Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schaefchen

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Hallo,
ich habe nun eine ANKÜNDIGUNG des gerichtlichen MAHNBESCHEIDS erhalten.
Dort steht:
"...Ihre Außenstände gegenüber unserer Mandantin belaufen sich auf ... und werden nun durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht geltend gemacht.
Der erwirkte Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Sie können die Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber, Kontopfändung, Pfändung von Sachen) durch einen Gerichtsvollzieher nur noch vermeiden, indem Sie sofort den angeforderten Betrag auf unser Konto überweisen.
Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids mit anschließender Vollstreckung (Pfändung incl. Kontopfändung) bei dem für Sie zuständigen Mahngericht."

...

Sollte ich darauf nun reagieren? Der Brief kam heute, wir wollen morgen bis ins neue Jahr hinein in den Urlaub fahren...

Schnelle Antworten wären wirklich toll :/

LG
 

schnippewippe

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Ich kenne diese Art von Abzocke seit 20 Jahren . Ich habe bis heute noch kein Urteil gefunfen. Auch das sie wirklich einen Mahnbescheid schicken, habe ich auch noch nicht gelesen. Aber das was du hier schreibst,haben wohl schon alle User erhalten.

gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht geltend gemacht.
Ist der Schuldner mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Das Gesetz gibt ihm hierfür mindestens zwei Wochen Zeit.
Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.
Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.
Neben dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sollte auch noch die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden, da sonst der Gläubiger aus dem angegriffenen Vollstreckungsbescheid weiter vollstrecken und zum Beispiel das Konto sperren lassen kann.
Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch gilt der Vollstreckungsbescheid wie ein Urteil.
Hat der Schuldner Einspruch eingelegt, erfolgt wie beim Widerspruch die Übergabe an ein Gericht und ein normales Gerichtsverfahren.................
Der Mahnbescheid kostet den Antragsteller ca 22 € .
@schaefchen
Ich hatte dem Inkassobüro mitgeteilt,das ich den Vertrag angefochten und widerrufen habe.
Nun habe ich wieder Post von denen bekommen, das die PVZ auf den Vertrag besteht, weil der Widerruf nicht rechtzeitig eingegangen ist. Ich solle die 197€ bis 3.12. bezahlen.
Komisch nur, ich habe ja nur die 5 Zeitungen zubeginn bekommen. Seit dem ich den Vertrag angefochten habe kam keine Zeitschrift mehr.
Sie wissen, das du widerrufen und angefochten hast. So steht fest, dass du den Vertrag nicht anerkannt hast und nicht bezahlen wirst.
Wieso versuchen die nun Angst zu machen damit du zahlst. Wenn sie überzeugt sind, dass ihnen das Geld zusteht können sie doch klagen. Also warum Mahnbescheid der Geld kostet? Ein Urteil kenne ich nicht.

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-223.html#post33757
 
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Barsoi

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Oh du meine Güte, Schäfchen, du bist doch nun schon einige Zeit hier und hast sicher so einiges gelesen.
Fahrt in euren wohlverdienten Weihnachtsurlaub und geniesst ihn. Ich gönne ihn euch von Herzen. Ehrlich.
Wenn bei eurer Rückkehr tatsächlich ein Mahnbescheid in eurem Briefkasten liegt (was ich nicht glaube), widersprechen und gut isses.

Der erwirkte Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig
Bis dahin ist aber ein sehr langer Weg und der will erst mal erwirkt werden.

Frohe Weihnachten euch allen.
 
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Assatime

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Guten Abend/ Guten Morgen allerseits.

Habe bereits einige Seiten durch gelesen da ich mich auch Informiert habe was die
Pressevertriebszentrale Stockelsdorf pvz angeht. Leider ein wenig zu spät aber wiederum auch Rechtzeitig hier drauf gestoßen von euch ^.^

Ich wurde am 06.11.13 von Otto Media Books & More angerufen (Bin da Kunde das schon paar Jährchen) für ein Gewinnspiel. Nun habe mir Anfangs nichts dabei gedacht.
Da ich auch aufgeklärt wurde, was ich gewonnen habe.
Ein Handy + so nen Zeitung Abo. Nun habe auch alles angegeben was die wollten, da ich ja schon gerne die Zeitung genommen hätte. Aber!

Laut Aufklärung am Anruf Tag sollte nochmals ein Rück Anruf kommen, der bis heute nicht kam. Ich schreibe Mails an Otto Books & More und sitze jede Woche hinterm Telefon um was zu erfahren. Laut des Anrufes, sollte erstens bis zu zwei Werktage später der so genannte Rück Ruf kommen um nochmals anzufragen, ob mir alles richtig erklärt wurde.
Der kam nicht, das zweite was gesagt wurde, das ich zwei Wochen später den Gewinn (Handy) + die Papiere/Vertrag erhalten soll, was das Abo angeht. Ich habe eine Woche abgewartet bis zum 11.11. und erste mal angerufen, wo der Rück Ruf bleiben soll, der schon lange sein sollte.

Antwort: "Es kann schon eine weile Dauern, da es mehrere Leute gibt, die das Gewinnspiel mit machen und wohl auch ein Abo nehmen."
Gesagt getan, weitere zwei Wochen gewartet.

Dann wieder angerufen, was denn nun langsam ist mit den Papieren.
Drei Nummern erhalten:
(weiß nicht ob ich die einfach schreiben darf, falls nicht tut mir Leid^^)
Erst die probiert: 0180 51 114
Ergebnis: Haben hier nichts mit zu tun, wenden Sie sich bitte an diese Nummer:
0180 55 0 33
Ergebnis: Wir haben hier nichts mit zu tun, wenden Sie sich bitte an diese Nummer:
01805 49 6000 600
Ergebnis: Wir haben hier nichts mit zu tun, wenden Sie sich bitte an diese Nummer:
zurück zur Nummer 0180 55 0 33

Da wurde es an einem Mitarbeiter endlich weiter geleitet, der wohl dafür zuständig ist, der sich drum kümmert, was da los ist. Soll auf Rück Anruf warten. Ich warte bereits wieder zwei weitere Wochen und noch nichts geschehen.

Zwei Zeitungen kamen von TV Movie mit DVD bereits an. Klar wollen die Ihr Geld haben, bin auch gerne bereit auf einer Art zu zahlen. Aber nur wenn ich den sogenannten Gewinn erhalte und auch den Vertrag dafür. Abbuchen wollten die auch schon. Ich war habe zurück buchen lassen.

Nun habe ich mir gedacht, ein Einschreiben, wie es mehrmals bereits steht da hin zu schicken an pvz Stockelsdorf, was das ganze soll. Erstmal ist es Ihr muss, den Gewinn auszuzahlen, wenn die es Anbieten und den Vertrag auch schicken. Ich saß die ganze Zeit ohne Anschrift, ohne Korrekte Telefonnummer ohne Mail Adresse da und konnte nur Otto Media Books & More damit nerven...

Nun war Gestern ein Brief drin der am 24.12. geschrieben wurde. Habe heute gleich versucht da anzurufen. Keiner ging ran, das mehrmals im laufe des Tages. Nach dem
zehnten mal, habe ich es sein gelassen und bin dann hier auf dieses Forum gestoßen, da ich bereits dabei war ne Mail zu schreiben. Fiel mir ein, ich schau erst mal was über pvz Stockeldorf bekannt ist. Und wie ich nun sehe, rein gar nichts gutes -.-

Das ist meine Thematik damit. Ist der Schritt nun korrekt wie ich es vorhabe mit dem Einschreiben? Da ich schließlich Konto Daten angab, aber die nichts auf die Reihe bekommen, mir alles zu schicken was ich benötige um nach einem Jahr den Vertrag zu Kündigen. Schließlich habe ich rein gar nichts in der Hand das ich einen Vertrag abgeschlossen habe außer das Telefonat.

Danke für eure Hilfe ;) Die bisherigen Antworten waren schon lehrreich ^.^

MfG Toni :)
 

Barsoi

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Hallo Toni,
was stand denn in dem Brief, den du erhalten hast?
Wenn es eine Forderung war, dann widersprichst du dieser so wie du es vorhast per Einschreiben und verlangst erst einmal die Zusendung der Vertragsunterlagen einschliesslich einer gültigen Widerrufsbelehrung.
Dann erst mal abwarten und weiterhin das Konto im Auge behalten.
Das Handy, falls doch noch eins ankommt, wird ein billiges 0815-Handy sein, welches nichts weiter kann als telefonieren und simsen.
 

schnippewippe

New member
Solange du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags

................All diese Verträge lassen sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verkäufer spätestens bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht in Textform belehrt, hingewiesen und Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung gestellt hat. Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Telefonverkäufen, Internetshops, Katalogversandhandel) müssen Ihnen zudem umfangreiche Informationen über das Unternehmen, die bestellte Ware oder Dienstleistungen sowie über die Vertragsbedingungen in Textform zur Verfügung gestellt werden.

Belehrt der Unternehmer nicht rechtzeitig spätestens bei Vertragsschluss oder bei Fernabsatzverträgen auch unverzüglich nach Vertragsschluss, so verlängert sich die Frist zur Erklärung des Widerrufs auf einen Monat. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht sogar niemals...................
Was im Internet über Otto Media Books & More zu finden ist . Nicht das du da noch so eine Mitgliedschaft abgeschlossen hast.
So funktioniert die Clubmitgliedschaft

Was das Handy angeht ? Ich habe noch nie gelesen , dass der Gewinn auch erhalten wurde.
 

Assatime

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"Sehr geehrter Herr Begrow,

Sie erteilten uns eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Bezugsgebühren für die von Ihnen bestellte Zeitschrift.
Leider wurdeder Ihrer Bank vorgelegte Einzug nicht eingelöst.
Die Bezahlung der Bezugsgebühren ist demnach nicht erfolg.

Aus diesem Grund bitten wir Sie höflich, den Rechnungsbeitrag im Laufe
der nächsten 14 Tage zu überweisen. Benutzen Sie bitte den vorbereiteten Zahlungsbeleg.

Bitte entnehmen Sie alle Daten, die ihr Abonnement betreffen, dem Beleg für den Kontoinhaber. Nach Bezahlung unserer Rechnung verbleibt dieser für Ihre Unterlagen.

MfG PVZ
----

Das ist das Schreiben was ich erhalten habe. Und klar halte ich mein Konto im Blick, denn solange die Ware zwar kommt aber ich nichts in der Hand halte, sehe ich nicht ein zu zahlen. Schließlich zieht man ja auch mal um oder sowas und keine Kontaktdaten? ^^ Geht ja mal gar nicht. Alles klar, dann wird es das erste sein, was im nächsten Jahr anfallen wird.
Werde erst morgen wieder schauen. Allen die heute nochmals schauen, hiermit noch ein Guten Rutsch ins Neue Jahr ^.^
schnippewippe, keine Sorge. Diese kleine Sache bei Otto Media Books & More bin ich dabei. Bin da bereits 2 Jahre Kunde und bestelle dort auch ein paar Sachen, die ich sonst ziemlich lange warten müsste. Oder nicht wirklich ran komme außer massen Leute zu fragen, worauf ich auch nicht immer Lust habe :D Ich bin seit ich 18 war treuer Kunde bei richtigen Versand Otto. Und vor zwei Jahren bin ich dann auch freiwillig Media Otto beigetreten. Habe da auch noch kein Problem gehabt, bis auf dieses Zeitung abteil halt. Also bis her kann ich kein schlechtes Wort ablegen, was Otto Media selbst betreffen könnte ^.^
 

Assatime

New member
Tut mir Leid für Doppel Post.
Aber Es scheint das es wohl noch keiner schafft bis her ^^
Habe heute von Media Otto noch ein Anruf erhalten. Wollt nur mal in Erfahrung bringen was ihr davon haltet. Der Bearbeiter der mich angerufen hat, hat sich entschuldigt das ich so viel Ärger habe wegen dem Abo und das bis her rein gar nichts bearbeitet wurden ist.
Wenn ich die Namen noch gewusst hätte, die ich alle an der Strippe gehabt hatte, wollte er sich diese alle schnappen, da niemand von denen nicht mal den Anruf eingetragen hat und vor allem worum es ging. (wenn es denn auch dieses mal stimmt)
Zumindest ist nun als Ergebnis, das der Bearbeiter mir ein Schreiben schickt als Stonierung, was er an die pvz schicken wird. Mit sofortiger Frist von zwei Wochen zu beantworten warum mir noch kein Vertrag und Widerrufsbelehrung seit dem Telefonat das am 6.11.2013 statt fand, zugeschickt haben. Entschluss das die den Vertrag sofort zu Stunden haben, da die Geld verlangt haben, ohne dies mir halt zu geschickt zu haben. Die Zeitungen die bis her ankamen, möchte ich noch für zwei Wochen aufheben. Danach können die weg. Was meint ihr, soll ich auf das Schreiben warten (soll ich per Mail Morgen erhalten) oder auch mein Schreiben nächste Woche hinschicken? Wenn man es diesmal trauen kann, bin ich dann bereits fein raus und werde von Media Otto solcherlei Angebote nicht mehr erhalten, nachdem die mich so sitzen lassen haben. Wurde ebenfalls eingetragen (was ich halt nur nicht sehen kann ;) )
 

schnippewippe

New member
Da du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst du ja warten ob die E-mail mit der Stornierung kommt. Wenn die nicht kommt, würde ich dem Schreiben der PVZ widersprechen und den Widerruf mitteilen.
Wenn die E-mail kommt. würde ich der PVZ mitteilen, dass der Vertrag storniert wurde.
 

Assatime

New member
"Widerruf eines Zeitschriften-Abos durch unser OTTO Media Mitglied, Herrn Toni Begrow...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erhalten Sie eine E-Mail unseres OTTO Media Mitglieds, Herrn Toni Begrow....
Im Rahmen unserer Kooperation hatten wir Herrn Begrow das Zeitschriften-Abonnement Ihrer Firma telefonisch vorgestellt, dem Herr Begorw unter Vorbehalt auch zunächst zustimmte.

Er hatte hierzu allerdings noch Fragen, die im Rahmen eines Rückrufs geklärt werden sollten, der jedoch nicht vorgenommen wurde.

Ich hatte in diesen Zusammenhang soeben mit Herr Begrow telefoniert, offensichtlich hat er sich mit seinen Rückfragen sowohl an uns, als auch an die PVZ Kundenbetreuung gewandt, in beiden Fällen allerdings erfolglos.

Da er - wie er mir im Gespräch versicherte - auch die Vertragsunterlagen für das Abonnement nicht erhalten hat, hat er nunmehr seine Zusage wieder storniert. Ihrem Lastschriften-Einzug hat er mittlerweile widersprochen.

Ich bitte Sie freundlich, das Storno von Hern Begrow anzuerkennen und ihm eine kurze Widerrufsbestätigung zuzusenden. Gleichzeitig fragt Herr Begrow an, wie er mit den beiden Zeitschriften verfahren soll, die er in Zwischenzeit erhalten hat. Er hält diese momentan noch auf Vorlage und kann sie Ihnen zurücksenden, sofern Sie dies wünschen. Bitte informieren Sie ihn entsprechend.

Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Mitwirkung.

MfG ...."

Das ist das Schreiben, was mir geschickt wurden ist. Nun kann ich auf weitere Antwort warten.
 

werv

New member
Da er - wie er mir im Gespräch versicherte - auch die Vertragsunterlagen für das Abonnement nicht erhalten hat, hat er nunmehr seine Zusage wieder storniert. .

Ich habe da ein paar Zweifel, die mich plagen (wendet sich
an erfahrenere User - nicht an Fragesteller)

1. Wie kann ein Otto Mitarbeiter da irgendetwas dazu sagen,
was man mit den Zeitungen machen kann, die nicht Otto
sondern PVZ gehören (ps: von Seiter des Fragestellers
gibt es für dieses Gespräch wohl erstmal keine Beweise)
2. Der Mitarbeiter schreibt "storniert" - es ist nicht die Umschreibung
des Wortes "Widerruf" sondern es steht für "Rücktritt"
3. Kann eine Firma einfach so WIRKSAM für einen Kunden
bei einer anderen Firma Rücktritt erlangen, überhaupt,
oder wenigstens ohne schriflichen Auftrag dazu

Widerruf vs. Rücktritt vom Vertrag - Seite 2 - JuraForum.de

An Fragesteller: Mach dir aber deswegen keine Sorgen: Solltest du die
Unterlagen und Widerrufserklärung erhalten dann kannst du auf jeden Fall
noch wirksam widerrufen.
Pass aber auch auf deine E-mail ! Da könnte auch eine Widerrufserklärung
(z.B zusammen mit der Antwort auf Otto-email) eintrudeln.
 

Assatime

New member
@werv: Ne, ich mache mir da keine weiteren Sorgen. Habe ja alles so gesehen in Erfahrung bringen können, was hier bereits alles geholfen wurden ist :)
Und ich schaue jeden Tag in mein Mails rein momentan, kann ja was wichtiges kommen. Das Schreiben habe ich via Post erhalten. Lag Samstag Spät Nachmittag im Briefkasten und habe ich bei meinen Akten, wenn irgendwas brennt. Aber so, warte ich erst mal ab, bis die geantwortet haben. Auf irgend wen müssen die ja mal reagieren.
 

schnippewippe

New member
=werv;
1. Wie kann ein Otto Mitarbeiter da irgendetwas dazu sagen,
was man mit den Zeitungen machen kann, die nicht Otto
sondern PVZ gehören (ps: von Seiter des Fragestellers
gibt es für dieses Gespräch wohl erstmal keine Beweise)
Wie ich das sehe.
Der User wurde von einen Otto Mitarbeiter angerufen . Der ruft ja nicht im Auftrag der PVZ an. Sondern im Auftrag vom Otto Media Books & More an.Der PVZ gehören die Zeitschriften nicht sondern den Verlagen.

Über Uns:


Die PVZ ist seit vielen Jahren Deutschlands größter verlagsunabhängiger Dienstleister im Bereich der Abonnementverwaltung.

Im Auftrag von BMD-Unternehmen betreuen wir aktuell mehr als zwei Millionen Abonnenten, die wir mit insgesamt über 340 periodisch erscheinenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln aus 52 deutschen Verlagen beliefern.
Die PVZ regelt die Auftragsbestätigung, Auftragsabwicklung (Versand der Zeitungen) und die Rechnungsstellung zwischen Kunden und dem Verlag.
2. Der Mitarbeiter schreibt "storniert" - es ist nicht die Umschreibung
des Wortes "Widerruf" sondern es steht für "Rücktritt"
Die Rückabwicklung eines Vertrags wird umgangssprachlich Stornierung genannt, rechtlich handelt es sich jedoch um einen Rücktritt.
Was ändert sich 2014? beim Rücktritt.
3. Kann eine Firma einfach so WIRKSAM für einen Kunden
bei einer anderen Firma Rücktritt erlangen, überhaupt,
oder wenigstens ohne schriflichen Auftrag dazu
Die Firma schickt der PVZ einen schriftlichen Auftrag zur Betreuung des Abos . Somit könnte die Firma den Autrag auch wieder zurück nehmem.
ohne schriflichen Auftrag dazu Gute Frage. Ich würde sagen nein. Aber die kennen Ihre Abzocke und machen es vielleicht darum ?

Die PVZ regelt die Auftragsbestätigung, Auftragsabwicklung (Versand der Zeitungen) und die Rechnungsstellung zwischen Kunden und dem Verlag.
Einige User die erst nach der" Widerrufsfrist " an die Firma mit der sie den Vertrag abgeschlossen haben , versucht haben da raus zu kommen, haben als Antwort erhalten """ wenden Sie sich an die PVZ , dort wird der Vertrag verwaltet """
 
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time

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Guten Morgen Community,

hab jetzt Antwort auf mein Schreiben bekommen.

"Leider erfolgte Ihr Widerruf verspätet. "

Hab am 16.12.13 die Mahnung bekommen und am 18.12 das Einschreiben mit folgenden Inhalt an die PVZ geschickt.

Antwort auf das Schreiben vom 16.12.2013 und Widerruf meines Vertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vertrag kam durch eine arglistige Täuschung zustande. Ihr Vertreter versicherte mir das keine Abo kosten für die „Schnuppersendungen“ auf mich zukommen, wenn ich nach der Probe zufrieden bin könnte ich ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Name, Anschrift, usw. wurde vom Werber eingetragen. Unterlagen zum Vertrag habe ich keine erhalten. Wäre ich über ein Widerrufsrecht aufgeklärt worden, wäre mir der Schwindel sofort aufgefallen. Warum sollte man eine Gratisleistung widerrufen. Da ich die Widerrufsbelehrung erst durch Ihre Zusendung des Vertrags zwecks Unterschriftenkontrolle erhalten habe, beginnt erst jetzt nach erhalten der Belehrung die Widerrufsfrist zu laufen.
Somit widerrufe ich fristgerecht den Vertrag. Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen der Lüge des Werbers nach § 123 BGB wegen Täuschung an. Da es somit für mich gratis war, fechte ich den Vertrag auch noch hilfsweise nach § 119 BGB wegen Irrtum an.
Ich habe noch nie eine Sendung der Computer Bild m. DVD von Ihnen erhalten und will in Zukunft auch keine bekommen.
Ich fordere Sie auf mir die Vertragsauflösung umgehend schriftlich zu bestätigen.
Gestern am 8.01.14 erhalte ich Post das mein Widerruf verspätet erfolgt, dass stimmt aber gar nicht - hatte erst die Belehrung zwecks Unterschriftenkontrolle erhalten... also am 16.12.

Ich bin mir jetzt nicht sicher was ich unternehmen soll, bin nächste Woche nicht Zuhause und will jetzt schnell einen Brief erstellen. Aber der Inhalt wäre ähnlich zum ersten.

Sollte ich anders an die Sache ran gehen, ich werde auf jedenfall nichts bezahlen. Mittlerweile wollen Sie ~90€ für noch nie zugestellte Zeitungen! :(

Ich bin mir sicher Ihr habt Tips für mich!

Beste Grüße
 

schnippewippe

New member
Ich würde die auffordern ,deinen Brief sich einmal richtig durchzulesesn . Dann werden Sie feststellen , dass der Widerruf fristgerecht war
Ich würde alles noch einmal auflisten.
Zur besseren Übersicht.
1)Du hättest vor dem Unterschreiben über dein Widerrufsrecht und der automatischen Vertragsverlängerung aufgeklärt werden müssen. Was nicht geschehen ist.
2)Du hast auch keine Unterlagen (Widerrufsbelehrung )vom Werber erhaten.
Widerrufsbelehrung hast du erst durch Ihre Zusendung des Vertrags zwecks Unterschriftenkontrolle erhalten .Somit beginnt erst nach erhalten der Belehrung am ............die Widerrufsfrist zu laufen.
3)Danach am...............Erklärung des Widerrufs und die Anfechtung des Vertrages.
Somit widerrufe ich fristgerecht den Vertrag. Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen der Lüge des Werbers nach § 123 BGB wegen Täuschung an. Da es somit für mich gratis war, fechte ich den Vertrag auch noch hilfsweise nach § 119 BGB wegen Irrtum an.
4)Es war nicht meine Absicht einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschliessen. Es war nur die Rede von einen Schnupperangebot und
Ihr Vertreter versicherte mir das keine Abo kosten für die „Schnuppersendungen“ auf mich zukommen, wenn ich nach der Probe zufrieden bin könnte ich ein kostenpflichtiges Abo abschließen.
Ein kostenpflichtiges Abo wollte und werde ich nicht abschließen.
5) Durch die Anfechtung des Vertrages wird meine unter falscher Forausetzung ( Lügen des Werbers ) erschlichene Willenserklärung rückwirkend vernichtet.
6) Keine Zeitschrift erhalten.
Das der Werber nicht in der Lage war, meine Hausnummer richtig einzutragen ,ist nicht mein Verschulden. Da ja laut Werber eh nur„Schnuppersendungen“ auf mich zukommen sollten,ist geht die in der Mahnung geforderte Gebühr von ~10€ für die Informationsgewinnung vom Meldeamt zu Lasten des Werbers.
Hätte er nicht gelogen und mir die Unterlagen ausgehändigt,gäbe es das Problem jetzt nicht.

Nummer 7)Das mit der Anzeige hatte meine Tochter damals auch noch mitgeteilt.

7) Ich habe Ihnen jetzt zum zweiten Mal mitgeteilt, dass der Vertrag nur durch die Lügen des Werbers zustande gekommen ist und ich erst später von Ihnen die Unterlagen zum Vertrag erhalten habe.Das der Vertrag fristgerecht Widerrufen und hilfsweise angefochten wurde. Sollten Sie weiter Geld von mir fordern oder mich durch einen Anwalt / Inkassobüro versuchen unter Druck zu setzen , werde ich Anzeige wegen versuchten Betrug gegen den Werber und der PVZ erstatten.

So würde ich es als Laie machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Assatime

New member
Guten Abend :)

Heute kam der Brief an.
Ergebnis: Bin aus dem Vertrag raus. Sollte doch nochmal eine Mahnung kommen bzw. eine Abbuchung kommen, kann ich Sorglos zurückziehen. Die bisherigen Zeitschriften sind mir überlassen und kann machen was ich möchte damit. Kann gut sein das ein bis zwei etwa noch ankommen könnten. Die kann ich ebenfalls als Geschenk ansehen.

Das mal ne Gute Nachricht für dieses Jahr :D Aber mit dem nächsten Ärger handel ich bereits. Das hat mit einem Abo oder ähnliches rein gar nichts am Hut. Gehört nicht hierher ^.^
 
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