geld, was ich angeblich zahlen muss? (Ich habe das Geld nicht, bin FSJlerin und froh, wenn ich meine Wohnung und mein Essen zahlen kann.. -.-)

Was kann ich machen?
Weiter ignorieren?
Auf den Brief warten und Einspruch einlegen?
Wie komme ich da wieder raus und wie viel kostet mich das?

:(
 

katin

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Habe nach langer Recherche zu Mellenthin folgenden Link mit e-mail Adresse der Fa. gefunden

http://www.melcofin.com/imprint_disclaimer.html

für alle, die per e-mail Widersruch einlegen wollen.

Gruß katin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Einmal habe ich PVZ per Email kontaktiert und gesagt, dass ich keinen Vertrag bei denen Unterschieben habe. Daraufhin kam ein Schreiben, mit der Kopie des Vertrags und einer Aufforderung zu begründen, dass das nicht meine Unterschrift ist. Darauf habe ich nicht reagiert (hätte ich das besser tun sollen? war zu der Zeit im privaten stress.. alle haben mir geraten alles zu ignorieren, die würden schon irgendwann aufhören..)


Heute hat mich ein Mann aus der Inkassofirma angerufen und gefragt, ob ich noch bezahle. Ich habe verneint. War aber auch echt hilflos, wollte aber auch nichts falsches sagen, da das Gespräch aufgezeichnet wurde.

:(
Welche Inkasso ruft an und fragt ob man bezahlen wird. Wenn ich sicher bin das mir das Geld zusteht klage ich.

Um meine Nerven zu beruhigen würde ich diesen Zwischenfall nutzen um noch einmal zu schreiben. Denn Tatsache ist ja nun mal , du hast unterschrieben.

Ich würde jetzt einen Brief per Einschreiben schicken.

Widerspruch des angeblichen Vertrag vom..........und Anfechtung wegen Täuschung der Werber und dem daraus entstandene Irrtum.

Begründung des jetzigen Schreiben : Anruf des Inkassobüros wegen der Zahlung für einen Vertrag den ich so nicht eingegangen bin.
Das du am ......... schon einmal mitgeteilt hast keinen kostenpflichtigen Vertrag unterschrieben zu haben. Worauf du auch Antwort erhalten hast.
Die Werber täuschten dich mit der Masche
? Was haben sie dir erzählt ?
, dass du damit Jugendlichen hilfst ,dass du aber vorher angerufen wirst um zu erfahren ob das auch klappt. Was nie getan wurde. Das es dir was kosten würde wurde verneint. Darum fechtest du den angeblichen Vertrag nun auch hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum an.
 

katin

New member
Mellenthin verkauft ebenfalls Abos- Vertrieb über PVZ STöckelsdorf. Sobald Stöckelsdorf als Vertrieb die Finger drin hat, ist nichts gutes dabei, so meine Erfahrung.
 
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