schnippewippe
New member
Wenn du für den Ernstfall abgesichert sein willst """"" Einschreiben mit Rückantwort """" Emails wie wir sie schicken zählen nicht als Beweis.
Teile der PVZ kurz und bündig mit das der Vertrag fristgerecht widerrufen wurde.Aber wir haben ja den Nachweis vom Rückschreiben und lassen es jetzt auf ein Gerichtsverfahren ankommen, wenn MVS und PVZ so weit gehen wollen.
Was soll daran gefährlich sein. Mehr als die Sache einstellen können sie doch nicht.Hm, und wegen welchen Straftatbestandes genau würde man das dann machen? Ist ja vielleicht auch für den Anzeigeerstatter nicht ganz ungefährlich wenn er in der Richtung Fehler macht, oder?
Ich würde hier doch lieber zur Polizei gehen. Wenn die sich weigern eine Anzeige aufzunehmen, würde ich darauf bestehen. Sie müssen es machen. Da alles genau schildern. Die sagen dir dann schon welche Begründung die beste ist.also ich hatte letzte Woche sowohl direkt.vorteil als auch pvz das Einschreiben mit meinem Widerruf und der hilfsweisen Anfechtung geschickt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NiedersachsenWer bereits einen Abo-Vertrag auf der Straße abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung rückgängig machen. Meist wird diese Belehrung aber nicht ausgehändigt. Dann haben Verbraucher unbegrenzt Zeit, den Vertrag zu widerrufen. "Allerdings kann die Firma die Widerrufsbelehrung nachschieben und dann bleiben nur 4 Wochen ab Aushändigung dieser Belehrung zum Widerruf, wenn diese ansonsten rechtmäßig ist", mahnt Schmidt.
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ132234389606186/link903961A.htmlDie Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette "Video-Aktuell Betriebs GmbH", denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als "Treuepräsent" angeboten wird.
Das in ganz Schleswig-Holstein an "treue Kunden" der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.
Ich würde ja keine "wissentlich falschen Angaben" machen, trotzdem hatte mich das etwas verunsichert, weil ich überfragt war, aufgrund welchen Straftatbestandes ich Anzeige erstatten soll.Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar.
Wenn ich mitteile das ich bei weiteren Mahnungen Strafanzeige erstatte , würde ich , wenn weitere Mahnungen kommen ,dass auch machen und diese Anzeige als Kopie denen dann schicken.Ah, vielen Dank!
Dann werde ich das auch gleich mal so schreiben!
Soll ich danach eigentlich auf weitere Schreiben von denen reagieren? Nach meiner Anfechtung habe ich das auch nicht gemacht (habe ja in meinem Schreiben geschrieben, dass ich auf keinen Schriftverkehr mit ihnen eingehen werde). ODer haltet ihr das für ungünstig?
Aber danke jedenfalls, mir ist schon viel leichter ums Herz! (Wenn nur meine Mutter mich nicht ständig deswegen fertig machen würde )