links für die Österreicher und Schweizer bei Abo-Abzocke

schnippewippe

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Warum IP-Adressen Personendaten sind

Das Schweizerische Logistep-Urteil im Volltext: Warum IP-Adressen Personendaten sind.........
Schade, dass Schweizer Richter nicht auch hierzulande Recht sprechen können:

Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) hat heute die Begründung des LogiStep-Urteils veröffentlicht, in dem dem Unternehmen untersagt wird, IP-Adressen zu sammeln, um diese später abmahnen zu lassen. IP-Adressen unterfielen als Personendaten dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Wenn private Unternehmen IP-Adressen in P2P-Netzwerken sammelten, seien damit die Grundsätze der Erkennbarkeit und der Zweckbindung verletzt. Hierfür stehe Logistep jedoch kein Rechtfertigungsgrund zur Seite - das Sammeln verstoße damit gegen das DSG..........................weiter im link
 

mandarinchen

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AW: wienerkarussell Stand 14.09.2009

ist zwar schon etwas älter dieser beitrag, aber dazu wollte ich schon unbedingt mal was loswerden: meiner meinung nach ist das sehr zweischneidig wenn sich die politik in solche sachen einmischt ... strache noch dazu in österreich ein sehr umstrittener rechter! wenn das jemand angeht, dann die justiz aber nicht irgendwelche parteien zu wahlkampfzwecken!
 

schnippewippe

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Österreich will kein Betrüger-Paradies mehr sein

Österreich will kein Betrüger-Paradies mehr sein

Das kleine Österreich ist zum Tummelplatz für Finanzhaie und fragwürdige Anlageunternehmen geworden. Die Finanzaufsicht des Landes schlägt deshalb Alarm. Laut der Behörde sei in diesem Jahr in der Alpenrepublik mit einem Schaden in Höhe von 750 Millionen Euro zu rechnen. Besonders deutsche und angelsächsische Straftäter sind in Österreich aktiv..................mehr im link
 

schnippewippe

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Tele-Inside

Tele-Inside
Abzocke bei angeblichen Erotik-Abonnements
Mit Mahnungen der Firma "Tele-Inside" wenden sich derzeit verunsicherte Konsumenten an die AK Tirol. Dabei wird für angeblich telefonisch abgeschlossene Abonnementsverträge im Erotikbereich Geld verlangt.


Nummer nie angerufen
Der AK Tirol sind Fälle bekannt, wo bereits Forderungen von mehreren Hundert Euro an Konsumenten gerichtet wurden. Einige der Betroffenen versichern, die in der Rechnung/Mahnung angegebene Nummer gar nie angerufen zu haben. Andere geben zwar zu, dort angerufen zu haben, bestreiten jedoch, ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen zu haben.


Nicht voreilig bezahlen
Die AK Tirol rät allen Betroffenen, nicht voreilig zu bezahlen. Am Telefon abgeschlossene Verträge sind zwar grundsätzlich ebenso bindend wie schriftliche. Dass ein Vertrag tatsächlich rechtswirksam telefonisch zustande gekommen ist, muss jedoch im Streitfall das Unternehmen beweisen und jeder Anbieter muss auch vorab genau über die konkrete Leistung, Preis, Laufzeit und Geschäftsbedingungen informieren.
 

schnippewippe

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Kleinanzeigen -- Betrug

Verschiedene dubiose Gestalten treiben sich auf u.a. auf Willhaben.at und anderen Portalen für Kleinanzeigen herum. (die Betrüger löschen ihre Anzeigen plötzlich selbst )

Schaut Euch den link an.
 
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Arbeiterkammer warnt vor Internetschwindel

Arbeiterkammer warnt vor Internetschwindel
.................. AK empfiehlt, nicht zu bezahlen
Laut Paul Rusching von der Arbeiterkammer kann man sich auch selbst wehren. Er empfiehlt, nicht zu bezahlen und stattdessen sich an den Internet-Ombudsmann zu wenden oder selbst ein entsprechendes Rücktrittsformular auszudrucken und dies an die Unternehmen zu schicken.

Auf der Webseite des Internet-Ombudsmannes, gibt es nicht nur diese Rücktrittsformulare und Musterbriefe, sondern auch eine Watchlist, auf der alle dubiosen und einschlägig bekannten Abzocker-Seiten aufgelistet sind...........................mehr im link
 

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Betrüger zocken mit dubiosen Rechnungen ab

Betrüger zocken mit dubiosen Rechnungen ab

Alle waren sich sicher, diese Dienste niemals in Anspruch genommen zu haben. Ein Anzeiger hatte eine unbekannte Telefonnummer auf seinem Handy gesehen und zurückgerufen – und war sofort auf einer Sex- Hotline gelandet!

Die ermittelnden Beamten raten eindringlich, das geforderte Geld auf keinen Fall einzuzahlen! Die Rechnungen für die angeblich geleisteten Dienste machen zwischen 70 und 90 Euro aus. Bei diesen noch nicht horrend hohen Summen ist zu befürchten, dass einige verunsicherte Opfer doch zahlen, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen..............mehr im link
 

schnippewippe

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Wollte hier gerade was Neues einstellen und bekam dann das hier zu lesen.:huh:

http://img826.imageshack.us/img826/173/33414894.png

Dann auf einen anderem Weg.
iPhone 4 zum Schnäppchen-Preis - AK warnt vor unseriösen Internet-Angeboten

Hier sieht es ja so aus, als wenn man mal wieder schneller ist als in Deutschland. !!!!!!!!!!!!!!!!
Politik verspricht besseren Schutz vor Internet-Betrug
Derzeit sind Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, gültig, auch wenn sich der Verbraucher gar nicht daran erinnern kann und dies der Anbieter nur behauptet", so Maier. Durch eine Änderung im Konsumentenschutzgesetz, die laut Maier vermutlich im Jänner oder Februar beschlossen werden soll, muss jeder Anbieter dem Kunden eine Bestätigung über den Vertragsabschluss zusenden, ab diesem Zeitpunkt gibt es dann ein siebentägiges Rücktrittsrecht. Und ungewollte Telefon- Verträge im Bereich Wetten, Glücksspiel, Lotterien oder Gewinnzusagen werden künftig grundsätzlich nichtig. Bereits im Ausschuss beschlossen wurde außerdem ein Verbot der Rufnummern- Unterdrückung.

Und auch im Internet erhalten die Konsumenten mehr Schutz: Vertragsabschlüsse sollen nur mehr dann gelten, wenn der Verbraucher über den Vertragsabschluss und die Kosten informiert wurde und seine Zustimmung mit Mausklick erteilt. Dies dürfte laut Maier durch eine EU- weite Bestimmung geregelt werden, sollte diese nicht zustande kommen, werde er sich für eine nationale Lösung einsetzen...............aus dem link
Bei uns soll es ja wohl erst 2012 Änderungen geben .
 
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schnippewippe

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Telefonbetrug mit Burgenland Tourismus-Nummer

Telefonbetrüger missbrauchen Burgenland Tourismus-Nummer

Sie versuchen, Lotterielose zu verkaufen und zur Teilnahme an Gewinnspielen zu animieren...............

.............."Burgenland Tourismus distanziert sich aufs Schärfste von der Vorgangsweise der Betrüger, wir haben damit absolut nichts zu tun. Diese Angelegenheit ist höchst unangenehm, ich kann nur hoffen, dass niemandem finanzieller Schaden entstanden ist", sagte Tourismusdirektor Mario Baier.

Es wurde Anzeige beim Landeskriminalamt Burgenland erstattet, die Ermittlungen wurden eingeleitet. ..............mehr im link
 

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Ortschaft Reconvilier - Hunde töten bei nicht zahlen der Hundesteuer

Ortschaft Reconvilier - Hunde töten, wenn ihre Besitzer die Hundesteuer nicht zahlen.
STEUER ODER TOD: In der Schweiz hat die behördliche Androhung der kleinen Ortschaft Reconvilier für Empörung gesorgt, Hunde zu töten, wenn ihre Besitzer die Hundesteuer nicht zahlen. Angesichts des Medienechos auf die Anordnung ruderte die Stadtverwaltung am Dienstag zurück. "Wir wollen die Hunde nicht töten, wir wollen nur die Steuern eintreiben", sagte Vize-Bürgermeister Heinz Siegrist. In Reconvilier gebe es mehr als 300 Hunde und einige Besitzer weigerten sich, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. (AFP)..........aus dem link
2007 war schon einmal die Sache bei "" Thurgau "" im Gespräch gewesen.
Kaum zu glauben, dass es Menschen gibt, die auf so eine Idee kommen. In Thurgau in der Schweiz sollte ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht werden. Ein Passus sah vor, dass wenn ein Hundehalter die Hundesteuer für seinen Hund nicht zahlt, der Hund getötet werden könne.
Bereits in der ersten Lesung, war über dieses Vorhaben, bei Nichtzahlen der Hundesteuer den Hund einzuziehen und notfalls zu töten, heftig gestritten worden. Dies sollte ein wirksames Druckmittel sein, mit dessen Hilfe man die Hundehalter zum braven Bezahlen der Hundesteuer zwingen wollte. In der ersten Lesung überstand dieses hundefeindliche Absatz doch tatsächlich die Debatten, erst in der zweiten Lesung, nach dem der kollektive Zorn von Tierschützen im Thorgau über den Rat geschwappt war, verschwand dieses Druckmittel aus dem Gesetz...........weiter im link
Sind wir ein Volk von Hunde-Essern?
VON ALEXANDER SAUTTER
Hundefleisch Was das Gesetz verbietet ZÜRICH - Hundebraten und Katzenfilets darf in der Schweiz jeder essen. Das Gesetz verbietet es nicht, sein eigenes Haustier zu kochen. Die "Eidgenössische Fleischverordnung" verbietet in Artikel 73 nur, "Fleisch von Hunden, Katzen und Schildkröten sowie daraus hergestellte Fleischwaren" in Verkehr zu bringen. Das heisst: Seinen eigenen Hund schlachten und essen darf jeder. Nur weiterverkaufen ist verboten - und wird gebüsst..........aus dem link
Da kann ich mir gut vorstellen wo die Hunde bleiben, bevor man sie von Staatsseite aus töten kann. :whistle:

Aber nein !!! Es werden alle doch wohl alle Reconvilier ihre Hundesteuer zahlen.
 

schnippewippe

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Ist die beratende Tätigkeit eines Anwaltes eine strafrechtliche Teilnahme am Adressb

Ich stelle den Post hier auch noch mit rein.
Auf der Seite sind auch noch andere Berichte zu finden.
Zürich


Bundesgericht, Urteil vom 31. März 2010, 1B_301/2009 - Ist die beratende Tätigkeit eines Anwaltes eine strafrechtliche Teilnahme am Adressbuchschwindel?

Ein Anwalt hatte Firmen beraten, gegen welche eine strafrechtliche Untersuchung wegen Adressbuchschwindels eingeleitet wurde. Es stellte sich die Frage, ob seine beratende Tätigkeit einem erheblichen Tatverdacht einer strafrechtlichen Teilnahme am Adressbuchschwindel gleichkommt, welcher die Entsiegelung von Dokumenten in Gewahrsam des Anwaltes rechtfertigen würde.
Im vorliegenden Fall wurde dies von der Vorinstanz verneint, worin das BGer keine Willkür erblickt.
 

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Lotterie-Firma casht dreimal bei 88-Jähriger ab

Lotterie-Firma casht dreimal bei 88-Jähriger ab

Neues Gesetz soll Riegel vorschieben

Der Schutz vor unseriösen Telefongeschäften soll noch in der ersten Hälfte dieses Jahres verbessert werden. "Vermutlich ab März müssen Kunden eine schriftliche Bestätigung des telefonisch eingegangenen Vertrages zugesendet bekommen", erklärt Oberlechner. Danach laufe eine Frist von sieben Werktagen, in der der Kunde schriftlich seine Ablehnung deponieren kann.

Eine weitere Änderung für Werbefirmen birgt das Telekommunikationsgesetz: Das Unterdrücken oder absichtliche Verfälschen der Rufnummern, um einer Strafverfolgung zu entgehen, ist nicht mehr erlaubt. Oberlechner hofft, dass die Telefon- Keilerei durch diese Neuerungen deutlich unattraktiver wird..........aus dem link
 

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Bidfun.ch - lotterieähnliche Veranstaltung - in der Schweiz verboten

Bidfun.ch - lotterieähnliche Veranstaltung - in der Schweiz verboten

«Espresso»-Hörer Othmar Buchs ist im Internet auf die Seite «Bidfun.ch» gestossen, auf der Artikel zu auffallend tiefen Preisen ersteigert werden können. Da er die vermeintliche Schweizer Seite für vertrauenswürdig hielt, steigerte Othmar Buchs mit. Und verlor den ganzen Einsatz.

Kein Wunder: Es handelt sich laut der interkantonalen Lotterie und Wettkommission um eine lotterieähnliche Veranstaltung. Solche Seiten sind in der Schweiz verboten. Was kaum jemand weiss: Internetseiten mit der Endung «.ch» müssen keinen Schweizer Bezug haben. Die Betreiber der Seite «Bidfun.ch» operieren von England und Frankreich aus.

Laut der Lotterie- und Wettkommission hat man so keine direkte Möglichkeit, gegen die Betreiber vorzugehen. Trotzdem dürfte die Seite bald verschwinden. Seit letztem Jahr müssen die Betreiber einer Seite mit der Endung «.ch» auf Verlangen eine Schweizer Kontaktadresse vorlegen. Kommen Sie dieser Aufforderung innert 30 Tage nicht nach, wird die Seite vom Netz genommen..................im link auch zum hören
 

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"Euro-Verwaltungsbüro" neue freche Abzocke-Variante

Unglaubliche "Frohbotschaft"

Das "Euro-Verwaltungsbüro" mit Sitz in einem Postfach in Wien, das sich als Partner Nummer 1 in Europa betreffend Finanzdienstleistungen und Hauptgewinne preist, hat in diesen Tagen an etliche Haushalte im Burgenland eine -im wahrsten Sinn des Wortes -unglaubliche "Frohbotschaft" verschickt.

Der Inhalt des Schreibens:
"Unglaublich aber wahr Frau T. Sie können endlich den bisher versprochenen Bargeldgewinn erhalten." Denn: "Das Euro-Verwaltungsbüro setzt sich für Personen ein, die per Post oder Telefon Gewinnzusagen erhalten haben, die aber nie ausbezahlt wurden."

Die persönliche Sachbearbeiterin von Frau T. gerät förmlich ins Schwärmen, wenn sie schildert, dass im Vorjahr allein im Raum Purbach, Gewinne im Wert von 35.462 Euro nachträglich an die rechtmäßigen Gewinner ausbezahlt werden konnten. Frau T. selbst könne jetzt mit 3.250 Euro rechnen. Die Auszahlung werde in festlichem Rahmen in Bratislava stattfinden.........................mehr im link
 

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Lotto-Betrüger klauen Identitäten durch Ausweis-Kopien.

Die Lotto-Betrüger wollen nicht nur Geld, manchmal reicht ihnen auch schon die Kopie eines Passes. Was harmlos klingt, birgt Ärger.

Betrüger kriegen Geld, ID-Besitzer den Ärger



Doch wer denkt, dass die kriminelle Energie der Betrüger langsam abnimmt, der hat seine Rechnung ohne Frau «Anabelle Johanson» und ihr Kumpanen gemacht. Die höfliche Dame von der spanischen «Bank Lacoyga» hat Leser-Reporter Mark Müller (Name geändert) am Montag angerufen. .....................


..............................................Für die Experten der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) ist die Antwort klar: «Die ID- und Pass-Kopien werden zur Vorbereitung anderer Betrugsmaschen benötigt», sagt SKP-Geschäftsleiter Martin Boess. Die Internet-Nutzer werden immer vorsichtiger und die Abzocke damit schwieriger. «Die Betrüger führen deshalb ihre Opfer mit den gestohlenen Identitäten beispielsweise beim falschen Autokauf in die Irre», sagt Boess. Verlangt der Käufer in so einem Fall eine gewisse Sicherheit, senden die Betrüger die erschlichene Kopie. Der Käufer glaubt, er verhandelt mit einer echten Person, überweist die bei dieser Masche üblicherweise verlangte Anzahlung und perfekt ist der Betrug.

Während die Betrüger mit dem Geld spurlos verschwinden, hat die Person auf dem erschlichenen Ausweis das Problem: Denn für den betrogenen Käufer ist klar, dass die Person auf dem Ausweis mit seinem Geld durchgebrannt ist. Oft kommt es deshalb zur Anzeige, sagt Boess. Im Durchschnitt melden sich vier Personen pro Jahr bei der SKP, deren Identität von Betrügern für ein krummes Geschäft missbraucht wurde. «Die Zahl liegt aber insgesamt deutlich höher», so Boess weiter. Die Ausweise erschwindeln sich die Abzocker nicht ausschliesslich mit der Lotto-Gewinn-Masche wie bei Leser-Reporter Mark Müller, manchmal machen sie das auch in Hotels, sagt Boess. Für die Schweizerische Kriminalprävention gibt deshalb den Rat: Kopien nur im äussersten Fall zu zulassen - vor allem aber niemals an Unbekannte zu schicken.
 

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Herzlich willkommen bei den VorteilsFonds der Eledor AG.

Herzlich willkommen bei den VorteilsFonds der Eledor AG.

Alles begann mit dem Anruf angeblich eines Achimer Geldinstituts. Die Dame am Telefon informierte den Unternehmer freundlich, dass die Bank ihren Service für die Kunden verbessert habe und deshalb anbiete, bei einer neuen Einzugsermächtigung vor dem ersten Geldabzug vom Konto den Kunden anzurufen und sich das noch einmal mündlich genehmigen zu lassen. Ob Herr H. das auch wolle?

Ja, warum nicht, sagte der und wunderte sich zwei Wochen später über einen Brief einer Firma Eledor AG, in dem er herzlich willkommen geheißen wurde bei den VorteilsFonds der Eledor AG.

Der Unternehmer erfuhr, dass er nun einen Gesellschaftsanteil für drei Monate besitze an dem Fonds, der jede Menge Gewinnmöglichkeiten biete bei 1040 Zahlenreihen des deutschen Lottoblocks 6 aus 49.

Auf sein im Schreiben genanntes Konto sollten nicht nur die ausgeschütteten Gewinne fließen. „Von diesem Konto buchen wir entsprechend Ihrer uns telefonisch erteilten Einzugsermächtigung in den nächsten Tagen das Entgelt in Höhe von 49,90 Euro für den ersten Anteil der VorteilsFonds per Lastschrift ab. Ihre erteilte Einzugsermächtigung liegt uns als Audio-Mitschnitt vor.“

Der Unternehmer fiel aus allen Wolken. „Ja“ hatte er am Telefon auf die Frage gesagt, ob das seine Kontonummer sei, aber nicht zur Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Der Badener konnte sich im Unterschied zu manchen anderen jedoch wehren und sein schriftliches Widerrufsrecht innerhalb eines Monats nutzen.

Die Masche scheint verbreitet zu sein. Von vielen ähnlichen Anrufen angeblich im Namen von Banken, Sparkassen und Behörden wird berichtet. Inhaber von Eledor in Bern und Düsseldorf werden mit obskuren Anrufen und betrügerischen Gewinnspielen in Verbindung gebracht............aus dem link

Eingetragene Kommentare zu 030307654321


Eingetragene Kommentare zu 01805001435

0211963852741 - who calls me from 0211963852741?

§ 1 Allgemeines aus deren AGB
" Gluecksmanager.com " ist ein Gewinnspieleintragsservice der Eledor AG, Bümplizstr. 104 a, 3018 Bern/Schweiz, und wird im Folgenden als „Eledor“ bezeichnet.


Was die Firma Eledor AG. 2010 dazu schreibt.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Firma: Eledor AG (CH-036.3.045.319-1)
 
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Vermeintlicher Vertrag für Internetstadtplan

Vermeintlicher Vertrag für Internetstadtplan
Vermeintlicher Vertrag für Internetstadtplan
Einer Mitarbeiterin im Büro der Firma wurde telefonisch mitgeteilt, dass ihre Firma einen einjährigen Gratisvertrag mit einem Verlag über einen Eintrag in einem Internetstadtplan abgeschlossen habe. In Kürze würde dieser - kostenpflichtig - verlängert.

Die Frau wollte daraufhin per Fax den behaupteten Vertrag stornieren. Mit ihrer Unterschrift schloss sie jedoch einen echten Vertrag ab, mit dem sie ihre Firma zur Zahlung von mehreren Tausend Euro verpflichtete.


Kleingedrucktes übersehen
Denn den Text im Kleingedruckten hatte die Mitarbeiterin in der Eile nicht bemerkt. Dort war festgehalten, dass mit der Rückantwort ein "Anzeigenauftrag" zustande kam. Für die Veröffentlichung der Firmendaten in einem Internet-Stadt- beziehungsweise -Dorfplan soll der "Auftraggeber" 1.798 Euro pro Jahr zahlen.


AK: Vertrag auf jeden Fall anfechten
"Für Mitarbeiter, denen das passiert, ist das alles andere als fein", so Eva Schreiber von der Konsumentenschutzabteilung der AK Burgenland. Beim Versuch, das Geschäft rückgängig zu machen, gibt es ein Problem: Wer bei der Firma, die das Geschäft anbietet, anrufen will, erreicht lediglich ein Tonband.

Privatpersonen hätten in diesem Fall automatisch ein Rücktrittsrecht. Bei Firmen sei das anders. Dennoch ist die Konsumentenschützerin der Ansicht, dass Unternehmen, die mit solchen Tricks arbeiten, damit nicht durchkommen. Einen derart zustande gekommen Vertrag könne man auf alle Fälle anfechten, so Schreiber

Betriebe, die Opfer dieses Tricks wurden, sollen mit der Wirtschaftskammer Kontakt aufnehmen, rät die AK.........................aus dem link
 
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