Wie ich schon geschrieben habe, könnte noch eine Anfechtung in Frage kommen.
Wenn die Widerrufsfrist um ist, kann man noch versuchen, wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anzufechten. Das sollte aber mit Hilfe eines Anwalt oder Verbraucherberatung geschehen.
Noch was zu dem Post von @ De kleine Eisbeer
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U 129/06, NJW-RR 2007, 482-484; CR 2007, 387-389, zuvor LG Düsseldorf, Beschl. v. 24.07.2006, 38 O 135/06) nicht die Anforderungen von § 1 Abs. 4, 3 BGB-InfoV (
hervorgehobene und deutlich gestaltete Form).......
.aus dem link
Nun gut ich kenne nicht die ganze AGB. Das muss @ klaus_1965 entscheiden. Aber das hier"""""Steht auf der Rückseite des briefs schön klein geschrieben.""""""" liest sich nicht wie
hervorgehobene und in deutlich gestaltete Form.
Aber wenn ich den Vertrag widerrufen sollte , dann sollte ich auch kurz mitteilen ,mit welchen Aussagen ich getäuscht worden bin.
Sie haben eine Reise gewonnen Wo ist diese Reise geblieben ?????????!!!!!!!!!!!
wir müßen die daten abgleichen.
so naive wie ich war habe ich das dann gemacht.
Die Daten gab ich nur für die Sache mit der Reise. Dachte ich bekomme das Geld für die Reise auf mein Konto. Vom Abovertrag war keine Rede gewesen.
Zum Dank dafür das ich meine Daten gab-
Sie war dann so nett und hat mir 2 Monate eine Zeitschrift
versprochen -welche ich denn lese ?
Ich habe mir nichts dabei gedacht, da vom Vertrag keine Rede war.
Hätte man mir erklärt, dass ich ein Abo abschliessen muss, hätte ich die Reise nicht angenommen und meine Daten nicht mitgeteilt.
Den Brief würde ich aber per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Denn wie sollte ich bei normaler Post sonst beweisen können das der Brief auch beim Empfänger angekommen ist. Die könnten ja sagen, sie haben keinen Widerruf erhalten.
Nicht vergessen eine Kopie zu machen. Ist auch schon vorgekommen.:ermm:
Ich würde sogar 2 machen.
Auf der einen würde ein Zeuge bestätigen, dass er mit mir zusammen sich den Brief durchgelesen hat und danach wurde der Brief sofort in den Umschlag gesteckt. Der Umschlag wurde dann verschlossen und sofort gemeinsam zu Post gebracht. Er wurde auch gemeinsam am Postschalter abgegeben.
Hier mal für alle Leser einen Musterbrief vom Anwalt. Müsst ihr auf Eure Sache vielleicht etwas ändern.Da wird auch die Anfechtung gleich mit einbezogen.
Musterbrief