Verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

silverringlet

New member
Hallo, ich bin neu hier. Auf Euch bin ich durch google aufmerksam geworden. Ihr macht unheimlich gute Arbeit. Kompliment.
Vor ein paar Wochen habe ich mir einen Virus gefangen, der meinen Pc unheimlich langsam und unberechenbar gemacht hat. Vielleicht ist mir deshalb nicht aufgefallen, dass ich bei der Suche nach einem Routenplaner auf eine Abofalle von Webtains reingefallen bin. Der Virus ist längst wieder weg, dafür habe ich heute die 2. Mahnung von Webtains per email bekommen. Ich habe diese Nr. schonmal mit opendownload und contend ltd. bzw. dem RA Tank mitgemacht. Aber ausser einem Einschreiben mit Rückschein habe ich stillgehalten und auf den gerichtlichen Mahnbescheid gewartet. Der ist aber nicht gekommen. Genauso mache ich das jetzt auch. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid würde ich ohne Begründung Widerspruch einlegen. Das reicht wohl, weil dann auf jeden Fall webtains Klage gegen mich einlegen müsste. Und das überlegen die sich dreimal. Ausserdem gibt es hier einige RAe., die sich diebisch auf so ne Nummer freuen würden. Aber Jubelarien auf mein Verhalten beiseite. In einem Post vom letzten Jahr hat "schnippewippe" irgendeine Webseite genannt " freche...irgendwas" Da steht eine Webseite drauf, die Facto24 heisst. Und darin wird ein ganz neues Urteil einer Frankfurter Richterin zitiert, dass den Abofallenbetreibern wohl komplett das Wasser abgräbt. Hier der link:p
 

schnippewippe

New member
Ich war eben auf der Seite von Webtains. Hat mich ja echt umgehauen.

In Aschersleben gehen die Leute wohl nicht in den Foren lesen.

Sind noch nicht mal alle Vollstreckungsbescheide. Habe die Seite schon ganz klein gemacht.




Halten die uns für doof ? Mal ganz ehrlich . wer reagiert nicht beim Mahnbescheid. :getlost: Das obwohl vom Gericht genau erklärt wird was man machen muss.

:: Vollstreckungsbescheid - Schritte der Gläubiger - Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? ::
Soweit kein Widerspruch erhoben wird, erlässt das Gericht auf Antrag der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht, die Forderung zwangsweise ,z.B. mit Hilfe von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber, einzufordern. Der Vollstrechungsbescheid wirkt also ein Gerichtsurteil und wird Ihnen ebenfalls durch die Post oder durch den Gerichtsvollzieher zugestellt.

Jetzt ist die Situation kritisch, aber es ist noch nicht zu spät!................weiter im link



Jetzt ist die Situation kritisch, aber es ist noch nicht zu spät!

Und das haben die """ Kunden """ auch in den Wind geschrieben . ( Nicht reagiert)
Wer macht denn das schon.

Aschersleben Einwohner: 29.357 (31. Dez. 2009) Da hat wohl jeder Einwohner auch die Kinder einen Mahnbescheid bekommen.:) um so viele Traumtänzer zu erwischen.
Seltsam das in den Foren davon nichts mitgeteilt wurde.
Mehr werde ich lieber nicht von mir geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Unter welchen Menupunkt steht das bei webtains.de? hab das nicht gefunden


PS: Die Widerrufslügen werden natürlich auch verbreitet.
 

schnippewippe

New member
Besser wäre es nicht zu klicken. Sonst stehen die bei Google bald wieder ganz oben.
Es gibt ja den Screenshot .

Webtains GmbH - Vertrge im Internet rechtswirksam
Webtains GmbH leitet gerichtliches Mahnverfahren ein

Derzeit verschickt die Firma Webtains GmbH massenweise gerichtliche Mahnbescheideund bereitet Klagen gegen säumige Kunden vor, nachdem das Thüringer Oberlandesgericht in seinem Urteil AZ: 9 W 517/10 die zivilrechtliche Gültigkeit der Forderungen der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung bestätigt hat.
> Gerichtliches Mahnverfahren Webtains GmbH

Ich mache mal eine Ausnahme und stelle die Links dazu ein.
Was wir davon und von den Urteilen zu halten haben ist ja bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Niclas

Active member
Seltsam das in den Foren davon nichts mitgeteilt wurde.
Sehr seltsam. Außerdem ist es auch ein Klacks sowas mit Hilfe von "willigen" Opfern zu türken.

Die Gerichtsgebühren laufen unter Werbungskosten...

PS: Kein halbwegs seriöses Inkassounternehmen "wirbt" auf seiner HP mit einem
derartigen Drohkasperletheater.
 
Zuletzt bearbeitet:

_sarah_

New member
Hilfe hilfe hilfe.....vor ein paar monaten habe ich nach vorlagen für bewerbungen gesucht und die seite vorlagen.de warscheinlich besucht...neia aufjedenfall kommen jetzt e-mails von "webtains" das ich 96,oo € zahlen soll ...ich hab aber nie vorlagen oder sonstiges davon verwendet oder angesehn!! und auch nirgends was von 96 € gelesen..ich war nicht mal mehrfach auf dieser seite!!
hab rieesen angst und weis nicht was ich machen soll??????:sad::sad:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Unter welchen Menupunkt steht das bei webtains.de? hab das nicht gefunden
Keine Ahnung wo die das versteckt haben. :whistle:
Aber hier >> webtains.de/gerichtliches_mahnverfahren stehen ?"Vollstreckungsbecheide"?

hab rieesen angst ??????:sad::sad:
Angst??
Früher hatte ich Angst vorm Weihnachtsmann,bis ich herausfand....den gibt es nicht.:laugh:
und weis nicht was ich machen soll
Wenn du dir ein bisschen Zeit nimmst und die Postings in diesem Thread liest,dann wirst du wissen was zu tun ist.
Ich nehme es mal vorweg,muggel dich aufs Sofa,nimm einen Tee und geniesse den Frühling.
Sollten Drohschreiben per eMail kommen,drucke sie aus,kommen sie mit Tante Post kannst dir das drucken ersparen.
Jetzt besuche einen Origami-Kurs. :whistle: und dann kannst schöne Figuren falten.

Nachtrag.
Da steht eine Webseite drauf, die Facto24 heisst. Und darin wird ein ganz neues Urteil einer Frankfurter Richterin zitiert, dass den Abofallenbetreibern wohl komplett das Wasser abgräbt.
:whistle: Das kann man hier schon seit einigen Tagen lesen.
Und wieder ein positives Urteil;



Interessant auch dieses:

Quelle&mehr: T-online.de
 
Zuletzt bearbeitet:

_sarah_

New member
Sau gut :D ...und mir passiert wirklich nichts?? hab für sowas gar kein Geld übrig und meine nerven waren schon blank gelegen wegen dem müll!!

also gaar nicht reagiern und auch die post ignoriern und mir kann nichts passieren :ermm: ?

daaankeschön :) :)
 

schnippewippe

New member
Mal sehen wann die Webtains GmbH das wieder als grossen Sieg ausschlachten wird.

Betrug der Firma Webtains in Eisenach nicht nachweisbar
Gegen die Firma Webtains GmbH, die auch in Eisenach ansässig war, wird aller Voraussicht nach keine Anklage wegen Betrugs erhoben. Rund 1000 Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet waren bei der Polizei erstattet worden. ...............................

.....................Laut Staatsanwalt Thomas Köhler gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Internet-Firma die Daten, die der Rechnung zugrunde liegen, manipuliert hat. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass jemand in Unkenntnis angemeldet worden ist, weil sich vielleicht ein streitsüchtiger Bekannter rächen wollte. Allerdings hätte dieser Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse kennen müssen. Es gibt laut Köhler auch keine Beweise dafür, dass Adressensätze von Webtains aufgekauft worden wären. Der Staatsanwalt verweist darauf, dass am zentralen Sitz des Unternehmens in Darmstadt 16 Rechner beschlagnahmt worden seien. Ein Sammelverfahren in Darmstadt hat die dortige Staatsanwaltschaft ebenfalls eingestellt. Auch aus der für die Eisenacher Fälle zuständigen Staatsanwaltschaft Mühlhausen hieß es jetzt: "Wir werden aller Voraussicht nach keine Anklage erheben."

Köhler verweist darauf, dass man nur tätig werden könne, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben sind. Die Gestaltung der Seiten von Webtains stellt seiner Einschätzung nach jedoch keinen Betrug dar.

Auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird, bedeutet das nicht, dass jetzt gezahlt werden müsse. Offen bleibt der zivilrechtliche Weg.

"Wir sind der Meinung, dass der Vertrag wegen arglistiger Täuschung nicht zustande gekommen ist", so Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale. Die hat im Internet Musterbriefe veröffentlicht, wie sich Betroffene zur Wehr setzen können.
Selbst wenn der Preis in der AGB versteckt ist, wäre das für die Staatsanwaltschaft ausreichend.Man hat ja bestätigt die AGB gelesen zu haben.
Auch wenn man den Vertrag fristgerecht widerrufen hat und die Abzocker weiter Geld fordern oder es von der Bank abbuchen interessiert es der Staatsanwaltschaft nicht. Sind bei mir (war eine andere Seite) gar nicht darauf eingegangen.
Also wird die Abzocke ewig so weiter gehen. Denn wer von den Opfern geht schon vor Gericht. ( Zivilgericht )
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Selbst wenn der Preis in der AGB versteckt ist, wäre das für die Staatsanwaltschaft ausreichend.Man hat ja bestätigt die AGB gelesen zu haben.
:whistle: ich dachte immer Staatsanwälte haben Jura studiert.Da sollten sie doch die Gesetze kennen.Oder wenigsten wissen wo man sie findet.
Ich möchte mal wissen was der Staatsanwalt macht wenn am Regal im Supermarkt kein Preis steht und er an der Kasse den Betrag bezahlen muss,und die Kassiererin sagt ihm,die Preise kann man im Büro erfahren. :laugh: :whistle:

Die PangV ist hier deutlich:
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
[....]
(6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Quelle: PangV
Der Staatsaanwalt sollte sich mal einige Kommentare von Richter Thomas Hoeren (Professor und Richter am OLG Düsseldorf) lesen,anhören.
z.B. Hier>> Akte 20.10
 

silverringlet

New member
habe ich das richtig verstanden? Die Staatsanwaltschaft hat den Betrugsvorwurf ausschliesslich darauf ausgerichtet, ob webtains sich irgendwelche Namenslisten besorgt und daraus Rechnungen erstellt hat? Viel Phantasie hat der Staatsanwalt wohl nicht. Na ja und irgendwo habe ich gehört, dass es Sammelklagen in Deutschland nicht gibt. Bei der Telfonabzocke ist die Politik dabei, eine neue restriktive Rechtslage zu schaffen und bei dem Internetbetrug eiert die Justiz teilweise rum? Es kann doch nicht rechtens sein, einen eigentlich kostenlosen Service anzubieten und dann ne Rechnung zu schicken. Und nach dem youtube-video habe ich mir alles noch mal angeschaut. In der Email, die auf die Registrierung folgte und einen Aktivierungslink enthielt, waren die AGB als Anhang in einer worddatei beigefügt. Und da irgendwo stand was von einem Vertrag auf 2 Jahre und ein Preis von 96 €. Man sollte sich das immer alles vorher anschauen. Das übliche Kleingedruckte eben. Ob ich ohne diessen Aktivierungslink wohl auich ne Rechnung bekommen hätte. Da hatten die durch die Registrierung meine Daten ja bereits.
Tja andererseits liegt da kein Urteil vor, also ein Richter ist erst überhaupt nicht gefragt worden. Bereits der Staatsanwalt ist entweder eingeknickt oder ist der Meinung, wer sich anmeldet hat zu bezahlen. Ob man den Service unter normalen Umständen angefordert hätte, spielt keine Rolle. In den AGB steht als Adresse immer noch Eisenach als Firmensitz.
Ich habe es angefangen und ziehe das durch und werde nichts bezahlen. :devil:
 

Niclas

Active member
Und da irgendwo stand was von einem Vertrag auf 2 Jahre und ein Preis von 96 €. Man sollte sich das immer alles vorher anschauen. Das übliche Kleingedruckte eben.
Kostenpflichtigkeit hat nach einhelliger Rechtsprechung deutlich sichtbar zu sein und
nicht im Regal in der Garage unter den Ersatzteilen versteckt
Ich habe es angefangen und ziehe das durch und werde nichts bezahlen.
Was kein Problem ist. Der Laden geht nicht vor Gericht, jedenfalls nicht unter echten Bedingungen und ohne gekaufte "Statisten".
 

silverringlet

New member
Danke für die prompte Antwort.
Die Juristerei ist schon Hexenwerk, weil in der Presse und natürlich auch von den Abofallenstellern alles immer sehr vereinfacht dargestellt wird. Da kommen kleine ,feine weil sehr wichtige Details auch schon mal unter die Räder.
Und ich kann mir schon vorstellen, dass man auch in der Branche negative Grundsatzurteile scheut, wie der Teufel das Weihwasser.
 

schnippewippe

New member
Hat zwar nichts mit unserer Sache zu tun. Aber erklärt uns doch gut ,warum manche Richter mit ihren Urteilen so daneben hauen.

13.4.2011
Amtsrichter widerspricht dem BGH

Die Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung traditionell hinterher. Beim Internet, das unser aller Leben verändert hat, gilt keine Ausnahme. Lange Zeit urteilten zu viele Richter über Sachverhalte mit Bezug zur virtuellen Welt, ohne diese grundlegend oder auch nur ansatzweise verstanden zu haben.

Doch die Zeiten ändern sich. Eingefleischte Online-Abstinenzler sind auch unter Richtern nicht mehr die Regel, sondern absolute Mangelware. Der juristische Nachwuchs gehört ohnehin meist schon zu denen, für die online sein selbstverständlich ist. Es dürfte schwer sein, heute einen Richter unter 40 zu finden, der nicht zumindest privat E-Mails schreibt (und es auch im Dienst gern täte, wenn er es vernünftig dürfte), im Internet surft, online bestellt und vielleicht gar Mitglied eines sozialen Netzwerks ist.

Nun scheint auch die Zeit anzubrechen, in denen waschechte Digital Natives beginnen, Recht zu sprechen. Bei einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Schleswig-Holstein) wette ich zum Beispiel einen Latte aus der Behördenkantine, dass der Autor erst groß geworden ist, als die digitale Revolution schon über Taschenrechner von Texas Instruments hinausgekommen war...................mehr im link
Gute Freunde hat ein Ab***** bestimmt auch .Zum Beispiel Vollstreckungsbescheide. So dumm ist kein Opfer um nicht zu reagieren. :mad:
 

silverringlet

New member
@ de kleine Eisbär
Treffer- versenkt. War mir nicht wirklich neu, aber juristisch sind Grundsatzurteile der höheren Gerichtsbarkeit vorbehalten. Aber jedes negative Urteil, auch die der unteren Gerichtsebene macht zumindest nach aussen hin mehr Probleme als kein Urteil und verursacht auch nur Kosten.

@schnippewippe
Es ist tröstlich und auch toll, Richter zu finden, die sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben und auch mal gegen die Entscheidung eines höheren Gerichts revoltiert. Wenn man sieht, wie lange die Politik gebraucht hat die Telefonabzocke gesetzlich zu behindern, merkt man , dass da einiges im Fluss ist. Und die Rechte der Bürger werden wieder wichtiger.
 

_sarah_

New member
Man leute, sagt mal bitte erlich, bekomme ich jetzt schwierigkeiten wegen den blöden webtains zeug?? hab jetzt "die letzte mahnung" per post bekommen nur weil ich so einer blöden vorlagen.de seite angemeldet bin...hab nie was von so einem betrag gelesen den ich zahlen muss und auch nie was von denen verwendet :( ...muss ich jetzt sicher nicht zahlen??? bekomm ich ärger?? ...kann schon gar nicht mehr ruhig schlafen wegen dem mist! sollte ich lieber doch zahlen? :'(
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Man leute, sagt mal bitte erlich, bekomme ich jetzt schwierigkeiten wegen den blöden webtains zeug??
Warum solltest du Schwierigkeiten bekommen?
hab jetzt "die letzte mahnung" per post bekommen
Siehste,:laugh: :whistle: letzte Mahnung.
Aber bei denen heisst das allerletzte,dann kommt die allerallerletzte.......
Erst wenn ein Brief vom Gericht kommt (gerichtlicher Mahnbescheid) dann musst du reagieren.
 

_sarah_

New member
Neia schwierigkeiten, weil ich nicht zahle !??

und waaaaas ein Brief von Gericht???!!! :huh: :huh: :huh:

wenn ich nicht reagiere dann steigen die Kosten ja ins unermessliche und wenn dann ein Brief von Gericht kommt muss ich ja dann zahlen oder??
Oh man ich bin noch Schüler und wollte einfach nur ein paar Tipps wie ich mich richtig bewerben kann und dann passiert mir sowas mit diesem blöden webtains zeug :( :(
 

Niclas

Active member
und waaaaas ein Brief von Gericht???!!! :huh: :huh: :huh:
wenn ich nicht reagiere dann steigen die Kosten ja ins unermessliche und wenn dann ein Brief von Gericht kommt muss ich ja dann zahlen oder??
Nu beruhig dich mal. Selbst wenn so ein Mahnbescheid im gelben Umschlag einträfe ( was extrem unwahrscheinlich ist ) würde ein Kreuz auf dem Antwortbogen und ein Gang zur Post genügen das Mahndrohkasperletheater zu beenden.
 
Oben