Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wie aus Spass Ernst wird

werv

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Ich habe über deine Situation nachgedacht. Neuer Arbeitsvertrag ist
erstmal nett. Hofffentlich kommen da ein paar Euro zusammen für deinen
Schuldner. Damit du sie ihm abnehmen kannst :laugh:

Ich würde aber erstmal von einem Versuch der Lohnpfändung ganz absehen.

Warum ?

Würde ich als neuer Arbeitsgeber von so einer Sache Wind bekommen,
dann würde ich so eine Person nicht gerne in meinem Betrieb haben wollen.
Und da diese spezielle Person gerade anfängt und somit in der Problezeit ist,
würde ich diese Person ohne Angabe von Gründen kündigen.

Und dein Schuldner ist vermutlich sowieso unter der Grenze.
 

developer

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Guten Mittag!

@ werv und De kleine Eisbeer
Ich kann beide Denkweisen verstehen und auch ich habe bei dieser Sache widerstreitende Handlungs-Präferenzen.

Da unser lieber Verkäufer V sich ganz klar ausserhalb der Rechtsordnung positioniert hat, sollte es eigentlich keine Frage sein, ihm jeden nur erdenklichen Stein in den Weg zu legen. Dabei auf negative Folgen für den V zu achten, ist ja per se nicht meine Verantwortung.

Andererseits braucht er eben auch Geld, um uns seine Schuld zurückzahlen zu können.
Von ALG oder Hartz IV wird das wohl so schnell nicht klappen.

Man weiß schlussendlich nicht, aus welchem Grund er meine Freundin abgezockt hat. Vermutlich brauchte er "einfach" dringend Geld.
Die Aktion ist dann aus seinem Standpunkt vielleicht "das kleinere Übel" bzw. die einfachste Möglichkeit gewesen, aber Rechtsordnung und meine Person sehen das eindeutig anders.

(Man darf nicht nehmen, was einem anderen gehört ...
Dafür brauche ich kein StGB, das stand schon in der Bibel.
Und bis vor wenigen Jahrhunderten hätte der V für sein Vergehen eine Hand eingebüßt.)

Wir haben ja bereits Ende August bei der zuständigen Staatanwaltschaft Strafanzeige wegen Betruges gestellt. Sollte die StA das Verfahren eröffnen, wird es für den V eh unangenehm und sein Arbeitgeber wird von der Sache wohl auch Wind bekommen (Vorladungstermin vormittags/mittags, etc.).
Auf die Kenntniserlangung von Seiten des Arbeitgebers haben wir also nur von zivilrechtlicher Seit aus Einfluss.

Faktisch ist es aber wohl so, wie werv sagt: Vermutlich liegt unser V mit seinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Dadurch würde eine versuchte Gehaltspfändung scheitern, einen weiteren, bezahlten Vollstreckungsversuch meiner Rechtsschutzversicherung verschwenden und zudem u.U. den V seinen neuen Arbeitsplatz kosten und ihn damit noch schlechter auf eine baldige Rückzahlung der Schuld zu sprechen machen, als er es ohnehin schon sein dürfte.

Ich rufe gleich mal wieder bei unserem Anwalt an, ob es bezüglich der Kontopfändung etwas Neues gibt. Auch wegen der EMA-Anfrage habe ich bisher keine neuen Erkenntnisse, respektive keine Info vom Anwalt erhalten.


Damit ist die Gehaltspfändung zumindest erstmal als Option zurückgestellt.
Wir hoffen auf eine erfolgreiche Kontopfändung.
Und ansonsten ... naja.

Wir haben jetzt 30 Jahre Zeit, das Geld zurückzuholen (Gültigkeit des Vollstreckungsbescheids).
Vergessen wird das von unserer Seite bestimmt nicht.


Grüße!
 
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developer

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Update:

Hallo zusammen!

Ich habe eben mit unserem Anwalt telefoniert.
Die Kontopfändung ist in die Wege geleitet und läuft an, die Behörde hat den Betrag für die entsprechende Aktion diese Woche vom Konto unseres Rechtsanwaltes abgebucht. Das ist ein gutes Zeichen.

Es ist laut Anwalt davon auszugehen, dass wir in den nächsten Tagen Schriftverkehr weitergeleitet bekommen werden.
Vielleicht ist es noch möglich, bis Ende diesen Jahres die Pfändung des Kontos zu versuchen.

Wollen wir hoffen, dass die Sache klappt.
Vielleicht bringt es ja was...

Schlussendlich zieht sich diese ganze Aktion jetzt schon seit Anfang August hin.
Das ist mittlerweile ein Drittel eines Jahres o_O


Grüße und drückt mir die Daumen :)
 
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developer

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Update:

Ich habe eben mit unserem Anwalt gesprochen.
Die EMA-Anfrage hat nichts ergeben, Verkäufer V ist an dem vermuteten Wohnort unbekannt.
Seine Frau wohnt jedoch offenbar (laut unserer Quelle im sozialen Netzwerk) immer noch im gleichen Ort, wie er zum Zeitpunkt des Vorfalles gewohnt hat.

Der Bescheid zur Kontopfändung ist raus, es heißt - einmal mehr - abwarten.
Unser Anwalt sagte mir, es kann wieder einige Wochen dauern, bis das durch ist.
Und selbst wenn Geld auf dem Konto wäre, wird dieses erstmal nur eingefroren und die Bank muss den Schuldner über die Möglichkeiten des Pfändungsschutzkontos informieren ...
Tolle Kiste o_O


Grüße!
 
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developer

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Kurzes Update:

Wir haben jetzt das zuständige Einwohnermeldeamt angeschrieben und denen den Sachverhalt geschildert. Einen Abdruck des vollstreckbaren Titels haben wir anbei gesendet, um unser berechtigtes Interesse an der Erlangung der erweiterten Adressdaten unseres Verkäufers V zu belegen.

Irgendwie vermuten wir derzeit, dass sich der Schuldner noch im ursprünglichen Ort aufhält, nur an einer anderen Anschrift. Ein Großteil seiner Familie scheint dort auch zu wohnen, der Rückschluss liegt also nahe.

Von der Kontopfändung haben wir bisher leider nichts Neues gehört.


Hoffentlicht bringt die Sache was :-/


Beste Grüße!
 

developer

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Moin!

Also ich bin nicht verschollen ... ;-) War nur ne Zeit nicht mehr am PC, weil ich im Urlaub war.

Also: Ich hab gestern mit unserem RA gesprochen. Die Kontopfändung ist ins Leere gelaufen, da der Schuldner nicht Kontoinhaber ist, sondern nur Kontobevollmächtigter. Wahrscheinlich läuft das Konto auf die Ehefrau, Vater, Mutter, wen auch immer.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheinen keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll zu sein.
Wir beobachten die Aktivitäten des Verkäufers V in den sozialen Netzwerken und warten einfach mal eine Zeit ab.
Aus der Deckung heraus lässt es sich schließlich immer besser agieren ;)
 

developer

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Gute Neuigkeiten:

Wir haben eine neue Adresse für unseren Verkäufer V aufgetan.
Die Quelle?! Soziales Netzwerk^^

Vermutlich werden wir noch heute einen weiteren Vollstreckungsversuch beauftragen ...
Das wäre ein Fest, wenn es dieses Mal klappt :D
Ob der Gerichtsvollzieher wohl ein Foto vom Gesichtsausdruck des Schuldners für uns macht?! :p
 

developer

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Gute Neuigkeiten die Zweite:

Ich habe eben mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher telefoniert.
Er weiß, dass an der Adresse eine Person mit dem genannten Namen wohnt ... und wenn die Beauftragung bis Mitte der Woche ankommt, bekommt der Schuldner Ende der Woche Besuch :D :D

Naja ... dass er das schon weiß, ist eigentlich kein ganz so gutes Zeichen ... -.-
Aber ich habe eben mit unserem Anwalt gesprochen und den Vollstreckungsauftrag erteilt.
Mal sehen, was passiert.

Hauptsache, er trifft den Schuldner an.
Vielleicht gibt es ja ne 20 Euro-Rate für uns ...
Sonst muss er die Eidesstattliche Versicherung ablegen^^
 
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