Soweit ich weiss kommt danach nichts mehr.Hiermit widerrufe ich den mir aufgedrängten Vertrag gemäss § 312, 355 BGB.
Hilfsweise fechte ich den "Vertrag" gemäss §§ 119, 123, 142.1 BGB an.
Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich nach BDSG.
Eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung/ SEPA Lastschrift widerrufe ich und werde alle unrechtmässig abgebuchten Beiträge für Sie kostenpflichtig zurückbuchen lassen.
Um das zu vermeiden ,sind wir dazu übergegangen ,zu schreiben, schickt ein Einschreiben mit Einwurf und druckt dann die Einwurfbestätigung hier aus. Dann ist der Brief im Bereich des Empfängers.Hallo, ich hatte ja gleich einen Tag nach dem mein Sohn dieses Abo auf der Strasse unterzeichnete den Widerruf per Einwurfeinschreiben verschickt. Das war am 30.03 aber noch immer steht in der Sendungsverfolgung, Empfänger wurde benachrichtigt Sendung liegt in der zuständigen Filiale zur Abholung bereit!! Was wenn man es gar nicht abholt? Die 14 Tage Frist zum Widerruf verstreicht ja auch
Darum sollte man einen Zeugen haben ,der den Brief in Eurer Gegenwart liest und man danach zusammen den Brief in den Umschlag steckte und verschlossen hat.Das man den Brief dann sofort zusammen zur Post brachte und am Postschalter abgegeben hatte.Der Rückschein ist der schriftliche Beleg für eine erfolgreiche Auslieferung des Einschreiben.
Jedoch ist das Einschreiben mit Rückschein – auch wenn die Deutsche Post AG es empfiehlt – in vielen Fällen überflüssig und kann sogar schädlich sein!
Beispiel:
Der Absender verschickt ein Brief per Einschreiben mit Rückschein und denkt, er ist damit auf der sicheren Seiten. Doch der Empfänger des Briefes ist zum Zeitpunkt des Eintreffens des Briefes nicht zu Hause und er holt ihn auch nicht auf der Post ab. In dem Fall bekommt der Absender keine schriftliche Empfangsbestätigung. So würde z.B. eine Kündigung als nicht zugegangen gelten. Der Absender erhält seinen Brief zurück und hat möglicherweise Pech, dass er eine wichtige Frist verpasst hat.
Auf der rechtlich sicheren Seite ist ein Absender auch dann nicht, wenn der Empfänger den Erhalt des Schreibens bestätigt. Es kann nämlich passieren, dass er Empfänger behauptet, dass in dem Brief gar nicht der Inhalt war, den der Absender verschickt hat. Solche Fälle passieren z.B. bei Mietkündigung, wenn der Vermieter die Kündigung des Mieters nicht akzeptieren will.