Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Meine Meinung als Laie dazu.

Ich habe zwar bis jetzt kein Urteil gegen Kunden gefunden. Aberich würde mich trotzdem einmal richtig wehren.Das E-mails und ein Fax wie wir sie verschicken bei uns vor Gericht meistens nicht als Beweis anerkannt werden, habe ich ja schon oft mitgeteilt. Ich ärger mich auch immer darüber, wenn in der AGB von Verträgen mitgeteilt wird, dass man per E-mail oder Fax widerrufen kann.
Da man hier einen Vertrag abgeschlossen hat ,würde ich den Vertrag einmal per Einschreiben mit Rückantwort/Einwurf wegen Täuschung und Irrtum anfechten.Beim Einwurf kann man es hier verfolgen und ausdrucken.

Ich würde dem Anwalt mitteilen,
dass der Vertrag nur durch die Täuschung (Lügen des Werbers)zustande gekommen ist und ich der Vertrag am ..........per E-mail von mir angefochten wurde . Was aus dem Innhalt meines Schreibens klar zu erkennen war. Lassen sie sich bitte den geführten Schriftwechsel mit der PVZ vorlegen.
Es ist keine bestimmte Form für eine Anfechtungserklärung vorgeschrieben. Ich muss das Wort „Anfechtung“ nicht benutzen, es reicht aus, dass meine Erklärung erkennen lässt, dass ich den Vertrag nicht gelten lasse.
Da man es von Seiten der PVZ nach meinen Schreiben vom.......... so hinstellt, als wenn ich den Vertrag nicht fristgerecht widerrufen habe, widerspreche ich der Mitteilung einen rechtskräftigen Vertrag zu haben und weise ebenfalls die Kündigung zum 08/2014 zurück.
Ausserdem fechte ich den angeblich immer noch bestehenden Vertrag,nun noch einmal wegen Arglistige Täuschung nach § 123 BGB und nach § 119 wegen Irrtum an.
 
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Sissie83

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Hallo ihr lieben nun muss auch ich hier mal meinen Unmut über PVZ ablassen hoffe meine mega mail bringt was, ich werde berichten was dabei raus gekommen ist, ich bin sooooo sauer::mad::mad::mad::mad::mad:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde jetzt ein letztes mal mit Ihnen den Kontakt suchen und wenn das Anliegen auf diesem Weg nicht geklärt werden kann, werde ich nächste Woche den Verbraucherschutz einschalten sowie die Angelegenheit an meinen Anwalt weiter geben.

Ich wurde im letzten Jahr dreist in der Stadt angesprochen von wegen eine Kostenlose Zeitung. Daraufhin gab es meine Adresse auf einem Zettel alles andere wurde durchgestrichen. Die Kopie dazu liegt vor. Im Nachhinein hat der nette Bote, ein Kreutchen bei Rechnung gesetzt, sehr klever, dieses wurde definitiv im Nachhinein gesetzt, aber diese Maschen mit denen sie arbeiten kennen sie ja selber und bedürfen keiner weiteren erläuterung meinerseits. Sie haben mir freundlicherweise noch eine zweite Kopie gesendet auf der auf den Widerruf aufmerksam gemacht wurde, schön nur das ich diesen nie gesehen und wie sie auch in ihren Unterlagen prüfen können nie unterschrieben habe. Aus diesem Grund war auch mein Schreiben vom 12.9.2012 welches ich an sie per Einschreiben mit Rückschein gesendet habe Rechtskräftig.

Der Vertrag der hier angeblich zustande gekommen ist, ist also zum einen durch die zweite fehlende Unterschrift von mir gar nicht zustande gekommen, und selbst wenn wurde er ja mit dem erhalt der Widerrufsbelehrung am 13.09.2012 schon mit dem Schreiben vom 12.09.2013 widerrufen. Außerdem wurde der Vertrag angefechtet wegen der arglistigen Täuschung und auch diese ist hier vorgefallen.

Sie können gerne im Internet PVZ googeln, sie werden hier genug dazu finden wie sie ihre Verträge abschließen. Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung meiner eMail und um Antwort, da ich dies bei der Verbraucherzentrale sowie bei meinem Anwalt vorlegen möchte.

Im Bezug auf das Inkasse Schreiben der Firma Knorz werde ich mich selber an das Inkassounternehmen wenden und hier mitteilen, das es sich um einen umstrittenen Fall handelt und somit ist das nicht mehr denen ihre Aufgabe.

Hier nocheinmal mein Schreiben:

An:

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co.KG

Bahndamm 9

23617 Stockelsdorf



Abs:



meine Daten

Betrifft: Widerruf zur Lieferung der Zeitschrift „In- Das Star&Style Magazin“ Angebliche Kundennummer 8147629GD7

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06. 09. 2012. Dem angeblich bestehenden Vertrag wurde von mir in keiner Weise zugestimmt, noch habe ich dem Abschluss, des Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrages, in irgend einer Form eingewilligt.

Ihrem Schreiben ist kein Vertragsdatum zu entnehmen. Somit entfällt auch die übliche 14-tägige Widerrufsfrist für diesen nicht bestehenden Vertrag.

Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Unter Berufung auf den § 119 BGB (Irrtum) und den § 123 BGB (arglistige Täuschung) kündige ich das nicht gewollte Abo fristlos. Auf Grund des Sachverhaltes, dass keine Widerrufsbelehrung Gegenstand dieses angeblichen Vertrages ist, sind keine Termine zur Wahrung von Fristen einzuhalten.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Sollten wider Erwarten Exemplare der oben genannten Zeitschrift bei mir eingehen, werde ich diese, für eine angemessene Zeit, sorgfältig verwahren und für die Abholung Ihrerseits bereithalten. Des Weiteren erwarte ich von Ihnen meinen fristgerechten Widerruf zu respektieren.

Ich bitte Sie , mir eine Bestätigung dieses Widerrufes und der gelöschten Personendaten zuzusenden.

Außerdem sende ich das Schreiben um jegliche Irrtümer auszuschließen an folgende Postanschrift: VSR Verlag Service GmbH, Kistlerhofstraße 170, 81379 München



Mit freundlichen Grüßen
 
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schnippewippe

New member
Noch einmal an alle User

Sie können gerne im Internet PVZ googeln, sie werden hier genug dazu finden wie sie ihre Verträge abschließen. Die PVZ schließt keine Verträge ab. Sie verwaltet die Verträge nur für die Firmen.

Wenn ich schon was vor der Inkasso erhalten habe, würde ich auch nur noch da hin schreiben.
 

Weise55

New member
Moin Moin,
habe soeben ein Fax an PVZ versand hier ein auszug mit gleich zeitiger Strafanzeigen androhung.

Gruß, Weise55



Volker (edit)

Firma /Herrn / Frau
PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
-Rodario Medienservice GmbH-
Bahndamm 9

D – 23617 Stockelsdorf 25917 Leck den, 28.01.2013


Fax:-Nr. 01805496000670


W I D E R R U F

Kundennummer: 7****** Bild und Funk


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.01.2013 erhalten am 19.01.2013 bekam ich die Widerrufsbelehrung der ich im Tenor entspreche, und widerrufe die Teilnahme an „Bild und Funk“ Des weiteren möchte ich Sie bitten sämtliche Daten die Sie gespeichert haben Unverzüglich zu löschen, und keine Abuchungen von meinem angegebenen Konto vorzunehmen. Dieses Schreiben habe ich meinem Rechtsanwalt zu Protokoll übergeben. Bei nicht erfüllung erfolgt Strafanzeige gegenüber der Firma Rodario Medienservice GmbH,Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, wegen unlauteren Wettbewerb (Zahlreiche Urteile im Internet Recherchiert).

Anm. Mod.
Es ist kein Wunder das ihr auf solche Angebote hereinfallt.
(siehe pers.Daten gelöscht)
 
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irrona

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Hi guys,

ich kann jetzt mitteilen, dass ich endlich aus der Sache raus bin (hoffentlich hab ich den Ausdruck sprachlich korrekt verwendet :)).

Heute habe ich einen Brief von der PVZ bekommen:
Sehr geehrter ...,

Wir haben das Abonnement aufgrund Ihrer Mitteilung eingesperrt.

Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Exemplare zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbeexemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte wird ausdrücklich verzichtet.
Vorliegenede sowie evtl. noch eingehende Rechnungen oder Mahnungen sind gegenstandslos.

Ihre personenbezogenen Daten werden [...] gesperrt, d.h. sie werden nicht mehr übermittelt oder genutzt. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist werden sie automatisch gelöscht...
Damit man meinen Fall einfach nachvollziehen kann, lasse ich hier einen Rücklink auf meinen vorigen Post. Zumindest für mich waren viele Brief- und Nachrichtenbeispiele in diesem Topic sehr hilfreich.

Und natürlich, schnippewippe, einen riesigen Dank Ihnen. Ihre Unterstützung ist unschätzbar.

Fazit: die Abzocke hat mir 2 Einschreibebriefe mit Rückschein, 3 volle Tage Recherche und Verfassung der Briefe und E-Mails und eine große Menge Nerven gekostet.
 
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Reingelegter

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Liebe Reingelegte,

ich frage hier für meinen Neffen an, den solche Werbe-Leute Anfang Dez. im Dresdner Elbepark zu einem Focus-Abo vergattert haben. Ich muß erwähnen, das er vom Schicksal etwas gebeutelt ist. Seine Mutter verlor er mit 9, und selbst kam er über Sonderschule (geburtsbedingt geistig behindert)nicht hinaus. Wir haben ihn mit Beziehung bei Mc Donald untergebracht, was er nun schon einige Jahre durchhält. Nach 16 Jahren bei seinen Großeltern, hat er nun eine eigene Wohnung, was aber die Angst bei der Großmutter erhohte, er könne seine Tabletten (Epileptik) vergessen.
Also schauen die öfters bei Ihm vorbei, um nach dem rechten zu sehen. Am 13.1. fanden sie dann so eine Broschüre von der VSR, mit Reisegutschein usw. Als sie ihn fragten, wußte er von nichts mehr, und wandten sich nun an mich, was man degegen tun kann.
Ich sagte er ist ja nun 25 u. für sein Handeln selbst verantwortlich, da wird wohl nix mehr zu reparieren sein. Das Schlimme an der Sache ist ja seine s.o., Vergeßlichkeit. Hab ihn auch gefragt, wieviel Leute haben dich in die Mangel genommen, was haben die dir erzählt? Keine Peilung mehr. Ich kann ihm ja nicht aufgrund seiner Behinderung nun nicht 1000x vorhalten, wie blöd er war.
Ich kann nicht nachvollziehen was die ihm bezüglich eines Widerrufs erzählt haben. Es ist nur in der Broschüre, auf dieser Seite nichts unterschrieben.
Soweit ich das Netz durchforstet hab, war ich eigentlich sicher, den §355 nach der 1.Lieferung in Anwendung zu bringen. Da der aber auch nicht so klar ist, steh ich etwas auf dem Schlauch.
Die erste "bekannte" Antwort von der PVZ auf meinen für ihn verfassten WS kam schon. So mit Frist vorbei und natürlich "besten Grüßen":mad:.
Seine Großeltern verstehen die ganze Sch... überhaupt nicht. Ich sollte doch bei der Fa. ans Gewissen appelieren u. fragen ob das nicht rückgängig gemacht werden kann.:confused: Schon lustig unsere Rentner. Ich versteh unsere Bananenrepublik schon nicht, wie man solche Firmenmethoden zulässt, wie sollen das dann die Alten packen?
Für Tipps, besten Dank
 

schnippewippe

New member
Da die Behinderung und ihre Auswirkung nicht nur eine vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung ist , hat er doch bestimmt auch einen Schwerbeschädigtenausweis ?
Dann teile denen doch mit, dass er von Geburt an geistig behindert ist.
Das die Werber das beim Gespräch hätten merken müssen.
Das er laut dem Werber nur ein Gratis Angebot war.
Das der Vertrag wegen Täuschung der Werber angefochten wird. Da er der Meinung war, dass ihm das nichts kostet , würde ich den Vertrag auch wegen Irrtum anfechten.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
(geburtsbedingt geistig behindert)
[....]
Ich sagte er ist ja nun 25 u. für sein Handeln selbst verantwortlich, da wird wohl nix mehr zu reparieren sein.
Nach dem Gesetz ist jemand,der geistig behindert ist,geschäftsunfähig.(§ 104 (2)BGB)
Zitat:
Geschäftsunfähig ist:
[...]
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet,
Zitat Ende.

Hat der Neffe einen Betreuer/gesetzlichen Vertreter?Besteht eventuell ein Einwilligungsvorbehalt?
 

Harald67

New member
@Reingelegter
Versuche Folgendes: Da die Firma PVZ gesetzlich verpflichtet ist, eine schriftliche Widerrufsbelehrung zuzustellen, was diese Firma nie tut, fordere den Nachweis für die Zustellung bei der PVZ an. Sie werden dann einen Brief schicken, indem steht, dass ein solches Schreiben zugestellt worden wäre. Natürlich haben sie hierfür keinen Nachweis, da das ja nie passiert ist. Diese Nachweispflicht liegt aber eben bei der PVZ.
Somit werden sie dann eine angebliche Kopie eines Willkommenschreibens und eben eine schriftliche Widerrufsbelehrung zustellen. Hierin steht, dass ein solches Schreiben bereits zugestellt wurde und da auf dem Umschlag der Vermerk steht "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück-Nicht nachsenden!" die Fa.PVZ keinen Brief mit solch einem Vermerk zurückbekommen hätte, also davon ausgeht, er sei zugestellt worden. Ob solch eine Annahme vor Gericht Bestand hätte, weiss ich ehrlich gesagt nicht.
Doch weiter: Da ja nach dem Gesetz der Vertrag noch 4 Wochen nach dem Erhalt der Widerrufsbelehrung (die Du formgerecht tatsächlich gerade erst bekommen hast) schriftlich widerrufen werden kann, setzt Du dann einen fristgerechten Widerruf auf, indem Du natürlich dann das aktuelle Datum des Erhalts dieser Belehrung angibst.
Nur so'n Tip: Beachte die Empfängeradresse, an die dieser Widerruf zu richten ist!!! Steht in der Widerrufsbelehrung (ganz klein). Natürlich Einschreiben mit Rückschein.

Ich selbst hebe sogar die Briefumschläge solcher erhaltenen Korrespondenz auf, damit ich ggf. das Datum des Poststempels griffbereit habe.
Das wird die PVZ zwar nicht akzeptieren, aber dann soll sie das eben vor Gericht durchbringen. Du hast dann aber alle belegbaren Nachweise zur Einhaltung Deiner Fristen, die PVZ hat ausser deren üblichen, frechen Falschbehauptungen gar nichts. Weder Vertrag, noch Unterschriften, noch irgendwelche schriftlichen Nachweise.

Keine Garantie auf Erfolg, aber Du hattest um Tips gebeten.
Viel Erfolg, Harald67
 

Reingelegter

New member
@Harald67

Vielen Dank für die genommene Zeit, ich werde den Tip zur Anwendung bringen.
"Unsere" Regierungsvertreter basteln ja grad mal wieder was gegen diese Banden. Hoffentlich mal was Handfestes.

Dankeschön :)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
@Reingelegter
Versuche Folgendes: Da die Firma PVZ gesetzlich verpflichtet ist, eine schriftliche Widerrufsbelehrung zuzustellen, was diese Firma nie tut,
Die Aussage ist falsch.
Es bedarf keiner schriftlichen Widerrufsbelehrung.Die Schriftform ist nur in besonderen Fällen erforderlich.
Es reicht wenn die Wiederrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger steht.
Das Formular,das man unterschreibt, ist so ein dauerhafter Datenträger.
Voraussetzung für eine erfolgte Widerrufsbelehrung ist das man die Kopie ausgehändigt bekommt.
 

Angsthase

New member
Hallo,
ich gehöre ebenfalls zu dieser leichtgläubigen Sorte Mensch, die sich von Drückerkolonnen überreden lässt. :blushing:

Ich habe dann noch am selben Tag per mail und Fax wiederrufen. Sowie am darauffolgenden Tag einen Musterbrief mit einschreiben verschickt und diese Woche ebenfalls immer wieder mails geschrieben. Antworten kamen bisher natürlich keine.
Mein Problem ist nicht der Inhalt des Briefes oder sonstiger schreiben (email gespeichert, Fax Sendeprotokoll ebenfalls und Brief kopiert.) Sondern der Brief ist seit Samstag unterwegs und bei der Post Homepage steht immernoch, dass er sich in der Zustellung befinde. Die Adresse ist jene von der Widerrufsbelehrung und 100% richtig, aber was mache ich, wenn sie den Brief nicht bei der Post abholen? ( Wenn niemand anzutreffen ist wird ja ein Zettel in den Briefkasten geworfen sie mögen ihn abholen, wenn das nicht geschieht, dann geht er zurück mit Annahme verweigert.) Kam es schon vor, dass die Annahme verweigert wurde?

Liebe Grüße,
ein in Panik geratener Angsthase :blushing:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
wenn sie den Brief nicht bei der Post abholen? (
Ich nehme an du hast ein Einschreiben verschickt.
Wenn das Einschreiben nicht abgeholt wird dann gilt der Brief als nicht zugestellt.
Aus dem grund ist es besser einen Einwurf-einschreiben zu verschicken.
Hier dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und der Brief gilt als zugestellt.
und Brief kopiert
Eine Kopie nützt dir wenig.wer sagt das dieser Brief im Kuvert war und das dieser Brief verschickt wurde?
Aus dem Grund,Schreiben unter Zeugen kuvertieren und mit dem Zeugen zur Post bringen und dies auf der Kopie vom Zeugen bestätigen lassen.
 

Angsthase

New member
Ok,
danke für die schnelle Antwort! Dann mache ich das ganze nochmal per Einwurf-Einschreiben und schleife meine Schwester mit zur Post nachdem sie die Kopie unterschrieben hat...Die Frist läuft ja noch bis zum nächsten Freitag.

LG,
Angsthase
 

schnippewippe

New member
Ich kann mich nicht erinnern,dass die Post nicht von denen abgeholt wurde.
Die Frist läuft ja noch bis zum nächsten Freitag.
Dann würde ich noch etwas warten. Die holen den Brief bestimmt ab.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich kann mich nicht erinnern,dass die Post nicht von denen abgeholt wurde.
Die Frist läuft ja noch bis zum nächsten Freitag.
Dann würde ich noch etwas warten. Die holen den Brief bestimmt ab.
?
Es kommt darauf an was es für ein Brief gewesen ist.
Ich denke es geht um ein Einschreiben.
Wird er nicht abgeholt heisst es, de Brief wurde nicht zugestellt.
Im Klartext,der Empfänger hat den Brief nie empfangen.
Die holen den Brief bestimmt ab.
Richtig....eine Firma, die vermutet das es sich um negative Schreiben handelt, holt pflichtbewusst die Einschreiben ab. :whistle:
Eine seriöse Firma holt täglich,oft mehrmals täglich Post ab wenn man z.B. ein Postfach hat.
Seriöse Firmen nehmen auch Einschreiben an da der Postbote in der Regel zu einer Zeit erscheint wenn die Firma normal "geöffnet" ist.

Fazit,
Reagiert die Firma nicht muss ich weitere Schritte unternehmen.
 

schnippewippe

New member
?
Es kommt darauf an was es für ein Brief gewesen ist.
Ich denke es geht um ein Einschreiben.
Wird er nicht abgeholt heisst es, de Brief wurde nicht zugestellt.
Im Klartext,der Empfänger hat den Brief nie empfangen.
Ja es geht um ein Einschreiben-
@Angsthase
Ich habe dann noch am selben Tag per mail und Fax widerrufen. Sowie am darauffolgenden Tag einen Musterbrief mit einschreiben verschickt

Die Frist läuft ja noch bis zum nächsten Freitag.
Wenn der Brief am Samstag per Rückantwort raus ist ,würde ich noch keine Angst haben und noch abwarten. Da reicht es auch noch wenn er am Montag schreibt. Ich habe noch nichts darüber gelesen das User ihre Briefe zurück bekamen.
und bei der Post Homepage steht immer noch, dass er sich in der Zustellung befinde.
 

Harald67

New member
@dekleineEisbaer
Ich bin nach der Beschreibung von @Reingelegter davon ausgegangen, dass kein Vertrag mit einer Unterschrift existiert. Somit hätte die PVZ nur die Möglichkeit, sich auf Fernabsatzverträge zu berufen, was aber wiederum die Zusendung einer schriftlichen Widerrufsbelehrung erfordert.

Jetzt bleibt also die Frage, existiert ein unterschriebener Vertrag oder eben nicht- etwas knifflig und vor allem wiedermal extrem ärgerlich.

Trotzdem Danke für den Hinweis,
Gruß, Harald67
 
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