@Dr.Paragraph
1. Kündigungen nur mit Einschreiben - Leider falsch. Rechtlich gesehen gibt es hierzu kein Unterschied zu einem normalen Brief! Er bestätigt nur das dieser angekommen ist, aber nicht was in dem Brief stand. Bedeutet: Ich kann immer sagen, das in dem Einschreibe-Brief zwei leere Seiten waren.
Da du hier ja wohl alles gelesen hast, wirst du ja auch mitbekommen haben , dass wir ab und zu auch noch was dazu mitteilen.
Das man einen Zeugen haben sollte , der sich den Brief mit dem Schreiber des Briefes zusammen durchgelesen hat , dass sie den Brief zusammen in den Umschlag gegeben haben und dann auch gleich zusammen zur Post gebracht und am Schalter abgegeben haben.
Wer hier Hilfe braucht , wird sich das Thema auch durchlesen und somit auch diesen Hinweis finden. Wir werden es wohl kaum jeden User wieder aufs neue mitteilen.
Wenn du schon so toll bist , solltest du auch vielleicht darauf aufmerksam machen.
Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt, doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist: mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.
Sichere Methoden sind daher die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder die Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher. Dies sollte beachtet werden
@ Dr.Paragraph
3. Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Auch falsch. Der Glaube das ich etwas zahle, stimme ich automatisch den Vertrag zu ist leider weit verbreitet. Eine "geschäftliche Handlung" kann auch rückwirkend für ungültig erklärt werden, unabhängig davon ob man bereits etwas gezahlt hat oder nicht, wenn dieser Vertrag bzw. "geschäftliche Handlung" unzulässig ist.
Das hat mit unseren Mitteilungen im Punkte Ratenzahlung gar nichts zu tun.
Der Glaube das ich etwas zahle, stimme ich automatisch den Vertrag zu ist leider weit verbreitet.
In diesen Fall teilen wir mit.
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
Ratenzahlung
Abzocke im Internet: Vorsicht vor Ratenzahlungen! .
Schon bezahlt oder gar Ratenzahlung an die Abzocker?!
Bereits gezahlt oder gar Ratenzahlung vereinbart? Katzenjens ist immer gut.Hier bekommt man den Unterschied zwischen schon bezahlt oder Ratenzahlung gut mit.
@Dr.Paragraph
2. Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben sonst stimmst du den Vertrag zu. Leider auch falsch. Eine Kündigung beschreibt zwar eine Aufhebung eines Vertrages, bedeutet aber nicht das ich automatisch diesem zugestimmt habe.
Wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe dann kündige ich den auch nicht. Dann schicke ich einen Widerspruch !
Wenn ich unterschrieben habe und den Vertrag so nicht wollte , fechte ich den Vertrag an.
Wenn ich noch 2 Wochen Widerrufsfrist habe, schicke ich einen Widerruf.
Kündigung
Ein häufiger Laienfehler ist z.B., eine "fristlose Kündigung" in einem Fall aufzusetzen, wo man eigentlich den Vertrag bestreiten oder anfechten müsste. Auch im Nachhinein ist diesen Strategen dann oft nicht verständlich zu machen, was sie falsch gemacht haben. Mit einer "Kündigung" haben sie jedoch möglicherweise anerkannt, dass ein wirksamer Vertrag bestanden hat! Dieser Umstand kann eine nachträgliche Vertragsanfechtung u.U. unmöglich machen.
@Dr.Paragraph
Eine "geschäftliche Handlung" kann auch rückwirkend für ungültig erklärt werden, unabhängig davon ob man bereits etwas gezahlt hat oder nicht, wenn dieser Vertrag bzw. "geschäftliche Handlung" unzulässig ist.
Das sollte man aber bei bestimmten Voraussetzungen nicht ohne einen Anwalt oder der Hilfe des Anwalts der Verbraucxherzentrale machen.
Was wir in solchen Fällen auch mitteilen.
Also ich halte mich da lieber an das was Anwälte und Verbraucherzentrale mitteilen. Dann kommt es erst gar nicht dazu.
@ @Dr.Paragraph
]Hallo Zusammen,
seit fast 3 Jahren boxe ich immer wieder Freunde, Bekannte aus dubiosen Verträgen, Telefon- und Zeitschrift- Abo's heraus. Bisher habe ich alle "gewonnen", wenn man es so sagen kann, obwohl diese Firmen immer noch existieren :-(
Wie mein Name schon sagt, liebe ich Paragraphen. Aus dieser Leidenschaft wurde ein Ehrgeiz..
Wir sind schon über 6 Jahre dabei. Und
Bisher habe ich alle "gewonnen", wenn man es so sagen kann,
Ach - du warst mit denen vor Gericht
Ich kann dich beruhigen. Bei uns kam bis jetzt noch keiner vor Gericht.