Hallo ihr schlauen Leutz,
hab jetzt schon viel gelesen, leider (wahrscheinlich wie immer zu spät) hoffe ihr könnt und mögt mir helfen.
also 2.9.10 unter den üblichen bedingungen den kleinen zettel samt kontonr. gegeben, nie anruf,dann 28.9 leider bezahlt bis april 11, dann schreiben meinerseits (per mail) das ich nur bis april zahle, antwort das ich insg, aber mind, ein jahr zahlen muss, meine antwort 25.11:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestehe ich darauf den Vertrag zum April 2011 zu kündigen, die Bezahlung des Abos haben sie bis dahin erhalten.
Ich weise darauf hin, dass ich den Vertrag abgeschlossen habe, welchen Sie mir unter dem Vorwand verkauft haben. Es sei nur ein Test gewesen mit dem Sie wissen wollten ob ihre Zeitung auch Ordnungsgemäß ausgeteilt wird. Unter diesem Vorwand bin ich zwar bereit die Zeitung bis April zu erhalten und zu bezahlen, aber nicht weiterhin.
pvz: kopie des bestellscheins
mein schreiben per mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Abend des 02.09.2010 wurde ich in Düsseldorf vor den Bilk Arcarden von einer Mitarbeiterin angesprochen. Sie bot mir ein achtwöchiges kostenloses Probeabonnement der Zeitschrift „Stern“. Man sollte die Zusendung die Zeitung lediglich am Ende bewerten. Zudem sprach die Mitarbeiterin Lipke davon, dass sie sich rechtlich strafbar machen würde wenn sie mir was Falsches mitteile.
Ich würde einen Anruf erhalten, ob ich mit der Lieferung einverstanden sei, und vor Ablauf der zwei Monate einen weiteren Anruf, ob ich die Zeitschrift weiter beziehen wollte.
Nun habe ich einen solchen Anruf nie erhalten, aber dennoch einen über die Firma Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH versandten Brief zugestellt bekommen, der mir eine Gutschrift von 26€ bescheinigt, was einer Anzahl von 8 Ausgaben zu je 3,25€ inkl. Versand entspräche. Dem Schreiben nach beginnt der Versand der Zeitschrift mit Erscheinen der Ausgabe 42/2010 am 14.10.2010.
Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nach § 7 UWG mit Ihrer Kundenfangmethode eine unzumutbare Belästigung vorliegt, insbesondere deshalb, weil ich dem Mitarbeiter eingangs zu erkennen gegeben habe, dass ich kein Gespräch mit ihm wünsche. Die mir vorgehaltenen falschen Bedingungen, die mich bewogen haben, den Vertrag zu unterschreiben, stellen zudem eine Gesetzeswidrigkeit gemäß § 5 UWG dar.
Dass die Ereignisse sich so zugetragen haben, wie ich sie hier geschildert habe, kann mit meinem Zeugen, wenn nötig an Eides Statt, bestätigen.
Weiterhin kündige ich den angeblichen Vertrag hiermit fristlos, hilfsweise fristgemäß.
Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB Gebrauch, auf das ich nicht ausdrücklich hingewiesen wurde. Die Sichtung der Widerrufsbelehrung wurde von mir nicht per Unterschrift bestätigt, was mir ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach § 355 (1) BGB ab dem Zeitpunkt einräumt, an dem Sie mich über die Widerrufsbedingungen ordnungsgemäß hingewiesen haben (vgl. § 355 (2) BGB). Vorher beginnt die Widerrufspflicht nicht zu laufen.
Des Weiteren möchte ich Sie bitten, etwaige Inrechnungstellungen an mich, die im Zusammenhang mit diesem angeblichen Vertrag stehen, einzustellen. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der Mitarbeiter mehrmals ausdrücklich betont hat, dass nach den acht Wochen keine weiteren Kosten auf mich zukämen. Sollte dies doch der Fall sein, liegt hier der Fall der arglistigen Täuschung nach §§ 119 bzw. 123 I BGB vor, was das Geschäft nach § 142 I anfechtbar macht.
sooooo,,,,danach hat ich auch keine lust mehr und habe die post mit empfänger verzogen zurückgeschickt
heut fangen knorz.schütz an u wollen 155€, den brief hab i leider geöffnet....und jetzt? streit mich ja nebenbei schon täglich mit nem möbelhaus rum....
wie soll ich jetzt reagieren?könnt ihr mir helfen?