Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

New member
Wenn ich einen Vertrag anfechte ist der für mich nichtig gestellt. Wenn sie aber das Geld haben wollen , müssten sie mich verklagen. Dann kommt aber auch die Art wie die Werber mir den Vertrag untergeschoben hat auf den Tisch. Wenn ich gewinne würde ich das Urteil ins Forum einstellen. Das würde wie ein Lauffeuer durch die Foren im Internet gehen. Das wäre eine grosse Hilfe im Kampf gegen die Angst der User.
Ist das der Grund warum ich in den ganzen 20 Jahren noch kein Urteil gegen angebliche Kunden gefunden habe.
 

Sunnymaus

New member
Ich habe heute auch ein Schreiben der GMI erhalten, wo als Betreff "ANKÜNDIGUNG des gerichtlichen MAHNBESCHEIDES" angegeben ist.

Nach mehreren Briefen an die PVZ (Einschreiben) habe ich auf Briefe von einem Rechtsanwalt und Inkasso nicht mehr geantwortet. Und nun erhalte ich heute einen Brief von der GMI.

Wie soll ich weiter vorgehen? Ich bin gerade dabei einen Brief an die GMI zu formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 07.10.2011

Der „Vertrag“ für ein Abonnement der Zeitschrift Hörzu wurde fristgerecht mit einem Einschreiben an die PVZ GmbH & Co. KG widerrufen. Ich gehe davon aus, der Ihnen der Schriftwechsel vorliegt.

Bei der Forderung handelt es sich um eine strittige Forderung.


Was könnte ich noch schreiben?

Bitte um Hilfe.

Lieben Dank im Vorraus.
Sorry, dass ich so nerve, aber ich bin ehrlichgesagt etwas verängstigt und weis beim Besten Willen nicht, was ich noch an die GMI schreiben kann. Möchte den Brief morgen absenden, kann mir jemand noch Tips geben?

Vielen Dank. :)
 

mirco1981

New member
liebe sunny da der Vertrag meines Erachtens nach nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde gehe ich hier von einer arglistigen Täuschung aus und auch ohne Arglist ist es Täuschung und dieser Vertrag somit unwirksam... Einen gerichtlichen Mahnbescheid werden die dir nicht schicken und falls doch kannst du Wiederspruch einlegen.


Edit: [edit]

Anm. Mod
Beiträge aus fremden Quellen nur mit Quellenangabe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

bwjan

New member
Hallo zusammen,

in meiner ganzen Verzweiflung wende ich mich auch mal ans Forum. Bislang habe ich immer nur mitgelesen, aber zu meiner Geschichte:

Irgendwann im letzten Herbst, wurde ich auch angesprochen. Tester für neue Auslieferer halt. Mitgemacht. Kontodaten natürlich auch angegeben:blushing:.

Irgendwann kamen halt von der PVZ Aufforderungen zu Zahlen. Diese ignorierte ich zunächst allesamt. Aber irgendwann wurde mir die ganze Geschichte zu dumm, ich hatte auch Angst vor rechtlichen Schritten gegen meine Person und war verunsichert. Also zahlte ich!

Die Sache war dann für mich vergessen. Jedoch kam dann vor einiger Zeit die nächste Zahlungsaufforderung. Das "Abo" muss sich also von selbst verlängert haben. Auch das wieder ignoriert und eine und eine weitere Mahnung erhalten. Vor fünf Tagen bekam ich dann Post vom Rechtsanwalt (Wolf D. Hanewinkel). Dieser fordert mich nun dazu auf innerhalt von 10 Tagen 143,74 EUR zu überweisen.
Da es sich hier um einen scheinbar seriösen Anwalt handelt war ich drauf und dran erneut zu zahlen. Jedoch sind in meiner Situation 143 Euro eine Menge Geld.

Also ich habe bislang noch gar nichts gegen diesen Vertrag unternommen. Ich weiß auch nicht wie ich das handhaben soll. Falls nötig kann ich jedoch auch einen Zeugen in der Angelegenheit bennen, jedoch liegt diese ja schon 1 Jahr zurück.

Ich hoffe jemand kann mir in meiner misslichen Lage helfen,

Gruß Jan
 

mirco1981

New member
auch bei dir das selbe wie bei allen:
hast du eine widerrufsbelehrung erhalten? wenn nein sofort den vertrag widerrufen, nicht kündigen...
wichtig auch, hast du eine verragskopie erhalten? wenn nein -> nicht rechtsgültig
mich würde mal interessieren wie es genau zu dem vertrag kam...
hört sich doch sehr nach drückerkolonne an
andere frage warst du bei vertragsabschluss schon 18?
 
Zuletzt bearbeitet:

bwjan

New member
Die Zeitschriften bekomme ich. Handelt sich um die "Hörzu".
Ja wurde an der Straße angesprochen. Ging halt um neue Mitarbeiter die dadurch kontrolliert werden sollten.

Habe den Durchschlag von dem ich hier schon mehrfach gelesen habe bekommen. Etwas vom Wiederrufsrecht stand dort drauf.

Problem ist nur, dass ich bedingt durch den Umzug diese Sachen alle nicht mehr habe.
Die Geschichte war für mich ja auch erledigt, da ich ja bezahlt habe. Habe mit nichts weiterem mehr gerechnet.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Zeitschriften bekomme ich. Handelt sich um die "Hörzu".
Also hast du eine zeitlang das Abo genutzt.
Problem ist nur, dass ich bedingt durch den Umzug diese Sachen alle nicht mehr habe.
Die Geschichte war für mich ja auch erledigt, da ich ja bezahlt habe. Habe mit nichts weiterem mehr gerechnet.
Erledigt ist es nicht.
Ein ABO ist ein Laufzeitvertrag der,wird er nicht fristgerecht gekündigt,sich automatisch verlängert.

wie gesagt,du brauchst fachlichen Rat.
Denn du müsstes das "neue" ABO anfechten.
Grund..Täuschung/Irrtum.
Hilfreich ist vermutlich dieses Urteil

Leitsatz:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der beglichenen Forderung.
Quelle&mehr: ra-mintert.de/BGH VIII ZR 265/07
 

Dr.Paragraph

New member
Hallo Zusammen,
seit fast 3 Jahren boxe ich immer wieder Freunde, Bekannte aus dubiosen Verträgen, Telefon- und Zeitschrift- Abo's heraus. Bisher habe ich alle "gewonnen", wenn man es so sagen kann, obwohl diese Firmen immer noch existieren :-(
Wie mein Name schon sagt, liebe ich Paragraphen. Aus dieser Leidenschaft wurde ein Ehrgeiz...

Was mich hier im Forum jedoch "ein bisschen" stört ist, das sehr gute Ansätze mit falschen Hintergrundwissen kombiniert werden. Oftmals werden auch Hinweise gegeben die sachlich falsch sind oder im falschen Zusammenhang gemacht werden ohne recherchiert zu werden.
Es wird oftmals damit der Eindruck erweckt: Wenn du "dies oder das" Falsch gemacht hast, dann hast du Pech.

Richtig ist aber: Man kommt aus allen dubiosen Verträgen heraus (einen wasserdichten Vertrag bei solchen dubiosen Geschäften ist fast unmöglich. Man muß zwangsläufig immer gegen mindestens ein Gesetz verstoßen). Es ist auch bei fast allen Verträgen nicht entscheidend ob dieser vor 3 Tagen oder 13 Monaten abgeschlossen wurde.

Ich könnte hier unzählige Hinweise aufzählen die oftmals gemacht werden, die leider nicht richtig sind. Beispiele wären:
1. Kündigungen nur mit Einschreiben - Leider falsch. Rechtlich gesehen gibt es hierzu kein Unterschied zu einem normalen Brief! Er bestätigt nur das dieser angekommen ist, aber nicht was in dem Brief stand. Bedeutet: Ich kann immer sagen, das in dem Einschreibe-Brief zwei leere Seiten waren.
2. Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben sonst stimmst du den Vertrag zu. Leider auch falsch. Eine Kündigung beschreibt zwar eine Aufhebung eines Vertrages, bedeutet aber nicht das ich automatisch diesem zugestimmt habe.
3. Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Auch falsch. Der Glaube das ich etwas zahle, stimme ich automatisch den Vertrag zu ist leider weit verbreitet. Eine "geschäftliche Handlung" kann auch rückwirkend für ungültig erklärt werden, unabhängig davon ob man bereits etwas gezahlt hat oder nicht, wenn dieser Vertrag bzw. "geschäftliche Handlung" unzulässig ist.

Worauf ich hinaus will:
Entscheidend hier im Forum sollte immer sein: Du kommst aus diesen Verträgen raus und wir helfen Dir ;-)
Vielleicht kann ich auch meinen Beitrag leisten....

Schöne Grüße
 

schnippewippe

New member
@Dr.Paragraph
1. Kündigungen nur mit Einschreiben - Leider falsch. Rechtlich gesehen gibt es hierzu kein Unterschied zu einem normalen Brief! Er bestätigt nur das dieser angekommen ist, aber nicht was in dem Brief stand. Bedeutet: Ich kann immer sagen, das in dem Einschreibe-Brief zwei leere Seiten waren.
Da du hier ja wohl alles gelesen hast, wirst du ja auch mitbekommen haben , dass wir ab und zu auch noch was dazu mitteilen.

Das man einen Zeugen haben sollte , der sich den Brief mit dem Schreiber des Briefes zusammen durchgelesen hat , dass sie den Brief zusammen in den Umschlag gegeben haben und dann auch gleich zusammen zur Post gebracht und am Schalter abgegeben haben.
Wer hier Hilfe braucht , wird sich das Thema auch durchlesen und somit auch diesen Hinweis finden. Wir werden es wohl kaum jeden User wieder aufs neue mitteilen.

Wenn du schon so toll bist , solltest du auch vielleicht darauf aufmerksam machen.
Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt, doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist: mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.

Sichere Methoden sind daher die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder die Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher. Dies sollte beachtet werden
@ Dr.Paragraph
3. Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Auch falsch. Der Glaube das ich etwas zahle, stimme ich automatisch den Vertrag zu ist leider weit verbreitet. Eine "geschäftliche Handlung" kann auch rückwirkend für ungültig erklärt werden, unabhängig davon ob man bereits etwas gezahlt hat oder nicht, wenn dieser Vertrag bzw. "geschäftliche Handlung" unzulässig ist.

Das hat mit unseren Mitteilungen im Punkte Ratenzahlung gar nichts zu tun.

Der Glaube das ich etwas zahle, stimme ich automatisch den Vertrag zu ist leider weit verbreitet.

In diesen Fall teilen wir mit.

Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”

Ratenzahlung


Abzocke im Internet: Vorsicht vor Ratenzahlungen!
.
Schon bezahlt oder gar Ratenzahlung an die Abzocker?!

Bereits gezahlt oder gar Ratenzahlung vereinbart? Katzenjens ist immer gut.Hier bekommt man den Unterschied zwischen schon bezahlt oder Ratenzahlung gut mit.

@Dr.Paragraph
2. Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben sonst stimmst du den Vertrag zu. Leider auch falsch. Eine Kündigung beschreibt zwar eine Aufhebung eines Vertrages, bedeutet aber nicht das ich automatisch diesem zugestimmt habe.
Wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe dann kündige ich den auch nicht. Dann schicke ich einen Widerspruch !
Wenn ich unterschrieben habe und den Vertrag so nicht wollte , fechte ich den Vertrag an.
Wenn ich noch 2 Wochen Widerrufsfrist habe, schicke ich einen Widerruf.

Kündigung
Ein häufiger Laienfehler ist z.B., eine "fristlose Kündigung" in einem Fall aufzusetzen, wo man eigentlich den Vertrag bestreiten oder anfechten müsste. Auch im Nachhinein ist diesen Strategen dann oft nicht verständlich zu machen, was sie falsch gemacht haben. Mit einer "Kündigung" haben sie jedoch möglicherweise anerkannt, dass ein wirksamer Vertrag bestanden hat! Dieser Umstand kann eine nachträgliche Vertragsanfechtung u.U. unmöglich machen.
@Dr.Paragraph
Eine "geschäftliche Handlung" kann auch rückwirkend für ungültig erklärt werden, unabhängig davon ob man bereits etwas gezahlt hat oder nicht, wenn dieser Vertrag bzw. "geschäftliche Handlung" unzulässig ist.
Das sollte man aber bei bestimmten Voraussetzungen nicht ohne einen Anwalt oder der Hilfe des Anwalts der Verbraucxherzentrale machen.
Was wir in solchen Fällen auch mitteilen.

Also ich halte mich da lieber an das was Anwälte und Verbraucherzentrale mitteilen. Dann kommt es erst gar nicht dazu.

@ @Dr.Paragraph
]Hallo Zusammen,
seit fast 3 Jahren boxe ich immer wieder Freunde, Bekannte aus dubiosen Verträgen, Telefon- und Zeitschrift- Abo's heraus. Bisher habe ich alle "gewonnen", wenn man es so sagen kann, obwohl diese Firmen immer noch existieren :-(
Wie mein Name schon sagt, liebe ich Paragraphen. Aus dieser Leidenschaft wurde ein Ehrgeiz..
Wir sind schon über 6 Jahre dabei. Und :rolleyes:

Bisher habe ich alle "gewonnen", wenn man es so sagen kann, :confused:
Ach - du warst mit denen vor Gericht :confused:

Ich kann dich beruhigen. Bei uns kam bis jetzt noch keiner vor Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dr.Paragraph

New member
Wenn du schon so toll bist , solltest du auch vielleicht darauf aufmerksam machen.
Es zeigt das du dich persönlich angegriffen fühlst.
Deine Bemerkung zeigt was du von mir hältst. Das werde ich nicht tun und werde Dich auch nicht in dieser Weise beurteilen. Nur so viel:
Es ist nicht von Bedeutung ob du diesen Brief unter Zeugen verschließt und dann bei der Post einwirfst. Einzig und allein mit Zeugen vor Ort in einen Umschlag und in den persönlichen Briefkasten am Wohnort des Empfängers eingeworfen wird ,entspricht eine gerichtlich verwertbare Zustellung. Eine "förmliche Zustellung" kann nur durch ein Gericht / Amtsperson durchgeführt werden, wie du bereits geschrieben hast.

In diesen Fall teilen wir mit.

Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”


Danke für diesen Hinweis, hier bitte aber den Paragraphen §. Bei Kenntnis einer Nichtschuld, wird ein ungültiger Vertrag gültig wenn man zahlt, wäre dann die Konsequenz. Diesen Punkt habe ich hundertmal im Internet gelesen, erstaunlich Hartnäckig. Diese Aussage wurde anscheinend kopiert...

Wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe dann kündige ich den auch nicht. Dann schicke ich einen Widerspruch !
Wenn ich unterschrieben habe und den Vertrag so nicht wollte , fechte ich den Vertrag an.
Wenn ich noch 2 Wochen Widerrufsfrist habe, schicke ich einen Widerruf.
Hmmm...
Du hast ja im "prinzip" Recht. Rechtlich aber ....
Nein, ich will hier nicht eine Diskussion lostreten. Das ist nicht Sinn und Zweck. Falls du Dich hier persönlich beleidigt fühlst, dann Entschuldige ich mich. In keinem Fall soll das hier eine Paragraphenschlacht untereinander werden. Das bringt nichts.

Kündigung
Also ich halte mich da lieber an das was Anwälte und Verbraucherzentrale mitteilen.
Richtig! Ist ein sehr guter Ansatz, aber die Gesetze ändern sich sehr oft. Folglich sind Informationen im Internet schnell veraltet und (öfters) wertlos.

Abschließend bitte "schnippewippe": Ich glaube, wir sind alt genug zu erkennen das diese Diskussion hier kein Mehrwert bringt.
In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal Entschuldigen und hoffe auf friedliche Achtung untereinander. Es ist besser den anderen zu helfen, die manchmal aus ihrer Sicht, hoffnungslosen Situation stecken...

Schöne Grüße
Dr.Paragraph
 

DerKrefelder

New member
Was mich hier im Forum jedoch "ein bisschen" stört ist, das sehr gute Ansätze mit falschen Hintergrundwissen kombiniert werden.
Auch wenn man sich Paragraph, und auch noch Dr.,nennt,heisst noch lange nicht das man davon Ahnung hat.

Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen,aber eines,lese erst aufmerksam was hier auf den Seiten steht.
Einige Sachen die du schreibst sind grundweg falsch.
Das krasseste Beispiel..
3. Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Auch falsch.
1.)Hättest du aufmerksam gelesen dann würdest du das BGH-Urteil gefunden haben.
2.)Was viel wichtiger ist,du kennst den Paragraphen der bei Ratenzahlungsvereinbarung die Verjährung aufhebt?
Also Vorsicht bei Ratenzahlungsvereinbarungen bei Forderungen.
2. Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben
? Bin ich ornungsgemäß belehrt,und ist die Frist verstrichen,dann nützt mir auch kein Widerruf.

m.f.G.
 

schnippewippe

New member
Es zeigt das du dich persönlich angegriffen fühlst.
Warum sollte ich. Ich habe nur das widersprochen, was nicht richtig war.
Wenn ich mich angegriffen fühle, würde ich anders schreiben.

Einschreiben hin Einschreiben her.
Ich habe in den letzten 10 Jahren , fast jedes Jahr mit Anwälten und mit den Gerichten zu tun. Meine Einschreiben mit Rückantwort wurden immer anerkannt :laugh:

Also bekommt jetzt blos keine Panik, weil ihr es nicht so gemacht habt.
Eine "förmliche Zustellung" kann nur durch ein Gericht / Amtsperson durchgeführt werden, wie du bereits geschrieben hast.


@ Dr.Paragraph
Danke für diesen Hinweis, hier bitte aber den Paragraphen §. Bei Kenntnis einer Nichtschuld, wird ein ungültiger Vertrag gültig wenn man zahlt, wäre dann die Konsequenz. Diesen Punkt habe ich hundertmal im Internet gelesen, erstaunlich Hartnäckig. Diese Aussage wurde anscheinend kopiert...
Stimmt auffallend . http://www.netzwelt.de/forum/419196-post1.html Leider geht der link in meinen Post nicht mehr. Aber da gibt es ja noch einen link.
Die vorbehaltlose Zahlung einer Rechnung rechtfertigt laut Bundesgerichtshof für sich genommen nicht die Annahme eines Anerkenntnisses der Forderung. Weiter kann man aus dem einschlägigen BGH-Urteil entnehmen, dass selbst dann, wenn man annimmt, dass mit dem Anerkenntnisses einer Rechnung für das erste Jahr keine darüber hinausgehende Verpflichtung auch für ein zweites kostenpflichtiges Jahr gegeben ist.

Das gilt vergleichbar auch für Ratenzahlungen, wenn sie kommentarlos geleistet wurden.

Aber Achtung: Wenn die Ratenzahlungen nach einer Ratenzahlungsvereinbarung geleistet werden, ist die Rechtslage möglicherweise anders zu beurteilen. Den die Ratenzahlungsvereinbarung kann auch ein Anerkenntnis der ursprünglichen Forderung umfassen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu sollte profunder juristischer Rat eingeholt werden. Dann geht es um Rechtsberatung im Einzelfall, die hier nicht zulässig ist.
Was ja hier in unseren Fällen der Fall wäre. Also VORSICHT. Wie würden wir dann schreiben.
Rat eines Anwalts oder Verbraucherzentrale einholen.

Da war doch noch was gewesen. Du schreibst
seit fast 3 Jahren boxe ich immer wieder Freunde, Bekannte aus dubiosen Verträgen, Telefon- und Zeitschrift- Abo's heraus.
Wie wir wissen haben jetzt auch die Zeitungsabo die am Telefon geschlossen werden ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Was früher nicht war.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Bevor hier eine nutzlose Diskussion ensteht.
Punkt 1)
Eine "förmliche Zustellung" kann nur durch ein Gericht / Amtsperson durchgeführt werden, wie du bereits geschrieben hast.
falsch.
Auch privaten Dienstleistern (z.B. Tante Post) ist es erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen.
Hier wird unterschieden zwischen gewöhnlich oder vereinfacht.
Geht hier aber zu weit.
An der Uni nicht aufgepasst :whistle:>> §§ 193 ff. ZPO
Danke für diesen Hinweis, hier bitte aber den Paragraphen §.[...]
Diesen Punkt habe ich hundertmal im Internet gelesen, erstaunlich Hartnäckig. Diese Aussage wurde anscheinend kopiert...
Welchen § es ist ein Satz aus einem BGH-Urteil.
Einzig und allein mit Zeugen vor Ort in einen Umschlag und in den persönlichen Briefkasten am Wohnort des Empfängers eingeworfen wird ,entspricht eine gerichtlich verwertbare Zustellung.
Falsch.
Ein Brief gilt als zugestellt wenn er in dem Machtbereich des Empfänger gelangt.
Und das ist der Briefkasten.
Wie er dort hingelangt und was drin steht ist erst einmal zweitrangig.
Das fällt unter die Beweiskraft.
aber die Gesetze ändern sich sehr oft. Folglich sind Informationen im Internet schnell veraltet und (öfters) wertlos.
So schnell ändern Gestze sich nicht und was wichtiger ist,es gibt eine Rechtsprechung.

Nachtrag:
Aber da gibt es ja noch einen link.
Warum so umständlich?
http://www.echte-abzocke.de/vorstellungsgespraech/1537-ich-bin-am-verzweifeln.html#post12779

Ps.
Wenn ihr weiter diskutieren wollt dann macht das hier>> Smalltalk und Offtopic - Echte-Abzocke.de
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Welchen § es ist ein Satz aus einem BGH-Urteil.
Die hartnäckige "Legende":
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 – VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)”, urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).
 

maria40

New member
Hallo miteinander,
ich hab gedacht ich lasse euch mal wissen, dass ich mit meinem Brief an die PVZ Erfolg hatte. Mein Vertrag wurde storniert, obwohl ich mein Widerrufsrecht versäumt hatte. In dem Brief habe ich deutlichst beschrieben wie der Vertrag zustande gekommen ist (der Drücker hat nämlich einfach Unwahrheiten erzählt). Keine Ahnung woran es letztendlich lag, dass es bei mir so "einfach" ging, sei es der Brief oder, dass ich noch keine Leistungen bezogen habe (das 1. Exemplar hätte am 27.10 kommen sollen).
Ich hoffe ihr habt auch so viel Glück wie ich und falls Interesse an dem Brief besteht, (Übrigens herzlichen Dank nochmal für die Vorlage schnippewippe!) könnt ihr ja Bescheid geben.
Grüße
 

Yves1706

New member
Hallo zusammen,
ich habe am 21.09.2011 auch 2 Mädels an der Backe gehabt, die mir 4 Zeitschriften KOSTENLOS angeboten haben, OHNE ein Abo hinterher. Scheisse wars, heute kam der Brief, dass ich nun 1 Jahresabo an der Backe habe. Hab dann dort angerufen und ne Tussi am Tel meinte "können Sie nicht lesen? Es ist immer wieder dasselbe!" und dann hat die mich zur Seite gelegt und gewartet, bis ich aufgelegt habe! Ich hab daraufhin 3 Mails geschrieben, bin mir aber schon jetzt sicher, dass ich keine Antwort bekomme. Kann mir irgendjemand helfen? Das was die machen ist vortäuschen falscher Tatsachen, arglistische Täuschung und dann noch so ne Unfreundlichkeit...habe denen schon in meiner Email mit ner Anzeige gegen die 2 Verstöße gedroht und ne Anzeige wegen Beleidigung am Telefon. Muss das ganze nun wohl nur noch als Brief verfassen und per Einschreiben mit Rückschein machen. Wenn die dann nicht reagieren, wende ich mit damit ans Fernsehn. Ich bin gespannt was hier wird. Bin ziemlich aufgelöst wegen der Scheisse :-(
 
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