silverringlet
New member
Hallo, ich bin neu hier. Auf Euch bin ich durch google aufmerksam geworden. Ihr macht unheimlich gute Arbeit. Kompliment.
Vor ein paar Wochen habe ich mir einen Virus gefangen, der meinen Pc unheimlich langsam und unberechenbar gemacht hat. Vielleicht ist mir deshalb nicht aufgefallen, dass ich bei der Suche nach einem Routenplaner auf eine Abofalle von Webtains reingefallen bin. Der Virus ist längst wieder weg, dafür habe ich heute die 2. Mahnung von Webtains per email bekommen. Ich habe diese Nr. schonmal mit opendownload und contend ltd. bzw. dem RA Tank mitgemacht. Aber ausser einem Einschreiben mit Rückschein habe ich stillgehalten und auf den gerichtlichen Mahnbescheid gewartet. Der ist aber nicht gekommen. Genauso mache ich das jetzt auch. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid würde ich ohne Begründung Widerspruch einlegen. Das reicht wohl, weil dann auf jeden Fall webtains Klage gegen mich einlegen müsste. Und das überlegen die sich dreimal. Ausserdem gibt es hier einige RAe., die sich diebisch auf so ne Nummer freuen würden. Aber Jubelarien auf mein Verhalten beiseite. In einem Post vom letzten Jahr hat "schnippewippe" irgendeine Webseite genannt " freche...irgendwas" Da steht eine Webseite drauf, die Facto24 heisst. Und darin wird ein ganz neues Urteil einer Frankfurter Richterin zitiert, dass den Abofallenbetreibern wohl komplett das Wasser abgräbt. Hier der link
Vor ein paar Wochen habe ich mir einen Virus gefangen, der meinen Pc unheimlich langsam und unberechenbar gemacht hat. Vielleicht ist mir deshalb nicht aufgefallen, dass ich bei der Suche nach einem Routenplaner auf eine Abofalle von Webtains reingefallen bin. Der Virus ist längst wieder weg, dafür habe ich heute die 2. Mahnung von Webtains per email bekommen. Ich habe diese Nr. schonmal mit opendownload und contend ltd. bzw. dem RA Tank mitgemacht. Aber ausser einem Einschreiben mit Rückschein habe ich stillgehalten und auf den gerichtlichen Mahnbescheid gewartet. Der ist aber nicht gekommen. Genauso mache ich das jetzt auch. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid würde ich ohne Begründung Widerspruch einlegen. Das reicht wohl, weil dann auf jeden Fall webtains Klage gegen mich einlegen müsste. Und das überlegen die sich dreimal. Ausserdem gibt es hier einige RAe., die sich diebisch auf so ne Nummer freuen würden. Aber Jubelarien auf mein Verhalten beiseite. In einem Post vom letzten Jahr hat "schnippewippe" irgendeine Webseite genannt " freche...irgendwas" Da steht eine Webseite drauf, die Facto24 heisst. Und darin wird ein ganz neues Urteil einer Frankfurter Richterin zitiert, dass den Abofallenbetreibern wohl komplett das Wasser abgräbt. Hier der link