Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Kunna

New member
Okay danke schonmal Eisbär.
Deiner Aussage entnehme ich, dass ein Vertrag so teilweise besteht.
Wie soll ich dann dagegen vorgehen? Einen Brief schreiben und ggf. hilfsweise den Widerruf erklären?Solche eine wie du sagst "deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht" habe ich aber nicht erhalten, weder in Textform noch mündlich.
Ginge der Widerruf auch per Email?
Bei einer Email denke ich aber, dass die das nicht akzeptieren werden zwecks Form und weil die Unterschrift fehlt.

LG
 

Ingrid

New member
hallo, kleiner Eisbär!

Gute Neuigkeiten für mich. Laut Rechtsauskunft kann ich den Vertrag von meiner Mutter auf Grund von § 313 u. § 314 BGB außerordentlich kündigen und brauche nicht die vom Verlag vorgeschriebene Kündigungszeit von über 1 Jahr einzuhalten.

LG Ingrid
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Okay danke schonmal Eisbär.
Deiner Aussage entnehme ich, dass ein Vertrag so teilweise besteht.
Wo schreibe ich das ein Vertrag teilweise besteht?
Wie soll ich dann dagegen vorgehen? Einen Brief schreiben und ggf. hilfsweise den Widerruf erklären?
das habe ich doch geschrieben:
(...)
Ein Widerruf ist formlos.
Beispiel:
Hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meine Willenserklärung innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.
(...)
Bei einer Email denke ich aber, dass die das nicht akzeptieren werden zwecks Form und weil die Unterschrift fehlt.
Im Prinzip reicht eine e-Mail,denn;ein Widerruf ist Formlos.Das heisst,es muss weder bestimmte Angaben enthalten noch in Schriftform erfolgen.
Aber!!
Der,der etwas will muss es später auch beweisen können.
Info hierzu...>> 123recht.net/Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
 

xylien

New member
Liebes Forum;

ich habe nun eine Weile hin und her geschrieben und telefoniert mit der PVZ, das Abo auch gekündigt. Die Kündigung wurde dann zum Heft Nr. xy usw. schriftlich bestätigt.
Den Jahresbeitrag habe ich noch nicht bezahlt. Ich bekam ja einen für das neue Jahr, für das letzte war ja bezahlt.....Jahresbeitrag bis Oktober...2009
Heut kommt eine neue Rechnung...Da werden mir rückwirkend von Juli 2009 bis Dezember 2009 wieder Zeitungen in Rechnung gestellt;
Bezugsgebühr 9,75 + sonstige ZE Belastung 41,40.
Was hier bei der rückwirkenden Rechnungsstellung sein kann, ist, dass mein Studentenausweis nur bis Juli 09 gültig war und ich auch fertig mitm Studium war. Aber kann man dann nochmals so komische Posten wie die ZE Belastung usw. mir in Rechnung stellen? Wie verhält sich denn das mit der ZE Belastung? Auf meinem Vertragsabschluss steht nur der Preis pro Ausgabe einschließlich Bezugsgebühr. Beim Studentenabo waren das 1,95€.
Selbst wenn ich aus dem Vertrag nicht mehr rauskomm, kann ich wengistens gegen diese 41,40 ZE Belastung was unternehmen?

Insgesamt bin ich dann bei fast 300€ für das Abo. Das kann doch ned sein.

Bin echt am verzweifeln, das ist mein halber Irlandurlaub.

Viele Grüße
 

schnippewippe

New member
Ich habe mal versucht eine Erklärung für sonstige ZE Belastung zu finden.
Ich würde erst einmal nachfragen was ich damit für Kosten bezahlen muss .

Vielleicht weiss hier ein User was damit gemeint ist.

Ich würde mal alles zusammen packen und zur Verbraucherzentrale gehen.
 

xylien

New member
Habe gerade zwei Telefonate mit der PVZ geführt:

1. Tele:
Die Dame äußerst unfreundlich und legte schlicht auf. Erklärt wurde mir nix. Die wurde sogar laut und schrie fast ins Telefon, dass das alles seine Richtigkeit habe.

2. Tele:
Auch keine Antwort, ich soll alles mal schicken. Dann werde das geprüft. Sagen konnte man mir nichts am Telefon was diese ZE Belastung sei.

Also schicke ich das Ganze als Fax und per ´Brief an die und lasse mir einen Termin bei der Verbraucherzentrale geben.

Dass ich aus Dummheit das Abo bezahlen muss ist mir klar, aber diese Sonderposten, wie ZE Belastung...das kann ja nicht sein. Auch rückwirkend mir etwas in Rechnung stellen, Frechheit.

Bin froh mich hier austauschen zu könne, danke!
 

schnippewippe

New member
Würdest du uns dann mitteilen was bei rausgekommen ist :)
Ich würde auch gerne wissen was das für Kosten sind ;)
Drücke dir die Daumen.
 

klaus_1965

New member
Hallo zusammen.

ich habe auch ein Problem mit denen.
Bin von einer netten dame an gerufen worden.
Sie haben eine Reise gewonnen
wir müßen die daten abgleichen.
so naive wie ich war habe ich das dann gemacht.
Sie war dann so nett und hat mir 2 Monate eine Zeitschrift
versprochen welche ich den lese.
Ich habe mir nichts da bei gedacht.
Ja die .
Jetzt ist mir auf gefallen das ich ein abo an gedreht bekommen habe.
Welches sich über 14 Monate geht.
Zu spät für wider ruf
habe ab Heft 3 alle schon bekommen.
sprich 10 Ausgaben.

Als größten Fehler sehe ich jetzt das ich blödmann meine Bankdaten an gegeben habe.

Kann ich dieses Abo nur noch fristgerecht kündigen.
oder besteht noch eine weitere möglichkeit
aus diesen Vertrag hin aus zu kommen

danke für eure Hilfe

Frohe Ostern.
Klaus
 
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schnippewippe

New member
Ich bin ein wenig verwundert das du es mit dem Vertrag erst jetzt mitbekommst.Hast du denn nichts Schriftliches bekommen und haben die noch kein Geld abgebucht ? ! :huh:
Wieviel Zeitungen bekommst du denn im Monat :huh:

@klaus_1965
Kann ich dieses Abo nur noch fristgerecht kündigen.
oder besteht noch eine weitere möglichkeit
aus diesen Vertrag hin aus zu kommen
Hast du eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten ?

In welcher Form ist der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren?

Spätestens bei Lieferung der Waren muß der Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die Einzelheiten des Widerrufsrechts belehrt sein. Der dauerhafte Datenträger muß Angaben zur Anschrift der für Reklamation zuständigen Niederlassung des Unternehmers und Informationen über den Kundendienst sowie Gewährleistungs- und Garantiebedingungen enthalten. Bei Verträgen, die für eine längere Zeit als ein Jahr oder auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, muß über die Kündigungsbedingungen informiert werden.

Was ist ein dauerhafter Datenträger?

Als dauerhafter Datenträger im Sinne des 361 a BGB sind insbesondere Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke anzusehen.............................aus dem link

Fristen für den Widerruf


Für alle Abonnements, bei denen ein Widerruf zulässig ist, gilt: Die Frist dafür beträgt mindestens zwei Wochen und beginnt, wenn dem Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen läuft die Widerrufsfrist einen Monat ab ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht und der Erfüllung weiterer Verpflichtungen des Unternehmers. Dazu gehört unter anderem die Information über die Identität des Unternehmers samt ladungsfähiger Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) oder wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung..............aus dem link
Es besteht auch die Möglichkeit der Anfechtung wegen Täuschung / Irrtum.
Das würde ich aber nicht ohne fachlichen Rat machen

Hier noch ein Bericht der Verbraucherzentrale
 
Zuletzt bearbeitet:

klaus_1965

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logo habe ich die bekommen.
Steht auf der Rückseite des briefs schön klein geschrieben.
nur nicht dran gedacht was zu machen.
habe einfach nur das ge glaubt was die Tussi an Tel erzählt hat.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator

schnippewippe

New member
Wie ich schon geschrieben habe, könnte noch eine Anfechtung in Frage kommen.
Wenn die Widerrufsfrist um ist, kann man noch versuchen, wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anzufechten. Das sollte aber mit Hilfe eines Anwalt oder Verbraucherberatung geschehen.

Noch was zu dem Post von @ De kleine Eisbeer

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U 129/06, NJW-RR 2007, 482-484; CR 2007, 387-389, zuvor LG Düsseldorf, Beschl. v. 24.07.2006, 38 O 135/06) nicht die Anforderungen von § 1 Abs. 4, 3 BGB-InfoV (hervorgehobene und deutlich gestaltete Form)........aus dem link
Nun gut ich kenne nicht die ganze AGB. Das muss @ klaus_1965 entscheiden. Aber das hier"""""Steht auf der Rückseite des briefs schön klein geschrieben.""""""" liest sich nicht wie hervorgehobene und in deutlich gestaltete Form.

Aber wenn ich den Vertrag widerrufen sollte , dann sollte ich auch kurz mitteilen ,mit welchen Aussagen ich getäuscht worden bin.

Sie haben eine Reise gewonnen Wo ist diese Reise geblieben ?????????!!!!!!!!!!!

wir müßen die daten abgleichen.
so naive wie ich war habe ich das dann gemacht.:whistle:

Die Daten gab ich nur für die Sache mit der Reise. Dachte ich bekomme das Geld für die Reise auf mein Konto. Vom Abovertrag war keine Rede gewesen.

Zum Dank dafür das ich meine Daten gab-
Sie war dann so nett und hat mir 2 Monate eine Zeitschrift
versprochen -welche ich denn lese ?
Ich habe mir nichts dabei gedacht, da vom Vertrag keine Rede war.:mad:

Hätte man mir erklärt, dass ich ein Abo abschliessen muss, hätte ich die Reise nicht angenommen und meine Daten nicht mitgeteilt.

Den Brief würde ich aber per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Denn wie sollte ich bei normaler Post sonst beweisen können das der Brief auch beim Empfänger angekommen ist. Die könnten ja sagen, sie haben keinen Widerruf erhalten.
Nicht vergessen eine Kopie zu machen. Ist auch schon vorgekommen.:ermm:
Ich würde sogar 2 machen.
Auf der einen würde ein Zeuge bestätigen, dass er mit mir zusammen sich den Brief durchgelesen hat und danach wurde der Brief sofort in den Umschlag gesteckt. Der Umschlag wurde dann verschlossen und sofort gemeinsam zu Post gebracht. Er wurde auch gemeinsam am Postschalter abgegeben.

Hier mal für alle Leser einen Musterbrief vom Anwalt. Müsst ihr auf Eure Sache vielleicht etwas ändern.Da wird auch die Anfechtung gleich mit einbezogen.
Musterbrief
 
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klaus_1965

New member
danke
ich versuches mal mit den Musterbrief.
logo per einschreiben
faxe ihn den Brief auch noch mal zu.
Weiß einer ob die fax-NR 06435962040 aktuell.
 

schnippewippe

New member
Hi da muss ich passen.
06435962040 - Google-Suche

Du hast doch die Adresse. Gebe die doch mal bei Google ein.
Ach ja. Was solls. Man kann doch nicht wenn sich das ändert. Für mich zäht das was man mir mitgeteilt hat .Ein Fax ist aber auch nur ein Anscheinbeweis. Aber du schreibst ja eh noch.

So und nun wünsche ich dir noch """" Frohe Ostern """
 
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