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sn00py603

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AW: Abzocke;Web.de-Club

@ d.muddah: Hoffentlich ist dir das auch eine Lehre, nicht gleich auf jedes GRATIS-Angebot im Internet zu reagieren. Zuerst musst du immer die AGB lesen und die GANZE Seite nach irgendwelchen Kosten absuchen. Und immer daran denken, dass du noch unter 18 Jahre alt bist.
 

d.muddah

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AW: Abzocke;Web.de-Club

ja, ich hoffe nur, dass die nicht wirklich ein schreiben eines rechtsanwalts zurückschicken.., wie gesagt, ich hab die mail bekommen, und dann hab ich halt mal testen wollen, ab sofort werde ich immer die agb's durchlesen!, egal wie lang sie auch sind!
 

schnippewippe

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AW: Abzocke;Web.de-Club

Wie schon geschrieben. Du bist noch minderjährig. Deine Eltern teilen es denen mit und es gibt diesen Vertrag nicht. Einen Anwalt ist auch klar, dass ein Minderjähriger ohne die Zustimmung der Eltern diesen Vertrag nicht abschliessen kann.
 

d.muddah

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herzlichen dank an alle!
der vertrag wurde aufgelöst&das konto gibt es weiterhin;),

liebe grüße!
 
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Ishizu

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ich hab ne frage

jetzt wurde ungefähr seit 3-4 wochen mein web.de account gesperrt
kurz davor hab ich dann alles wichtige auf ne gmx neu erstellten account eingestellt (also ebay usw.)

jetzt scheint es, dass die mir mein gmx-account auch gesperrt haben - dürfen die das denn?
es war ja der WEB.DE CLUB nicht das GMX-was-auch-immer CLUB?
 

Norgie

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GMX bleibt hartnäckig

Guten Abend,


Am 22.04.2011 habe ich via eines Geburtstags-Angebotes PRO MAIL bei GMX bestellt.
Das ging dann 3 Monate und fand nicht, wie man das deaktivieren kann und nun muss ich dafür zahlen.

Es stand auch nirgendswo, dass ich zahlen muss und wann gekündigt werden muss. Muss ich nun zahlen oder ist das eine Abzocke?

Zitat von irgendwo:
- GMX.de/WEB.de haben niemals einen angeblichen Schuldner verklagt oder werden dies tun. Warum? Weil sie nichts beweisen können, auch wenn sie behaupten werden, sie könnten. Sie können aber nicht!!!
Zweitens ist diese Masche unlauterer Wettbewerb.
Sie würden JEDEN Prozess himmelhoch verlieren.
Ergo können sie mir nichts tun oder?

Und dann wollte ich bitte noch wissen, wenn ich Briefe wärend meines 4 wöchigen Urlaubs vom Gericht bekomme und nicht in der Frist wiedersprechen kann, kann ich das dan nach dem Urlaub?
Bis dato ist fakt: Ich weiß nichts von irgendeinem Brief, also hab ich im Urlaub auch keine Frist einzuzahlen, gell?

Ich sollte noch die EMAIL auf mein EINSCHREIBEN hier einfügen:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne haben wir Ihre Unterlagen überprüft.

Bei dem bestellten E-Mail Tarif GMX ProMail handelt es sich um einen, von Beginn an, einheitlichen und kostenpflichtigen Vertrag, bei dem im Rahmen einer rabattierten Testphase die ersten drei Monaten von der Grundgebühr befreit sind.

Der Vertrag wurde online am 22.04.2011 über Ihr GMX Postfach x im Rahmen eines Geburtstags-Angebot abgeschlossen.

GMX ProMail ist die Premiumversion des Testsiegers GMX FreeMail und bietet mit dem stark erweiterten Kommunikationspaket viele Extras für E-Mail, SMS, und mehr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf unserer Startseite im Internet (www.gmx.net) unter den Menüpunkten "E-Mail" - -> "Mail-Produkte".

Vor dem endgültigen Abschluss des Premiumdienstes wird Ihnen im Bestellvorgang die für den Vertrag einschlägigen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angezeigt.

Der Bestellprozess lässt sich nur fortsetzen, wenn die AGB, das Widerrufrecht und die Kosten mittels eines Häkchens, ausdrücklich bestätigt werden.

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss wird Ihnen zusätzlich eine Bestätigungs-E-Mail zugestellt, welche nochmal auf alle erweiterten Leistungen hinweist, über die automatische Verlängerung und die Möglichkeiten des Widerrufes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) informiert.

Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen nicht erforderlich.

Nach Prüfung der Vertragsdaten sehen wir daher keine Möglichkeit auf unsere Forderung zu verzichten.

Gerne haben wir Ihr Schreiben als fristgerechte Kündigung des GMX ProMail Tarifes anerkannt und den Tarifwechsel auf GMX FreeMail zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, den 22.04.2011 in unser System eingetragen.

Bitte überweisen Sie 17,94 EUR unter Angabe der Kundennummer als Verwendungszweck auf folgendes Konto:

Empfänger: 1&1 Mail & Media GmbH

Konto: 1 239 417
BLZ: 300 500 00
Westdeutsche Landesbank (WestLB)

Verwendungszweck: Kundennummer x

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reinbold
Rechnungsstelle

GMX Kundenservice

Telefon: 0180 3 000 832 (9 Cent/Min. aus dem Dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 Euro/Min.)

http://gmxnet.de/de/impressum
Gruß und ne schöne Nacht.


Und dazu muss ich, wenn ich Briefe vom Gericht, wärend des Urlaubes bekomme (und bis dato davon nicht wissen kann) nach dem Urlaub ganz normal "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen.
 
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schnippewippe

New member
Musterbrief
Bist du denn minderjährig ?

Kannst du nicht mal die E-mail ----Geburtstagsgeschenk einstellen. Ohne deren Adresse uws. Nur den Text für das Angebot und den E-mailtext nach Vertragsabschluss.

Mahnbescheid
VORSICHT ! IN DER URLAUBSZEIT KOMMT DER MAHNBESCHEID ! | Pressemitteilung WebService
Plant man eine längere Abwesenheit, so sollte man eine Person seines Vertrauens damit beauftragen, den Briefkasten regelmäßig zu leeren und den Inhalt durchsehen lassen
Kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
 
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Norgie

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Musterbrief
Bist du denn minderjährig ?

Kannst du nicht mal die E-mail ----Geburtstagsgeschenk einstellen. Ohne deren Adresse uws. Nur den Text für das Angebot und den E-mailtext nach Vertragsabschluss.

Mahnbescheid
VORSICHT ! IN DER URLAUBSZEIT KOMMT DER MAHNBESCHEID ! | Pressemitteilung WebService
Ich bin seit dem Abo 18.
Habe die Email nicht mehr...

Bzgl. Mahnbescheid:
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen <- geht das zu 100% gut oder kann es auch böse enden? :(
 

schnippewippe

New member
Ich bin seit dem Abo 18.
Habe die Email nicht mehr...

Bzgl. Mahnbescheid:
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen <- geht das zu 100% gut oder kann es auch böse enden? :(
Das kann ich dir auch nicht sagen. Das kommt immer auf den Richter an. Ist leider so.

Schade das du es nicht mehr hast . Mal sehen was ich dir da nachher noch zu schreibe. Aber das dauert noch ein wenig.
 

Norgie

New member
Das kann ich dir auch nicht sagen. Das kommt immer auf den Richter an. Ist leider so.

Schade das du es nicht mehr hast . Mal sehen was ich dir da nachher noch zu schreibe. Aber das dauert noch ein wenig.
Vielen, vielen, vielen Dank dir. :D Übrigends dein Hund ist ja mal voll niedlich. :devil:

Weißt du auch was passiert wenn ich die 18 EURO bezahle?
Bin ich gmx dan los? Also laut der Email haben die meine Kündigung erhalten und fristgerecht wird sie eingehalten steht ja hier oben.
Ich könnte meine Mutter locker übereden auf irgendein Konto 18 EURO zu überweisen.
Ich will lieber keine Probleme wärend des Urlaubes, 1. habe ich da kein Telefon. 2. auch kein Internet, ergo sehr schlechte Bedingungen.
 

schnippewippe

New member
Zuerst einmal ,
diese Hilferufe tauchen jedes Jahr wieder aufs neue auf. Aber wie du schon im Internet mitbekommen hast ,findet man keine Urteile über verurteilte Kunden. Darum kann man davon ausgehen das sie nicht vor Gericht gehen. Aber wehren würde ich mich schon.
Leider hast du ja nicht mehr alles. So kann ich mir nur ungefähr vorstellen wie es war.
Ich bin aber auch nur ein User wie du auch und kann somit nur das Schreiben was ich darüber denke.

Darauf würde ich auf jeden Fall antworten.
Gerne haben wir Ihr Schreiben als fristgerechte Kündigung des GMX ProMail Tarifes anerkannt und den Daruf würde ich auf jeden Fall antworten.

Gerne haben wir Ihr Schreiben als fristgerechte Kündigung des GMX ProMail Tarifes anerkannt und den Tarifwechsel auf GMX FreeMail zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, den 22.04.2011 in unser System eingetragen.
Mein Schreiben vom .........war keine Kündigung. Somit weise ich diese Mitteilung zurück. Ich kann nichts kündigen was ich nicht abgeschlossen habe.
Am 22.04.2011 habe ich das Geburtstags-Angebot PRO MAIL bei GMX bestellt.
Das ich über einen Zeitraum von 3 Monate geschenkt bekommen habe.
Das es sich, wenn man nicht rechtzeitig kündigt nach 3 Monaten automatisch in ein kostenpflichtigen Vertrag umwandelt , wurde weder in der E-mail noch auf den Seiten von GMX mitgeteilt. Es gab auch keinen Hinweis darüber wo man es deaktivieren kann.
Für mich stellt es sich in der E-mail so dar, dass nach 3 Monaten bei diesem Angebot die Sache beendet ist.
Im Gauben das dieses Geschenkangebot für mich auch so bindend ist ,habe ich den Link in der E-mail angeklickt und mich auf der Seite angemeldet .

Sie teilen mir in Ihrer Antwort am...... mit,
Bei dem bestellten E-Mail Tarif GMX ProMail handelt es sich um einen, von Beginn an, einheitlichen und kostenpflichtigen Vertrag, bei dem im Rahmen einer rabattierten Testphase die ersten drei Monaten von der Grundgebühr befreit sind.
Das wurde in der Email mit dem Angebot nicht mitgeteilt
Vor dem endgültigen Abschluss des Premiumdienstes wird Ihnen im Bestellvorgang die für den Vertrag einschlägigen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angezeigt.

Der Bestellprozess lässt sich nur fortsetzen, wenn die AGB, das Widerrufrecht und die Kosten mittels eines Häkchens, ausdrücklich bestätigt werden.
Da es ein kostenloser dreimonatiger Test war, bin ich ja auch keinen Vertrag eingegangen.
Nur wenn ich einen Vertrag eingegangen wäre , würde die AGB für mich in Frage kommen.
AGB sind aber nur bedingt gültig und verpflichtet, der Angebottext in der E-mail hat da eine deutliche höhere Gewichtung. Die Kündigungsfrist ist zwar generell eine Sache die man in der AGB klären kann, aber wenn das Angebot was anderes vermuten läßt ist es nicht gültig.

Auch diese Mitteilung in Ihrem Antwortschreiben trifft nicht auf mich zu.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss wird Ihnen zusätzlich eine Bestätigungs-E-Mail zugestellt, welche nochmal auf alle erweiterten Leistungen hinweist, über die automatische Verlängerung und die Möglichkeiten des Widerrufes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) informiert.
Mir wurde nicht mitgeteilt das es sich auch auf mein Geburtstagsgeschenk bezieht. Sonst hätte ich alles versucht sofort da wieder rauszukommen.


Ist für mich alles sehr irreführend !!!!!!!!!!1

Da Sie mein Schreiben vom.............. als eine Kündigung auslegen, teile ich Ihnen heute hilfsweise meine Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung beim Angebot was bei mir zum Irrtum über das was sie wirklich anbieten wollen führte.
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Warst du denn überhaupt schon Mitglied gewesen ????
Hinweis: GMX ProMail und GMX TopMail können derzeit nur von Mitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich bestellt werden. Der einmonatige Test ist nur ein Mal möglich und kann jederzeit in Ihrem GMX Postfach unter "Mein Account" beendet werden.

Wenn ich nicht Mitglied bin haben diese Informationen auf deren Seite für mich ja auch keine Bedeutung.

Also hat mein Angebot auch nichts mit diesen Informationen nichts zu tun.

So würde ich es sehen. Nun mach was daraus. ;)
Hoffe es kommt alles klar rüber.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Mahnbescheid
VORSICHT ! IN DER URLAUBSZEIT KOMMT DER MAHNBESCHEID ! | Pressemitteilung WebService
Link schrieb:
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müssen die angemahnten Verbraucher reagieren und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und dann kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und vollstrecken.
@Schnippe,ich bin entäuscht...:whistle:
es gibt doch seriöse Quellen, und nicht solch eine unsinnige,falsche.

Allgemein.
Nach dem Mahnbescheid kommt erst der Vollstreckungsbescheid.
Beim Mahnbescheid gibt es gesetzlich keine Frist.obwohl drin steht das man innerhalb von 14 Tagen widersprechen muss.
§ 694 BGB Widerspruch gegen den Mahnbescheid

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.

(2) Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.
Der Vollstreckungsbescheid muss auch wieder vom Gläubiger beantragt werden.Wird er erlassen kann aus ihm sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Ausführlich erklärt es die>> Wiki
Und dann wollte ich bitte noch wissen, wenn ich Briefe wärend meines 4 wöchigen Urlaubs vom Gericht bekomme
Wenn man längere Zeit abwesend ist dann sollte man eine Vertrauensperson beauftragen den Briefkasten zu leeren und Behördenpost zu öffnen.
Es gibt auch Fristen die man einhalten muss.
 

Niclas

Active member
web.de hat in den sieben Jahren der "Verführungstechnik" extrem selten gerichtliche Mahnbescheide beantragt.
Nach den im WWW verfügbaren Informationen ist es nach Widerspruch ( und auch sonst) noch nie zu einem Prozess gekommen.
 

schnippewippe

New member
@Schnippe,ich bin entäuscht...:whistle:
es gibt doch seriöse Quellen, und nicht solch eine unsinnige,falsche.
Ich aber auch. Sorry, aber das kommt davon wenn man mehrere Fenster offen hat. Das sollte natürlich nicht passieren.

Wollte diesen Link einstellen.
§ 180 ZPO Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
Kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
Dann passt auch das Zitat wieder dazu.
Was oben im Post ja nun echt nicht der Fall ist.:shocked:
 

Norgie

New member
Danke euch allen.
Hab nun die 17 EURO bezahlt und hoffe auf Ruhe.
Und da das ganze 1 Jahr gilt muss ich in der zweiten Hälfte des Jahres nochmal 17 EURO zahlen. -_- Egal.
 
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